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Kaiserreich und Weimarer Republik

Ausländische Arbeitskräfte unter dem Nationalsozialismus

Nach Kriegsende: Displaced Persons und Repatriierte

Neue Arbeitskräfte aus "Großdeutschland"

Als mit dem Vierjahresplan ab 1936 die Rüstungsindustrie auf Grund umfangreicher staatlicher Aufträge zu einer boomenden Konjunktur führte, sank die Arbeitslosenquote auf ein Minimum. Dennoch konnte der Arbeitskräftebedarf immer weniger mit Einheimischen gedeckt werden, zumal man die Beschäftigung von deutschen Frauen zu keiner Zeit während des Dritten Reichs ernsthaft zu forcieren wagte. Die Zahl der ausländischen Arbeiter in der Landwirtschaft und in der Industrie stieg daher ab 1936 stark an. Sie kamen vor allem aus der Tschechoslowakei, Polen, Österreich und den Niederlanden.

Österreich

Die Einverleibung Österreichs brachte 1938 eine kurze Phase der Entspannung auf dem deutschen Arbeitsmarkt, indem sich zeigte, dass man nun in devisenschonender Weise zusätzliche Arbeitskräfte gewonnen hat. Doch bereits nach kurzer Zeit war der Arbeitskräftemangel mit der Stagnation einzelner Wirtschaftszweige wieder unübersehbar.

Tschechoslowakei

 
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Tschechische Arbeiter in einem Walzwerk der Siemens-Werke, August 1943

Quelle: BArch, Bild 183-R46088

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Als Folge davon waren die Annexion des Sudetengebiets, vor allem aber des tschechischen Teils der Tschechoslowakei, sowie die Bildung des Protektorats "Böhmen und Mähren" bereits von vornherein auch mit der Absicht verbunden, Arbeitskräfte für die deutsche Rüstungsindustrie und die Landwirtschaft zu rekrutieren. Die Tschechen waren als erste Ausländer (Österreicher wurden nicht als Ausländer angesehen), die der nationalsozialistischen Herrschaft direkt unterworfen waren, auch die ersten, die einen rechtlich sanktionierten Vorgeschmack zum nahe bevorstehenden System nationalsozialistischer Zwangsarbeit zu spüren bekamen. Weder die Devisenbilanzen noch außenpolitische Rücksichten waren bei der Behandlung der "Protektoratsangehörigen" mehr zu beachten. Mit einem Erlass des Geheimen Staatspolizeiamts vom 26.6.1939 begann die Schaffung eines Sonderrechts für ausländische Arbeitskräfte. Demnach konnten "Arbeitsverweigerung", politische Betätigung oder "sonstige staatsfeindliche Einstellung" für Protektoratsangehörige zu Schutzhaft führen. Bis zu diesem Zeitpunkt war es den Werbekommissionen des Reichsarbeitsministeriums gelungen, 52.000 Tschechen in das Reichsgebiet zu vermitteln. Im Sommer des gleichen Jahres setzten nach dem Rückgang der Zahl von Freiwilligenmeldungen erste Zwangsmaßnahmen ein, indem die tschechischen Arbeiter, um in ihre Heimat zurückkehren zu können, künftig eine behördliche Genehmigung brauchten. Bis in den intimen Bereich des Geschlechtsverkehrs mit Deutschen wurde mit rechtlichen Bestimmungen eingegriffen. Erzwungene Arbeitsleistung unter diskriminierenden Umständen war Bestandteil der deutschen Rechtsordnung geworden.