1.226 (ma32p): Nr. 468 Ministerbesprechung vom 3. Mai 1928

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[1452] Nr. 468
Ministerbesprechung vom 3. Mai 19281

1

Diese Besprechungsniederschrift stammt von MinDir. v. Hagenow; eine Anwesenheitsliste fehlt.

R 43 I /1430 , Bl. 151

Gelegentlich der Sitzung des Reichsministeriums vom 3. Mai2 fand nach Verhandlung des Beratungsgegenstandes zu 3) eine Ministerbesprechung statt, in der folgende Fragen erörtert wurden:

2

Dok. Nr. 467.

1)

Denkschrift der Reichsbahn-Gesellschaft zum Antrag auf Tariferhöhung,

2)

Verfügung der Ressorts über die im außerordentlichen Etat bereitgestellten Mittel.

Zu 1) führte Staatssekretär Gutbrod aus, daß die Reichsbahn-Gesellschaft eine Denkschrift überreicht habe3, mit deren Veröffentlichung zu rechnen sei. Er wolle der Reichsbahn mitteilen, daß eine Veröffentlichung der Denkschrift erst nach Beratung im Kabinett in Erwägung gezogen werden könne. Die Herren Minister bzw. ihre Vertreter stimmten dem zu4. Über die Denkschrift selbst wurde nicht verhandelt.

3

GenDir. Dorpmüller teilte Pünder mit Schreiben vom 3.5.28 mit, daß die RB-Gesellschaft dem RVM am 2. 5. eine Denkschrift zur Begründung der von ihr beantragten Tariferhöhung übergeben habe; ein Stück der 107seitigen, gedruckten Denkschrift wurde Pünder übermittelt („Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft: Denkschrift zum Antrag auf Tariferhöhung. Berlin, im April 1928“, in R 43 I /1069 , Bl. 75–107; ebd. Bl. 108–109 eine Aufzeichnung Plancks über die Denkschrift).

4

In einem Aktenvermerk des RVMin. vom 11.5.28, der u. a. der Rkei übermittelt wurde, heißt es: Aus zahlreichen Presseartikeln der letzten Tage könne geschlossen werden, daß die Tarif-Denkschrift der Presse bereits in allen Einzelheiten bekannt sei. Es sei daher zwecklos, am Kabinettsbeschluß vom 3. 5. festzuhalten, wonach die Denkschrift erst nach eingehender Aussprache zwischen der RB und den Ressorts veröffentlicht werden solle. Die Denkschrift müsse nach Änderung einiger Textstellen, die im Hinblick auf die Einstellung des Reparationsagenten bedenklich seien, zur Veröffentlichung freigegeben werden. Ihre Beratung durch die RReg. solle in der Kabinettssitzung vom 16. 5. erfolgen. Dem Präs. des Verwaltungsrats werde dabei mitzuteilen sein, daß das Verfahren der RB-Gesellschaft bei der Veröffentlichung der Denkschrift nicht die Billigung der RReg. finde (R 43 I /1069 , Bl. 110–112). – Zur Kabinettsberatung siehe Dok. Nr. 470, P. 5.

Zu 2): Der Reichsarbeitsminister führte aus, daß der Reichsminister der Finanzen die dem Reichsarbeitsministerium im außerordentlichen Etat zur Verfügung gestellten Mittel (Wohnungsgelder, Siedlungsgelder, Mittel für die produktive Erwerbslosenfürsorge) gesperrt habe. Auch soll die Hilfe für Frühgemüsebau sowie für Landarbeiterwohnungen wesentlich eingeschränkt werden. Diese Stellungnahme des Reichsfinanzministeriums sei für ihn nicht tragbar, zumal die vorgenommenen Einschränkungen von hochpolitischer Bedeutung seien. Das Kabinett müsse zu der Angelegenheit Stellung nehmen.

Der Reichsfinanzminister nahm demgegenüber auf die Vorschrift des § 7 des Haushaltsgesetzes vom 31. März 1928 Bezug, an die auch das Reichskabinett[1453] gebunden sei5. Die Kürzungen seien notwendig gewesen; im übrigen seien dem Reichsarbeitsministerium für die Monate April und Mai die erforderlichen Gelder bereitgestellt worden, so daß die Ausgaben hätten geleistet werden können.

5

Nach § 7 des Gesetzes über die Feststellung des Reichshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1928 vom 31.3.28 (RGBl. II, S. 209 ) soll der RFM Mittel für die im außerordentlichen Haushalt bewilligten Ausgaben „nur bereitstellen, soweit die für das Haushaltsjahr 1928 im außerordentlichen Haushalt vorgesehenen Einnahmen einschließlich der aus früheren Jahren rückständigen Einnahmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Darüber hinaus kann er ausnahmsweise Mittel bereitstellen, wenn die Einstellung oder Unterbrechung der Arbeiten schwere wirtschaftliche Nachteile zur Folge haben würde; in diesem Falle ist dem Reichsrat und dem Haushaltsausschusse des Reichstags ein Verzeichnis der genehmigten Ausgaben mit Erläuterungen über die Gründe der Genehmigung vorzulegen.“

Auf diese Bestimmung des Haushaltsgesetzes hatte der RFM in einem Schreiben an die obersten Reichsbehörden vom 16.4.28 besonders hingewiesen und dazu erklärt: „Da […] Einnahmen aus Anleihen mir im Jahre 1928 tatsächlich nicht zur Verfügung stehen werden und die bereits geleisteten, noch nicht gedeckten Ausgaben des Extraordinariums die für das Haushaltsjahr 1928 vorgesehenen sonstigen Einnahmen erheblich überschreiten, darf ich fortan Mittel für die Deckung des Extraordinariums nur ausnahmsweise und unter Mitteilung der von mir genehmigten Ausgaben an Reichsrat und Haushaltsausschuß bereitstellen.“ Einleitend hatte der RFM in demselben Schreiben ausgeführt: „Der jetzt verabschiedete Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1928 enthält weder auf der Einnahmenoch auf der Ausgabeseite Reserven. […] Die letzten aus Überschüssen der Vorjahre herrührenden Mittel einschließlich des Restes des Betriebsmittelfonds sind als Einnahmen in den Haushalt eingestellt. Das Steuersoll übersteigt um rd. 400 Mill. das Istaufkommen des abgelaufenen, durch eine besonders günstige Konjunktur gekennzeichneten Rechnungsjahres 1927. Die Finanzlage ist, wenn auch als geordnet, so doch als sehr gespannt anzusehen. Der Reichsrat hat in seiner zum Haushalt für 1928 eingebrachten Entschließung [Niederschriften des RR 1928, S. 124] die Lage dahin gekennzeichnet, daß bei den Ausgaben für 1928 – insbesondere im außerordentlichen Haushalt – vorsichtige Zurückhaltung geboten ist, und hat die Reichsregierung ersucht, von der in den neueingefügten Paragraphen des Haushaltsgesetzes vorgesehenen Sperrung der Reste und der außerordentlichen Ausgaben bis zur Klärung der finanziellen Verhältnisse weitestgehenden Gebrauch zu machen. Die auch im Reichstag sehr lebhaft zum Ausdrucke gekommene Sorge um die Erhaltung des Gleichgewichts des Haushalts entspringt vor allem zwei Gründen. Einmal führt die Höhe des nicht gedeckten und auch im laufenden Jahre durch Anleihen nicht zu deckenden Extraordinariums zu einer bedrohlichen Anspannung der Kassenmittel, auf deren Folgen ich schon in wiederholten Schreiben eindringlich hingewiesen habe [siehe Dok. Nr. 330 und Nr. 418, P. 1]. Ferner steht das Fehlen von Reserven nicht nur Mehrbewilligungen im Laufe des Haushaltsjahres entgegen, […] sondern es erhöht auch die Gefahr eines Konjunkturumschwungs, dessen Folgen für den Haushalt sich auf der Einnahmeseite in einem Zurückbleiben des Steueraufkommens, auf der Ausgabeseite in einem Anschwellen der Ausgaben für die Erwerbslosenfürsorge zeigen würden; es fehlt das Reservepolster, um solche im Haushalt nicht vorgesehene Gefahren aufzufangen oder abzuschwächen.“ (RFM an oberste Reichsbehörden. 16.4.28, R 43 I /878 , Bl. 317–322).

Der Stellvertreter des Reichskanzlers führte aus, daß es im gegenwärtigen Augenblick nicht möglich sein werde, einen sachlichen Beschluß des Kabinetts herbeizuführen. Er halte eine Lösung der Frage auf mittlerer Linie für den wünschenswerten Ausgleich.

Der Reichsarbeitsminister wies noch einmal auf die Gefährdung des Siedlungsprogramms hin, wenn die Einschränkungen bestehen bleiben würden6.

6

In einem Schreiben vom 17.4.28 an den RFM hatte der Vors. der Gesellschaft zur Förderung der inneren Kolonisation, Frhr. v. Gayl, die negativen Folgen dargelegt, die eine Sperrung des 50 Millionen-Fonds zur Förderung der ländlichen Siedlung haben würde (R 43 I /1285 , Bl. 244–246). Hierzu vermerkte MinR Feßler am 8.5.28: Nach Mitteilung des RArbMin. und des RFMin. hätten sich die Ressorts darauf geeinigt, daß zunächst bis zum 31.6.17 Mio RM als Kassenmittel zu Siedlungszwecken zur Verfügung gestellt werden sollen. Im Jahre 1928 sollen insgesamt etwa 35 Mio statt 50 Mio RM für Siedlungszwecke bereitgestellt werden (R 43 I /1285 , Bl. 247).

[1454] Nach weiterer Aussprache verständigte man sich dahin, daß die politische Entscheidung der Angelegenheit sofort nach den Wahlen getroffen werden müsse.

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