
Einzug der Nationalversammlung in die Paulskirche am 18. Mai 1848, Quelle: BArch, ZSg 5-118, o. A.
Der Wahlkampf für die deutsche Nationalversammlung mobilisierte die Bevölkerung. Überall entstanden Wahlvereine, Ausschüsse und politische Clubs. Die Wahlen waren frei und geheim, aber nicht gleich: Frauen durften noch nicht an den Wahlen teilnehmen und selbst die meisten Revolutionäre dachten nicht daran, sich für das Frauenwahlrecht einzusetzen. Aber immerhin stand es jedem männlichen, volljährigen und "selbstständigen" Staatsangehörigen frei, zu wählen. Dadurch waren etwa 75 bis 85 Prozent der männlichen Bevölkerung wahlberechtigt - weitaus mehr als in anderen Staaten wie Großbritannien und auch den USA. Die meisten deutschen Staaten setzten auf eine indirekte Wahl: es wurden sogenannte Wahlmänner gewählt, die wiederum die Parlamentsabgeordneten wählten. Diese Regelung trug dazu bei, dass vor allem Männer aus dem gehobenen Mittelstand und der Oberschicht Abgeordnete wurden. Viele von ihnen hatten studiert, waren Juristen oder Beamte. Hingegen fand sich nur eine Handvoll Bauern und Handwerker, aber kein einziger Arbeiter unter den rund 600 Abgeordneten. Die Wahlbeteiligung schwankte zwischen 40 Prozent in dem durch den Krieg mit Dänemark geprägten Holstein und 75 Prozent in Württemberg.
Die Nationalversammlung trat am 18. Mai 1848 in der Frankfurter Paulskirche das erste Mal zusammen und wählte am Folgetag Heinrich von Gagern zum Parlamentspräsidenten. Das Parlament stand vor großen Aufgaben: der Ausarbeitung einer Reichsverfassung mit dem dazugehörigen Grundrechtekatalog und der Schaffung eines deutschen Nationalstaates. Ganz im Sinne des Mottos "Frei ein Volk, das Herr im Lande durch die Männer seiner Wahl" debattierten und entschieden damit erstmals Bürger über nationale Fragen. Die Sitzungen waren öffentlich und zogen Tag für Tag bis zu 2.000 Zuschauerinnen und Zuschauer an.
Parteien im modernen Sinne gab es 1848 noch nicht. Politisch können die Abgeordneten aber in drei große Lager unterteilt werden, deren Sitzverteilung im Parlament bis heute prägend ist. Auf der rechten Seite des Paulskirchenparlamentes saßen die Konservativen. Sie traten für einen weitgehenden Erhalt der bestehenden Gesellschaftsordnung und des Systems der Fürstenherrschaft ein.
Die besonders starke Gruppe der Liberalen strebte eine konstitutionelle Monarchie mit starken Rechten für das Parlament an. Diese in sich keineswegs geschlossene Gruppe saß im Mittelteil der Paulskirche. Die links davon platzierten Demokraten wollten als Staatsform eine parlamentarische Demokratie. Unter ihnen befanden sich die meisten Radikalen. Sie waren dazu bereit, ihre Forderungen nach umfassenden politischen und sozialen Veränderungen notfalls auch mit Gewalt durchzusetzen.
Diese politischen Lager unterteilten sich wiederum in Fraktionen, die nach ihren Versammlungslokalen benannt wurden. So traf sich die Linke im "Deutschen Hof" und "Donnersberg", die Linksliberalen im "Württemberger Hof", die Rechte im "Steinernen Haus" und "Milani". Allerdings waren die Fraktionen noch sehr locker organisiert: im Laufe der Zeit bildeten sich neue, während andere sich aufspalteten oder zusammenschlossen. Viele Abgeordnete entschieden auch ganz individuell, wie sie bei den Abstimmungen votieren.
Die Debatten in der Paulskirche waren lebhaft, zumal auch das Publikum nicht selten lautstark seine Meinung kundtat. Nicht nur um die Staatsform, sondern auch um die Ausgestaltung der Verfassung und den Verlauf der Grenzen des zukünftigen Deutschlands wurde vehement gerungen. Sollte der Vielvölkerstaat Österreich-Ungarn in seiner Gesamtheit Teil des neuen Deutschlands sein? Und was war mit den Unabhängigkeitsbestrebungen der unter preußischer oder österreichischer Herrschaft lebenden Polen, Tschechen und Slowaken?


