zur Hauptnavigation zum Servicemenü direkt zum Inhalt

Sie sind hier: Startseite » Leistungen » Leistungen bis 2000 » Maßnahmen der Alliierten (1945 - 1952)

Logo der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft

'Slave Labor' in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen

Leistungen bis 2000

Leistungen ab 2000

Maßnahmen der Alliierten (1945 - 1952)

Unmittelbar nach der Befreiung der Häftlinge der Konzentrationslager und der Zwangsarbeiter durch die Alliierten erfuhren diese als NS-Opfer eine besondere Fürsorge durch die alliierten Behörden und die Rettungsorganisation der Vereinten Nationen (UNRRA). Diejenigen, die nicht nach kurzer Zeit in ihre Heimatländer zurückkehrten, erhielten den besonderen Status von displaced persons (DPs). Die allgemeine Notlage in Deutschland ließ jedoch eine materielle Besserstellung dieses in Lagern untergebrachten Personenkreises nicht zu.

Die amerikanische Militärverwaltung brachte 1949 als erste ein Entschädigungsgesetz auf den Weg, das noch im April - also vor der Gründung der Bundesrepublik - in Kraft trat. Allerdings waren demnach zur Entschädigung nur diejenigen NS-Opfer berechtigt, die wegen politischer Gegnerschaft zum NS-Regime, wegen ihrer Rasse oder wegen ihres Glaubens verfolgt worden waren. Hinzu kamen Wohnsitzklauseln.

Keine Entschädigung auf dieser Gesetzesgrundlage hatten demnach diejenigen zu erwarten, die in ihren besetzten Heimatländern Widerstand gegen die deutschen Besatzer geleistet hatten, die als Kriegsgefangene ausgebeutet oder die zur Zwangsarbeit verschleppt worden waren. Der Ausschluss dieses Personenkreises war allerdings beabsichtigt. Die Amerikaner konnten davon ausgehen, dass über die Entschädigung ausländischer NS-Opfer in späteren Reparationsverhandlungen geeignete Beschlüsse gefasst würden. Deshalb sollten hier zunächst nur die deutschen Opfer berücksichtigt werden, die sonst aus dem zu erwartenden Netz der Entschädigungsregelungen zu fallen drohten.