Text
Nr. 31
Kabinettssitzung vom 1. April 1919, 12 Uhr1
- 1
Der Grund für die Einberufung der Sitzung lag in einer Kompetenzstreitigkeit zwischen dem REM und dem RWiM, die sich an der VO des REM vom 30.1.1919 betr. die Einfuhr von tierischen Fetten (RGBl. 1919, S. 142) entzündet hatte. Ohne das RWiMin. zuvor davon verständigt zu haben, hatte das REMin. mit dieser VO die Einfuhr von tierischen Fetten der Zuständigkeit des RWiMin. entzogen und einer eigenen Stelle übertragen (Der StS des RWiAmts an die RReg. vom 10.2.1919, in: R 43 I/1484, Bl. 2 f.). Hinzu kam, daß, wie RWiM Wissell in einem Schreiben an den RMinPräs. vom 29.3.1919 mitteilte, das REMin. beabsichtigte, einen besonderen Kommissar für die Bearbeitung der Aus- und Einfuhrfragen und des linksrheinischen Verkehrs bezüglich der Lebens- und Futtermittel zu ernennen; um einen Beschluß der RReg. zu erreichen, der das Nebeneinanderarbeiten verschiedener Stellen auf dem Gebiet der Wirtschaftspolitik verhindern sollte, beantragte RM Wissell eine Kabinettssitzung, um die Differenzen zwischen RWiMin. und REMin. aus der Welt zu schaffen (R 43 I/1484, Bl. 24-26). Das RKab. schloß sich in allen Punkten den Vorstellungen des RWiMin. an, die bereits in einem früheren Schreiben des RWiM an den RMinPräs. vom 23.3.1919 niedergelegt waren (R 43 I/1484, Bl. 11 f.).
Auf einer weiteren Besprechung am 7.4.1919, an der die UStS der Rkei, des REMin. und des RWiMin. teilnahmen, erreichte das RWiMin. darüber hinaus noch die Außerkraftsetzung der VO des REMin. vom 30.1.1919 (R 43 I/1484, Bl. 47-49). Die endgültige Abgrenzung zwischen den Kompetenzen des RWiMin. und des REMin. erfolgte mit dem Erlaß über die Abgrenzung der Zuständigkeit des REMin. und des RWiMin. vom 7.7.1919 (Entwurf: R 43 I/1484, Bl. 92; RGBl. 1919, S. 639).
Anwesend: Schiffer, Schmidt, Wissell, Gothein, Koeth; für die pr. Reg.: Braun; RbkPräs. Havenstein; UStS Albert, Ramm, v. Moellendorff; MinDir. Kautz; Geh. Oberfinanzrat Kauffmann; GehORegR v. Eynern; GehRegR Nehring, Bachem; Major Keim; Hermes, Andreae; Protokoll: GehRegR Schlettwein.
Es wurde folgendes vereinbart: