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'Slave Labor' in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen

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Wiedervereinigung und Zwei-plus-Vier-Vertrag (1990-1998)

Eine entscheidende Zäsur in der Geschichte der Entschädigung der ausländischen NS-Opfer stellen die Überwindung des Ost-West-Gegensatzes unter Michail Gorbatschow und die deutsche Wiedervereinigung dar. Es ergab sich eine neue völkerrechtliche Situation, die zu einer neuen Welle von Entschädigungsvereinbarungen führte.

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag vom September 1990 ließ die Reparationsfrage wieder aktuell werden. Schließlich wurde der Vertrag als Quasi-Friedensvertrag gedeutet, so dass nach den Bestimmungen des Londoner Schuldenabkommens die ausstehenden Reparationszahlungen nun zur Prüfung anstanden. Mit Hilfe der USA konnte das Aufleben der Reparationsdebatte - für die Öffentlichkeit unbemerkt - umgangen werden. Dafür war es aber erforderlich, dem Ende des Kalten Kriegs dadurch Rechnung zu tragen, dass Deutschland nun eine Entschädigung der NS-Opfer in den Staaten des ehemaligen Warschauer Pakts nachholte. Ähnlich wie in den 60er Jahren mit den westlichen Staaten wurden so zwischen 1991 und 1998 bilaterale Entschädigungsabkommen mit Polen, Russland, der Ukraine, Weißrussland, Estland, Lettland und Litauen geschlossen.

In diesen Staaten wurden so genannte "Versöhnungsstiftungen" errichtet, die für die Weiterleitung der Gelder an die Opfer verantwortlich waren. In Tschechien wurde der "Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds" eingerichtet, der von beiden Staaten gemeinsam verwaltet wurde. Einen zusätzlichen Fonds, aus dem Renten für jüdische NS-Opfer in Osteuropa fließen sollten, konnte die JCC mit Unterstützung der USA durchsetzen.

Die Bundesregierung konnte bis zur Mitte der 90er Jahre davon ausgehen, dass die Entschädigungsregelungen in Kürze auf dem Weg bilateraler Globalverträge zu ihrem endgültigen Abschluss gelangt sein würden, ohne dass die Frage der Reparationen und damit auch die ungelöste Frage nach der Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter noch einmal auf den Tisch gekommen wäre.