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[308] Nr. 66
Aufzeichnung des Ministerialrat Kiep betr. die Gründung einer Rentenbank durch das Reich. 18. September 19231
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Diese Aufzeichnung war zur Vorlage durch den StSRkei bei dem RK bestimmt, und zwar in Vorbereitung einer Unterredung mit dem RFM und dem RbkPräs. Nach dem Terminkalender müßte diese Unterredung am Vormittag des 18. 9. stattgefunden haben, bevor Stresemann um 12 Uhr beim RPräs. war (BA: NL v. Stockhausen 15).
1. Durch Kabinettsbeschluß vom 14. d. Mts.2 ist dem Plane des Reichsministers der Finanzen zugestimmt worden:
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Dieses Datum, das auch von Luther in: „Politiker ohne Partei“ angegeben wird, dürfte falsch sein. Der angegebene Kabinettsbeschluß wurde in der Sitzung vom 13.9.23 (Dok. Nr. 55, P. 8) gefaßt. Am 14.9.23 scheint, wie auch der Terminkalender ausweist, nur eine Chefbesprechung über die Ruhrfrage stattgefunden zu haben.
a) | sofort eine Goldnotenbank zu gründen, |
b) | als Hilfskonstruktion hierzu und gegebenenfalls zeitlich vorher das Helfferich-Projekt zu verwirklichen. |
2. Aus dem dem Reichskanzler mitgeteilten Schriftwechsel zwischen der Reichsbank und dem Reichsfinanzministerium geht hervor, daß die Reichsbank die Gründung der Goldnotenbank nach Maßgabe des Planes des Reichsministers der Finanzen aus zahlreichen Gründen (siehe Anlagen)3 für bedenklich hält und ihre Zustimmung dazu versagt4.
Zugleich macht die Reichsbank für die Durchführung des Helfferich-Projektes (das sie als glücklichste Lösung der gegenwärtigen Lage ansieht) gewisse Abänderungsvorschläge, deren wesentlichster dahin geht, die Gründung der neuen Roggenrentenbank nicht den Berufsständen zu überlassen, sondern durch das Reich vorzunehmen (Reichsrentenbank)5. Dieser Vorschlag ist für die Frage der Beschleunigung von großer Bedeutung.
3. Nachdem durch den Widerspruch der Reichsbank die Verwirklichung des ersten Teiles des Kabinettsbeschlusses vom 14. d. Mts. (Gründung der Goldnotenbank)6 unmöglich geworden sein dürfte, handelt es sich darum, den noch bestehenden zweiten Teil (Helfferich-Projekt: Roggenrentenbank) sofort in die Tat umzusetzen7.
Hierzu ist alsbaldige Entschließung über die Abänderungsvorschläge der Reichsbank erforderlich.
Sollten diese angenommen werden, so wäre die Durchführung nach folgenden Gesichtspunkten in Angriff zu nehmen:
a) | Erlaß des schon vorliegenden Gesetzentwurfs über den Helfferich-Plan mit den erforderlichen Abänderungen im Wege der Notverordnung. |
b) | [309]Ernennung des Leiters des neuen Instituts. |
c) | juristische Gründung des Instituts (Reichsrentenbank) |
d) | Durchführung der Pfandhaftungsaktion (Hypothekeneintragung usw.) |
e) | Herstellung der Rentenbriefe und des Roggengeldes. |
Die Maßnahmen könnten bis auf d) in wenigen Tagen durchgeführt und das neue Geld alsbald durch die Reichskassen in den Verkehr gebracht werden.
Anschließend daran und in Verbindung damit könnte die weitere Durchführung des Helfferich-Projektes, nämlich
a) | Einstellung der Kreditentnahme des Reichs bei der Reichsbank und Finanzierung durch die Rentenbank, |
b) | Einlösung der vorhandenen Kredite des Reichs bei der Reichsbank mit dem neuen Gelde, |
die Stabilisierung der Papiermark und ihre Einlösbarkeit bewirken8.