2.4 (sch1p): Nr. 4 Kabinettssitzung vom 28. Februar 1919, 18 Uhr. Weimar, Nationalversammlung

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Das Kabinett ScheidemannReichsministerpraesident  Philipp Scheidemann Bild 146-1970-051-17Erste Kabinettssitzung der neuen deutschen Reichsregierung am 13.2.1919 in Weimar Bild 183-R08282Versailles: die deutschen Friedensunterhändler Bild 183-R11112Die Sozialisierung marschiert! Plak 002-005-026

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RTF

Nr. 4
Kabinettssitzung vom 28. Februar 1919, 18 Uhr. Weimar, Nationalversammlung

R 43 I /893 , Bl. 3

Anwesend: Scheidemann, Erzberger, Noske, Bauer, Schiffer, Gothein, Koeth, Wissell, David, Giesberts, Bell, Landsberg1.

1

Die Person des Protokollführers geht aus dem Anwesenheitsverzeichnis nicht hervor.

[10] Besprechung des Aufrufs

Wird überwiesen an eine Kommission: Dr. David, Giesberts, Gothein2.

2

Am 1.3.1919 erließ die RReg. einen Aufruf an die Bevölkerung, in dem sie auf die das Reich bedrohende politische und wirtschaftliche Anarchie hinwies und ihre Entschlossenheit betonte, um des Lebens des Volkes willen jede Art von Gewalttätigkeit rücksichtslos zu bekämpfen. Weiterhin hieß es in dem Aufruf: „Gleichwichtig wie die politische ist uns die wirtschaftliche Demokratie! Nur sie kann alle Kräfte wecken und am Werke halten, die unsern völligen Untergang abzuwenden vermögen. Wir sind dabei, das Gesetzbuch der wirtschaftlichen Demokratie zu schaffen: das einheitliche sozialistische Arbeiterrecht auf freiheitlicher Grundlage. Wir werden die Organe der wirtschaftlichen Demokratie ausbauen: die Betriebsräte, wie wir sie schon bei den Verhandlungen mit den Bergarbeitern aus dem Ruhrgebiet und aus Halle vorschlugen, die aus freiesten Wahlen hervorgegangene, berufene Vertreter aller Arbeiter sein müssen. Wir werden das Ziel der wirtschaftlichen Demokratie erreichen: die konstitutionelle Fabrik auf demokratischer Grundlage. All das in Verbindung mit der Sozialisierung der Wirtschaftszweige, die sich, wie vor allem Bergwerke und Erzeugung von Energie, zur Übernahme in öffentliche oder gemischt wirtschaftliche Bewirtschaftung eignen oder der öffentlichen Kontrolle unterstellt werden können […]“ (Vorwärts, Nr. 112, 2.3.1919).

A.A.

soll ersucht werden, einen Direktor hierher zu senden, vor allem eine tägliche Mitteilung des Depeschenmaterials in die Wege zu leiten.

Braunschweig

Gesandter v. Boden soll zugelassen werden, sobald der Landtag der Regier[ung] ihr Vertrauen ausspricht3.

3

In Braunschweig war am 22.2.1919 vom LT ein Rat der Volksbeauftragten gewählt worden, der aus 4 MSPD- und 4 USPD-Mitgliedern bestand (Schultheß 1919, I, S. 84 f.). Unter Einfluß der radikalen Anhänger des früheren braunschweigischen Präs. Merges, die sich mit dieser Koalition nicht einverstanden erklärten, kam es jedoch am 28.2.1919 in Braunschweig zur Resolution einer Arbeiterversammlung, die den LT für aufgelöst erklärte und die Räterepublik ausrief (Schultheß, 1919, I, S. 103). Am 1.3.1919 wurde die Ausrufung der Räterepublik von einer Delegiertenversammlung der Braunschweiger Betriebsräte widerrufen (Vorwärts, Nr. 112, 2.3.1919), so daß der Rat der Volksbeauftragten weiter amtierte.

Etat des Präsidenten

Vorliegender Vorschlag erscheint angesichts des provisorischen Charakters nicht tunlich. Min[ister]präs[ident] soll mit den Fraktionen verhandeln auf Grund eines Pauschquantums. Es erscheint wünschenswert, wenn der Reichspräsident das Haus des Reichstagspräsidenten bekäme4.

4

Siehe Dok. Nr. 23, P. 5.

Reichsverwertungsamt

Beschluß für eine Inventarisierung der Heeres- und Marinegüter. Kabinett nimmt an, unter Protest des R[eichs]w[irtschafts]amts5.

5

Der Beschluß des RMin. lautete: „Das Reichsverwertungsamt wird beauftragt, unverzüglich im Benehmen mit den Heeres- und Marinestellen eine Bestandsaufnahme der gesamten beweglichen und unbeweglichen Heeres- und Marinegüter vorzunehmen. Diese Bestandsaufnahme hat nach kaufmännischen Gesichtspunkten unter Hinzuziehung Sachverständiger zu geschehen […]. Das RMin. beschließt, daß Veräußerungen von Heeresgut ausschließlich durch das damit beauftragte Reichsverwertungsamt und die von ihm beauftragten Stellen oder, soweit andere Stellen hierfür gesetzlich zuständig sind, nur mit Einverständnis des Reichsverwertungsamtes zu erfolgen haben.“ (R 43 I /893 , Bl. 4). Das Reichsverwertungsamt ging mit dem Erlaß betr. die Errichtung und Bezeichnung der obersten Reichsbehörden vom 21.3.1919 (RGBl. 1919, S. 327 ) in den Geschäftsbereich des RSchMin. über, vgl. Dok. Nr. 17, P. 7.

Vorschlag von „Arbeiter-Freicorps“.

[11] Größte Bedenken wegen militärischen Einschlags. Wird auf die nächste Sitzung verschoben6.

6

Laut Frankfurter Zeitung, Nr. 157, vom 27.2.1919 beabsichtigte das RKab., besondere „Arbeiter-Freiwilligenkorps“ aufzustellen. „Zu diesen Korps sollen Arbeiter angeworben werden, die sich freiwillig bereiterklären, Arbeit, besonders im Bergbau und in der Landwirtschaft, zu übernehmen. Die Korps sollen dem Befehl besonderer Führer unterstellt und nach bestimmten Regeln organisiert werden. Man geht von dem Gesichtspunkte aus, daß es unbedingt nötig sei, dafür zu sorgen, daß die Arbeitsfreudigkeit der Arbeiterschaft nach Möglichkeit gehoben werde, und will als Anreiz dazu den Arbeitern die Gründungsmöglichkeit eines eigenen Heims in Aussicht stellen. Es sollen zu diesem Zweck aus den Ersparnissen, die die Freiwilligen von ihren Lohnbezügen machen, besondere Fonds gebildet werden, die es mit Hilfe von Zuschüssen der Reg. den Freiwilligen ermöglichen sollen, sich auf eigenem Grund und Boden eine Eigenwirtschaft zu gründen.“ Über die weitere Behandlung dieses Gegenstandes im RKab. ist wegen der fehlenden Sitzungsprotokolle der folgenden Tage nichts näheres zu ermitteln.

Post-Streik

[…]

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