Text
[332] Nr. 75
Abgeordneter von Brüninghaus an den Reichskanzler. 22. September 1923
[Betrifft: Sächsische Industrielle.]
Sehr verehrter Herr Reichskanzler!
Vor etwa 14 Tagen nahm ich Gelegenheit, Ihnen die überaus schwierige Situation darzustellen, in welche die sächsische Industrie im besonderen die des Bezirkes Annaberg – Buchholz durch den Terror der Straße gekommen ist1. Leider hat sich meine Voraussage, daß ohne scharfes Zugreifen eine weitere Verschlechterung nicht zu vermeiden wäre, als zutreffend erwiesen. Wie mir Herr Fabrikbesitzer Adler aus Annaberg-Buchholz heute mitgeteilt hat, haben sich die Verhältnisse derart zugespitzt, daß von irgendwelcher staatlichen Ordnung eigentlich keine Rede mehr sein kann. Für den gesamten Bezirk Chemnitz mit dem daran anschließenden Erzgebirgischen Industriebezirk stehen nur 180 Mann Schutzpolizei zur Verfügung, die naturgemäß nicht entfernt ausreichen, um bei etwaigen Unruhen eingreifen zu können. Unter dem Druck der Straße haben die Fabrikanten für die vorige Woche bereits mehr als das Doppelte der Reichstariflöhne bewilligen müssen (15 Millionen pro Stunde, anstelle von 5,4 Millionen). Naturgemäß sind bereits starke Arbeiterentlassungen eingetreten. So in Buchholz bei einer Einwohnerzahl von 8000 – 200 Arbeitslose. Diese sind nunmehr dazu übergegangen, unter Zuhilfenahme von kommunistischen Hundertschaften die Fabrikbesitzer ihrerseits zu zwingen, ihnen neben der staatlichen Erwerbslosenunterstützung private Zuwendungen zu machen. Am vorigen Donnerstag wurden die Fabrikbesitzer in das Rathaus berufen unter der Androhung, daß sie von den mobil gemachten Hundertschaften sonst mit Gewalt hingebracht werden würden und es wurden Unterstützungen von 60 bis 100 Millionen pro Kopf und außerdem die sofortige Beschaffung von verbilligten Lebensmitteln und Kohlen von den Unternehmern erpreßt. Die sächsische Regierung macht nicht die geringsten Anstalten, irgendwie den Schutz der Arbeitgeber zu übernehmen. Da die Industrie am Ende ihrer finanziellen[333] Leistungsfähigkeit angekommen ist und die Arbeitslosigkeit immer mehr zunimmt, steht zu erwarten, daß in kürzester Frist, wenn nicht irgendetwas geschieht, in Sachsen die Herrschaft der Straße, alias der Kommunismus, sich ausbreiten wird. Leben und Sicherheit der Unternehmer sind, wie sich die Verhältnisse entwickelt haben, nur noch davon abhängig, ob sie zahlen können oder nicht.
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Brüninghaus dürfte sich hier auf ein Schreiben beziehen, das er am 30.8.23 an den RK gerichtet hatte. In ihm war ausgeführt worden, daß im Bezirk Annaberg-Buchholz für 75% der Arbeiter Arbeitslosigkeit infolge der Steuern und der Lohnforderungen bevorstehe. Würden Arbeitgeber und Bürgertum nicht geschützt, sei der Ausbruch von Tumulten zu erwarten. „Die unerhörten Lohnforderungen der Arbeiter, die unter dem Druck der Straße bewilligt wurden und teilweise das anderthalbfache der Friedenslöhne erreicht haben, können nicht aufrechterhalten bleiben. Das Reichsarbeitsministerium muß Anweisung geben, daß die Schlichtungsausschüsse unter keinen Umständen über die Friedenslöhne hinausgehen dürfen. Nach meiner persönlichen Auffassung ist auch bei Zubilligung von Friedenslöhnen und Beibehaltung des 8stündigen Arbeitstages unsere Wirtschaft nicht mehr konkurrenzfähig“ (R 43 I/2308, Bl. 271). Daraufhin hatte sich der StSRkei namens des RK an den RIM unter Hinweis auf weitere Berichte von Terrorakten in Sachsen mit der Bitte gewandt zu überprüfen, „ob und gegebenenfalls in welcher Form die Reichsgewalt eingreifen könnte, um Ruhe und Ordnung zu gewährleisten, deren Aufrechterhaltung aus innen- wie außenpoliti- schen Gründen uneingeschränkt geboten ist“ (R 43 I/2308, Bl. 272).
Ich habe zusammen mit Herrn Adler Herrn Minister Sollmann eingehend mündlich über die ganze Lage berichtet. Er versprach, nochmals auf den sächsischen Ministerpräsidenten Zeigner einzuwirken2. Nach den bisherigen Erfahrungen verspreche ich mir von den Einwirkungen gar nichts3. Wenn nicht schleunigst dafür gesorgt wird, daß eine ausreichende Schutzwache in das Erzgebirge verlegt wird, ist an die Aufrechterhaltung irgendwelcher staatlichen Ordnung überhaupt nicht mehr zu denken4.
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Sollmann hatte bereits am 28.8.23 dem RK mitgeteilt, er habe die sächsische Regierung dringend ersucht, „nichts unversucht zu lassen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Sachsen aufrecht zu erhalten“. Er habe sie aufgefordert, zu nach Dresden übersandten Beschwerden der Industrieverbände Stellung zu nehmen. Trotz einer gewissen Entspannung müßten die Vorgänge mit erhöhter Aufmerksamkeit verfolgt werden. Auf diesem Schreiben befindet sich als Vermerk von Stockhausens vom 25.9.23: „Über den Schutz der sächs. Industrie sprach ich heute mit Herrn Staatssekretär Zweigert, der sagte, daß ohne Ausnahmezustand nicht viel zu machen sei. Es bleibe eben nur persönliche Einwirkung auf den sächs. Ministerpräsidenten, deren Erfolg naturgemäß recht zweifelhaft sei“ (R 43 I/2308, Bl. 268).
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Gleichfalls am 22.9.23 hatte Otto Moraus aus Zittau dem RK geschrieben, er habe in einer Sitzung des RdI scharf gegen Behauptungen von Vögler, Stinnes und Reusch protestiert, Stresemann „sei über die haarsträubenden Zustände in Sachsen gar nicht orientiert“. Moraus forderte dann scharfes Durchgreifen der RReg., da das sächs. Innenministerium der Industrie Schutz zusichere, praktisch aber keine Abhilfe schaffe. Unter den drückenden Lohnforderungen der Arbeiterschaft könne die sächs. Industrie die Konkurrenz gegenüber Süddeutschland im Im- und Exportgeschäft nicht mehr aufrechterhalten. „Solange nicht in Deutschland einmal an verschiedenen Stellen Schieber, Diebe und Saboteure an die Wand gestellt und erschossen werden zur Warnung für alle übrigen Halunken, können wir zu keiner Ruhe und Ordnung kommen“ (Pol. Arch.: NL Stresemann 1).
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Dieses Schreiben wurde in Abschrift dem RIM am 26.9.23 übermittelt und dieser um beschleunigte Stellungnahme gebeten, wie dem Zustand des unzureichenden Polizeischutzes im erzgebirgischen Industriebezirk abgeholfen werden könne. Eine Antwort ist nicht ergangen; weitere Nachfragen erledigten sich nach Verkündung des Ausnahmezustands (R 43 I/2309, Bl. 116).
In ausgezeichneter Hochachtung bin ich
Ihr sehr ergebener
Brüninghaus
M.d.R.