1.13 (ma32p): Nr. 255 Der Württembergische Staatspräsident an den Reichskanzler. Stuttgart, 21. Juni 1927

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 4). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

Extras:

 

Text

RTF

Nr. 255
Der Württembergische Staatspräsident an den Reichskanzler. Stuttgart, 21. Juni 1927

R 43 I /567 , Bl. 76–77

[Ablehnung des 11. August als Nationalfeiertag.]

Hochverehrter Herr Reichskanzler!

Die Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Koalition im Reiche wird im allgemeinen aus innenpolitischen Gründen für notwendig gehalten. Nach meiner Ansicht wiegen die außenpolitischen Gründe hierfür weit schwerer. Es ist nicht anzunehmen, daß die gewaltigen Spannungen in Europa und Asien in absehbarer Zeit sich friedlich lösen werden, vielmehr ist mit höchster Wahrscheinlichkeit ein baldiger Zusammenstoß zu erwarten. In diesem Fall kommt Deutschland in eine solch schwierige Lage, daß nur die gegenwärtige Koalition die Gewähr schließlicher Errettung in sich birgt. Aus diesem Grunde betrachte ich alle Versuche der Opposition, die Koalition im Reiche zu sprengen, mit großer Sorge.

Einen neuen, wie mir scheint nicht ganz ungefährlichen Versuch stellt der sozialdemokratische Antrag auf Erklärung des 11. August zum Nationalfeiertag1 dar. Diesem Antrag können meines Erachtens die Deutschnationalen im Reiche unter keinen Umständen zustimmen. Auch innerhalb der württembergischen Regierung wird sich eine Mehrheit für diesen Antrag nicht finden.

1

Gemeint ist der von SPD und DDP vorgelegte GesEntw. über den Nationalfeiertag; siehe Dok. Nr. 249, Anm. 4.

Ich habe mit der Zustimmung zum Londoner Vertrag2 den Nachweis erbracht, daß ich unter Umständen auch solchen Maßregeln zustimme, gegen die sich meine Gefühle aufbäumen, aber diese Umstände müssen so beschaffen sein, daß bei anderer Haltung das Vaterland auf das höchste unmittelbar gefährdet[807] ist. Von einer solchen unmittelbaren Gefährdung kann man in der vorliegenden Frage nicht reden. Ich halte es deshalb für ein vergebliches Bemühen, Gründe zu finden, die die Deutschnationalen überzeugen könnten, daß sie dem Antrag zustimmen müssen.

2

Londoner Abkommen vom 16.8.24 über die Durchführung des Dawes-Plans. Bei der Schlußabstimmung des RT über die Ausführungsgesetze zum Dawes-Plan am 29.8.24 hatte etwa die Hälfte der deutschnationalen Abgeordneten – darunter auch Bazille – dem verfassungsändernden Reichsbahngesetz zugestimmt (RT-Bd. 381, S. 1085  ff., 1125 ff.).

Der Antrag ist aber auch aus sachlichen Gründen nicht annehmbar. Nationaler Festtag kann nur ein Tag sein, von dem das Volk im ganzen überzeugt ist, daß dieser Tag etwas Großes in seinem Leben bedeutet. Das kann nun aber niemand von dem Verfassungstag behaupten. Aber auch wer dieser Meinung sein sollte, kann nicht in Abrede ziehen [!], daß ein großer Teil des Volkes tatsächlich eben anderer Meinung ist. Solange dieser im Wesen unserer Zeit begründete Zwiespalt in der Seele des deutschen Volkes besteht, ist es eben unmöglich, einen Nationalfeiertag zu schaffen.

Es kann auch darauf hingewiesen werden, daß das Kaiserreich einen Nationalfeiertag nicht gehabt hat. Man hat wohl des Kaisers Geburtstag, den Tag der Reichsgründung oder den Sedanstag gefeiert; aber keiner dieser Tage war gesetzlich zum Nationalfeiertag erklärt.

Ich glaube auch nicht, daß Ihnen persönlich, hochverehrter Herr Reichskanzler, aus der Tatsache Schwierigkeiten erwachsen können, daß Sie früher Ihren Namen unter einen ähnlichen Antrag gesetzt haben3, da Sie doch selbst unzweifelhaft damals davon ausgegangen sind, daß der Antrag nur dann Gesetz werden solle, wenn sich dafür eine überwältigende Mehrheit des Reichstags findet. Denn es lag Ihnen gewiß völlig fern, demjenigen Teil des deutschen Volkes, der anderer Ansicht ist, den Verfassungstag als Festtag aufzwingen zu wollen.

3

Am 7.7.22 hatten SPD, Zentrum und DDP einen von Müller-Franken, Marx und Petersen unterzeichneten GesEntw. eingebracht, demzufolge der Verfassungstag (11. August) zum Nationalfeiertag erklärt werden sollte (RT-Bd. 374 , Drucks. Nr. 4683 ). Vgl. Politisches Jahrbuch 1927/28, S. 108.

Ich bin selbstverständlich der Meinung, daß man die Ansichten und Gefühle anderer nicht verletzen soll. Meine Darlegungen richten sich deshalb nicht gegen die bisher übliche Art der Verfassungsfeier, sondern nur dagegen, daß man diesen Tag gesetzlich zum Nationalfeiertag der Deutschen machen soll.

Meine ergebenste Bitte um eine diesen Darlegungen entsprechende Haltung zu dem sozialdemokratischen Antrag ist, wie ich mir zu wiederholen erlaube, lediglich von der wachsenden Sorge um die Entwicklung der Weltpolitik in der Gegenwart bestimmt; ich bitte, sie in diesem Sinn aufzunehmen4.

4

Eine Abschrift dieses Schreibens wurde am 27.6.27 im Auftrag des RK an RIM v. Keudell zur vertraulichen Kenntnisnahme übersandt (R 43 I /567 , Bl. 78).

In vollkommener Verehrung

Ihr ergebener

Bazille

Extras (Fußzeile):