1.104 (ma32p): Nr. 346 Aufzeichnung des Staatssekretärs Pünder über eine Besprechung mit dem sächsischen Gesandten Gradnauer am 22. November 1927

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Nr. 346
Aufzeichnung des Staatssekretärs Pünder über eine Besprechung mit dem sächsischen Gesandten Gradnauer am 22. November 19271

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Lt. eigenhändigem Kopfvermerk trug Pünder diese Aufzeichnung am 23.11.27 dem RK vor. Am selben Tage übersandte Pünder Abschriften seiner Aufzeichnung an den Vizekanzler, den RIM und den RFM. Im Begleitschreiben Pünders heißt es: „Herr Gradnauer hatte den Wunsch geäußert, seine Gedanken über das Problem Reich und Länder mit mir auszutauschen, wobei er betonte, daß er hierzu keinerlei amtlichen Auftrag seiner Regierung habe. Ich darf bitten, den Inhalt der Aufzeichnung ganz vertraulich behandeln zu wollen.“ (R 43 I /1873 , Bl. 49).

R 43 I /1873 , Bl. 47–48

[Reich und Länder, Verfassungs- und Verwaltungsreform.]

Der sächsische Gesandte, Herr Minister Dr. Gradnauer, hatte sich für heute nachmittag bei mir angesagt, um sich mit mir über das Problem Reich und Länder einmal eingehender auszusprechen. Auf seinen Wunsch hin habe ich ihn über den Stand der beiden Probleme Verwaltungsreform und Verfassungsreform genau ins Bild gesetzt. Im Anschluß daran lenkte ich die Besprechung auf die Einstellung Sachsens zu diesen Fragen. Herr Minister Gradnauer führte hierbei aus, daß Sachsen bekannterweise mehr unitarisch als föderalistisch eingestellt sei. Das hinge im wesentlichen damit zusammen, daß die größte Partei des Landes die Sozialdemokratie sei. Auf der anderen Seite sei aber nicht zu verkennen, daß jede Partei, wenn sie einmal an der Verwaltung der Staatsgeschäfte maßgeblich beteiligt sei, leicht dazu neige, die Erledigung dieser Staatsgeschäfte als etwas sehr Bedeutsames und unbedingt Beizubehaltendes ansehe [sic]. Deshalb könne man jetzt bemerken, daß gerade auch auf seiten der politischen Linken in Sachsen die föderalistische Welle etwas mehr Oberhand gewonnen habe. Herr Gradnauer sagte ausdrücklich, wenn die Länder jetzt vor die akute Frage: Föderativstaat oder Einheitsstaat gestellt werden sollten, würde Sachsen nach seiner Auffassung mehr auf seiten der föderativen Südstaaten[1085] stehen. Insbesondere erscheine es ihm ganz ausgeschlossen, daß Sachsen, so lange der Großstaat Preußen als festgefügtes Land bestehen bleibe, geneigt sein würde, auf seine Eigenstaatlichkeit zu verzichten. Insbesondere sei es ganz ausgeschlossen, daß sich Sachsen etwa einem Groß-Preußen anschlösse. Auf meine Frage bestätigte Herr Minister Gradnauer, daß allerdings da und dort Gerüchte umgingen, Sachsen gehöre zu den Ländern, die demnächst auf ihre Eigenstaatlichkeit zu verzichten gedächten. Dieses Gerücht sei aber tatsächlich völlig falsch. Sachsen würde, wie gesagt, nur gleichzeitig mit Preußen vorgehen wollen und würde außerdem wohl auch das Verlangen stellen, daß innerhalb des etwaigen zukünftigen Einheitsstaates nicht nur die dezentralisierte Selbstverwaltung eingeführt würde, sondern auch, wie bisher, den Ländern in irgend einer Weise nicht nur der Vollzug, sondern auch die Teilnahme an der Gesetzesschöpfung gewahrt bleibe.

Ich erörterte dann weiter mit Herrn Gradnauer die Frage der finanziellen Lage Sachsens. Herr Minister Gradnauer bestätigte mir meine Auffassung, daß Sachsen keineswegs unter den Erscheinungen zu leiden habe, die durch die einheitliche Festsetzung des Existenzminimums2 für das ganze Reich für die agrarischen Länder, insbesondere für Bayern eingetreten seien. Im Gegenteil habe Sachsen infolge seiner hochentwickelten Industrie und seiner zahlreichen Lohnsteuer zahlenden Arbeitnehmer eine sehr gut laufende Einkommensteuer, von der es sogar noch 14 Millionen an die Reichskasse abführe. Die Besoldungsordnung würde natürlich auch in Sachsen zu Defiziten führen3. Die finanzielle Lage sei aber keineswegs so, daß etwa Sachsen, ähnlich wie anscheinend Hessen, aus finanziellen Gründen den Anschluß an das Reich suchen müßte.

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Gemeint ist anscheinend das „steuerfreie Existenzminimum“, d. h. derjenige Betrag des Einkommens, der vom Steuerabzug befreit war. Nach dem „Gesetz über die Senkung der Lohnsteuer“ vom 19.12.25 (RGBl. I, S. 469 ) war der steuerfreie Lohnbetrag für ledige Arbeitnehmer auf jährlich 1200 RM festgelegt. Vgl. dazu diese Edition, Die Kabinette Luther I/II, Dok. Nr. 229, P. 2.

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Vgl. dazu Dok. Nr. 311.

Abschließend brachte ich noch die Sprache auf die Verwaltungsreform in den Ländern und betonte, daß meines Erachtens die Länder nur dann mit Aussicht auf Erfolg ihre Eigenstaatlichkeit bewahren könnten, wenn sie auf diesem Gebiet mit äußerster Energie vorgingen. Herr Minister Gradnauer bedauerte, bestätigen zu müssen, daß nach dieser Richtung in Sachsen bisher nicht viel geschehen sei. Sachsen habe bei einer Einwohnerzahl von 5 Millionen 7 Ministerien, einschließlich des Ministerpräsidenten. Nach seiner Meinung könnte und müßte das Ministerpräsidium, das Wirtschaftsministerium und das Arbeitsministerium wieder abgebaut werden. Vielleicht genüge sogar ein Direktorium von 3 Köpfen. Außerdem bestünden 5 Kreishauptmannschaften (vergleichbar den preußischen Regierungsbezirken), die seines Erachtens alle 5 abgeschafft werden könnten. Die unterste Instanz seien 26 Amtshauptmannschaften, die wohl auch stark vermindert werden könnten. Herr Gradnauer gab die Anregung, es möchte bei der in Aussicht genommenen Staats- und Ministerpräsidenten-Besprechung im Januar4 seitens der Reichsregierung stark auf die Verwaltungsreform[1086] in den Ländern gedrückt werden. Er möchte annehmen, daß unter dem Drucke dieser Besprechung dann die Verwaltungsreform in allen Ländern endlich in Fluß komme.

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Siehe dazu Dok. Nr. 353, P. 3.

Pünder

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