Der Monat Mai des Jahres 1990 war geprägt von den deutsch-deutschen Verhandlungen über eine Wirtschafts- und Währungsunion. Diese erwiesen sich allerdings als schwierig und standen wegen der schwierigen wirtschaftlichen Lage in der DDR unter erheblichem Zeitdruck. Auf Drängen der DDR-Regierung und bundesdeutscher Sozialpolitiker wurden auch soziale Fragen in die Vertragsverhandlungen einbezogen.
Nach intensiven Beratungen stand fest: Löhne, Gehälter, Renten und Bargeld sollten im Verhältnis 1:1 umgetauscht werden. Für Sparguthaben, die über einen Freibetrag von 2.000 DDR-Mark (Kinder), 4.000 DDR-Mark (Erwachsene) bzw. 6.000 DDR-Mark (Personen über 60 Jahre) hinausgingen, galt ein Umtauschkurs im Verhältnis 2:1. Der Vertrag – eine wichtige Etappe auf dem Weg zur Einheit – wurde am 18. Mai 1990 unterzeichnet.
Zwei Tage zuvor hatten sich Bund und Länder auf die Einrichtung eines Fonds „Deutsche Einheit“ zur finanziellen Unterstützung der DDR verständigt.
Auch andere wichtige Ereignisse prägten den Mai: In Bonn startete die erste Außenministerkonferenz nach der „Zwei-plus-Vier-Formel“, um die außenpolitischen Rahmenbedingungen für eine Vereinigung der beiden deutschen Staaten zu schaffen. Gleichzeitig fanden die ersten freien Kommunalwahlen in der DDR statt. Ein Jahr zuvor waren die Bürgerproteste gegen den massiven Wahlbetrug der SED bei den Kommunalwahlen 1989 ein wichtiger Impuls für die Friedliche Revolution gewesen.


