1.200 (ma32p): Nr. 442 Dispositionsvorschlag für die Besprechung mit den Parteiführern am 7. März 1928

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Nr. 442
Dispositionsvorschlag für die Besprechung mit den Parteiführern am 7. März 1928

R 43 I /603 , Bl. 250–255 Durchschrift1

1

Diese Aufzeichnung mit der Überschrift „Dispositionsvorschlag für die Besprechung mit den Parteiführern am 7. März 1928“ ist weder datiert noch unterzeichnet; eine Verfasserangabe fehlt; am Kopf ist der „Dispositionsvorschlag“ von Pünder mit vollem Namenszug abgezeichnet und mit dem Datum „7. III.“ versehen. Seinem Inhalt nach war der „Dispositionsvorschlag“ offenbar für den RK als Konzept für die Parteiführerbesprechungen am 7.3.28 über die parlamentarische Erledigung der Phoebus-Affäre bestimmt. Durch die handschriftlich eingetragenen Journalnummern ist der „Dispositionsvorschlag“ den von Planck angefertigten Niederschriften über die drei Parteiführerbesprechungen vom 7.3.28 zugeordnet, die als Dok. Nr. 443, 445 und 446 abgedruckt sind.

[Bericht über die Phoebus-Angelegenheit.]

Reichskanzler bittet die Parteiführer, seine Stellungnahme zu dem in Abwesenheit von 5 Mitgliedern der deutschnationalen Volkspartei und unter Stimmenthaltung der deutschen Volkspartei mit 12:7 Stimmen zustande gekommenen Beschluß des Haushaltsausschusses über die Vorlegung des Saemisch-Berichtes2 entgegenzunehmen.

2

Zu diesem Beschluß des Haushaltsausschusses siehe Dok. Nr. 438, Anm. 1.

Reichskanzler hat gegen die Veröffentlichung des Berichtes zweifache Bedenken. Einmal sei der schriftlich vorliegende Bericht des Ministers Saemisch vom Herbst v.Js.3, wie schon bekannt, nur ein vorläufiger, schon bei seiner Einreichung an den Kanzler und auch späterhin von Minister Saemisch mündlich näher erläuterter und ergänzter. Die Veröffentlichung dieses ersten schriftlichen Berichtes würde daher sowieso kein abschließendes Bild über den Gesamtkomplex ergeben. Es kommt hinzu, daß in diesem schriftlichen Bericht und insbesondere auch bei den mündlichen Erläuterungen Dinge berührt worden sind, die aus außenpolitischen Gründen unbedingt weiter geheim gehalten werden müssen. Wenn die Anfangsgründe der Lohmann-Unternehmungen auch der Vergangenheit angehören, so verfolgt die ausländische Presse doch alles, was von offizieller Seite zu diesem Fragenkomplex erklärt wird, mit besonderer[1356] Aufmerksamkeit. Wenn gesagt werde, dem Auslande seien die verschiedenen Unternehmungen doch schon mehr oder weniger durch den fremdländischen Spionagedienst bekannt geworden, so mache es doch einen großen Unterschied aus, ob diese Kenntnis nur auf nicht authentischen Spionageberichten und Pressekombinationen beruhe, oder aber, ob seitens der deutschen Regierung mit der Bekanntgabe des Saemisch-Berichtes offiziell bestätigt würde, daß seitens der Reichsmarine Unternehmungen ins Leben gesetzt wären, die evtl. als ein Verstoß gegen den Friedensvertrag angesprochen werden könnten. Es ist zu befürchten, daß die restlose Veröffentlichung der Feststellungen des Ministers Saemisch von irgendwelchen unberufenen Scharfmachern dazu ausgenutzt werden könnte, die Befriedung, die erfreulicherweise allmählich in den Beziehungen Deutschlands zu anderen Ländern immer mehr zum Ausdruck kommt, wieder ernstlich zu gefährden. Darüber hinaus aber hätten auch die ausländischen Regierungen bei Veröffentlichung auch nur des vorläufigen Saemisch-Berichtes ein Dokument in der Hand, auf das sie in Zukunft zurückgreifen könnten, wenn sich die außenpolitischen Beziehungen wieder einmal verschlechtern sollten und das Ausland dann nach Druckmitteln gegen Deutschland suche. Es komme auch noch hinzu, daß durch die Veröffentlichung des Saemisch-Berichtes möglicherweise einige der deutschen Regierung freundlich gesinnte Regierungen, die mit der Marineleitung wegen der Auswertung der deutschen U-Booterfahrungen in einem gewissen Konnex stehen, kompromittiert werden könnten, was ebenfalls unbedingt vermieden werden muß. Der Reichskanzler bäte daher die Führer der Parteien auf das Dringlichste, sich damit zufrieden geben zu wollen, wenn ihnen der Chef der Marineleitung4 jetzt in diesem Kreise streng vertraulich über denjenigen Fragenkomplex Mitteilung mache, der sich auf Unternehmungen bezieht, die von Kapt. z.S. Lohmann unter dem Gesichtspunkt des Landesverteidigungsfalles auf Grund einer generellen Ermächtigung des damaligen Amtsvorgängers des jetzig[en] Marinechefs5 aufgezogen worden sind, und für die das Ausland bei offiziellem Eingeständnis dieser Dinge daher die Reichsmarine verantwortlich machen könnte, ohne daß die Regierung in der Lage wäre, die Mitverantwortung der Marineleitung auf Vollmachtsüberschreitungen des Kapt. z.S. Lohmann in vollem Umfange abzuweisen. Die heutigen Feststellungsergebnisse ließen die Gesamtunternehmungen6 hinsichtlich der Verantwortlichkeit in 3 Kreise zerfallen: Der erste Kreis umfasse die nachher von dem Marinechef zur Darstellung zu bringenden Unternehmungen, die von Kapitän[1357] Lohmann auf Grund der seinerzeitigen Generalermächtigung aufgezogen seien. Es handele sich dabei insbesondere um alles, was die Schnellboote angehe, insbesondere also um deren Berliner Verwaltungsstelle, die Navis, sowie um den Travemünder Liege- und Konservierungsort der Boote, die Trayag mit dem dazugehörigen Werftbetrieb. Im Zusammenhang damit stünde die Hanseatische Yachtschule in Neustadt, sowie deren Berliner Muttergesellschaft, der Hochseesportverband „Hansa“. Militärische Erwägungen seien es ebenfalls gewesen, die Kapt. z.S. Lohmann zur Beteiligung an den Caspar-Werken veranlaßt hätten. Die Tebeg, eine Studiengesellschaft, die sich mit theoretischen Untersuchungen über wirtschaftliche Mobilmachungsfragen befasse, gehöre ebenfalls zu den Unternehmungen militärischer Art. Das Gleiche gälte von einer anderen Gesellschaft, die Beziehungen zu einem ausländischen Konstruktionsbüro unterhielte.

3

Siehe Dok. Nr. 336.

4

Zenker.

5

Gemeint ist der vormalige Chef der Marineleitung Behncke.

6

Zur Entstehung, Bedeutung, Finanzierung und Fortführung bzw. Abwicklung der verschiedenen Lohmann-Unternehmungen siehe: „Der Kampf der Marine gegen Versailles 1919–1935“, bearb. von Kapitän z.S. Schüssler, in: Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof, Bd. 34, S. 530 ff., bes. S. 552 ff.; Carsten, Reichswehr und Politik 1918–1933, S. 263 ff., 311 ff.; Dülffer, Weimar, Hitler und die Marine, S. 90 ff.; Rahn, Reichsmarine und Landesverteidigung 1919–1928, S. 214 ff., 223 ff. – Eine in der Marineleitung im Februar 1928 angefertigte „Zusammenstellung der Lohmannschen Unternehmungen“ mit Angaben über den geheimen Zweck sowie über die künftige Weiterführung bzw. Liquidierung der einzelnen Unternehmungen befindet sich in: BA-Militärarchiv, RM 21/ 53, Bl. 166–176; in diesem Aktenband weitere einschlägige Vorgänge. Ein Exemplar der genannten „Zusammenstellung der Lohmannschen Unternehmungen“ auch im Nachl. Saemisch , Nr. 176, Bl. 7–16.

Der zweite Kreis umfasse diejenigen Unternehmungen, von denen die Marineleitung teilweise Kenntnis gehabt habe, bei denen Kapt. z.S. Lohmann aber zum anderen Teil ohne Wissen und Willen seiner Vorgesetzten gehandelt habe. Hierzu gehöre insbesondere die Phoebus-Angelegenheit. Die erste Interessennahme des Kapt. z.S. Lohmann durch Erwerb des Aktienpaketes in Höhe von 1,5 Millionen RM sowie durch einen Kredit mit dem Restsaldo von 1 Million RM sei ohne Wissen und Willen seiner Vorgesetzten erfolgt. Von dem späteren Giro-Kredit hätten seine Vorgesetzten dagegen Kenntnis erhalten und dabei in der bekannten Weise durch Einverständniserklärung zu der Bürgschaft mitgewirkt. Das Vorhandensein der schon bestehenden Interessennahme habe Kapitän z.S. Lohmann dabei seinen Vorgesetzten verschwiegen. Ganz unbekannt sei den Vorgesetzten des Kapitäns z.S. Lohmann die zweite und dritte Bürgschaft geblieben, desgl. die von ihm der Lignose gegenüber abgegebenen Erklärungen, die Lignose von den etwaigen schädlichen Folgen ihrer formalen Mitgarantie freihalten zu wollen.

Ohne jede Kenntnis und Ermächtigung seitens seiner Vorgesetzten habe Kapitän z.S. Lohmann bei dem 3. Kreise seiner Unternehmungen gehandelt. Dieser Kreis umfasse insbesondere die Bacon-Angelegenheit, die Beteiligung an der Ausbeute einer neuen Mühlenkonstruktion für Kohlenstaubfeuerung auf Schiffen, die Beteiligung an einer Erzgewinnungsgesellschaft und seine Geschäftsbeziehungen zum Berliner Bankverein. Diese Gruppe gehöre zu jenen illegalen Selbständigkeiten, die sich Kapitän z.S. Lohmann selbst angemaßt habe, ohne daß er dafür Deckung aus der seinerzeitigen Generalermächtigung beanspruchen könne, ist doch diese Generalermächtigung natürlich nur so zu verstehen gewesen, daß er Maßnahmen zu Lasten seiner Sondermittel treffen dürfe, die sich streng in dem Rahmen militärischer Belange hielten.

Es folgen <falls erwünscht>7 Ausführungen des Admiral Zenker über den ersten Kreis, wobei auch das bei Schichau in Bau befindliche Motorschiff gestreift wird, ebenso das vermittelnde Interesse des Kapitän Lohmann bei dem Bau noch einiger anderer Schiffe mit der Bemerkung, daß das Reich wegen der letzteren Handlungen nicht von irgendeiner Seite in Anspruch genommen würde.

7

„falls erwünscht“ von unbekannter Hand eingefügt.

[1358] Zum Schluß Hinweis des Reichskanzlers darauf, daß nach den gerade heute wieder eingegangenen Mitteilungen die Wahrung der finanziellen Interessen des Reiches bei Abwicklung der Phoebus-Angelegenheit eine beschleunigte Behandlung der diese Sache behandelnden Position des Nachtragshaushalts für 19278 erheische und daß die Regierung daher bitte, diese Position Anfang nächster Woche in einer besonderen Sitzung des Haushaltsausschusses zu behandeln. Bei dieser Gelegenheit würde dem Ausschuß ein Bericht vorgelegt werden9, der die Phoebus-Angelegenheit nochmals in ihrer Entstehungsgeschichte sowie hinsichtlich der Frage der Verantwortungen behandele und der eine ausführliche Erklärung über die Abwickelungsmaßnahmen gäbe. Daran anschließend würde die Abwickelung der dem 1. Kreise angehörenden Unternehmungen behandelt werden, ohne daß dabei auf die militärische Seite noch eingegangen würde. Es würde vielmehr nur auf Grund der inzwischen eingegangenen Berichte der Deutschen Revisions- und Treuhand A.G. Stellung genommen, inwieweit die Behauptung zutreffe, daß es sich dabei um Mißwirtschaft handele. Es würden alsdann die dem 3. Kreise angehörenden Unternehmungen in ihrer Entstehung, Verantwortung und Abwickelung behandelt werden10.

8

Im Rahmen des Nachtragshaushalts für 1927, den der RFM dem RT am 6.3.28 vorlegte, wurde ein Betrag von 7 Mio RM „zur Abwicklung der Verpflichtungen betr. die Phoebus-Film-AG“ angefordert (RT-Bd. 421 , Drucks. Nr. 4047 , S. 50).

9

Siehe dazu Anm. 10.

10

Der oben abgedruckten Aufzeichnung ist als Anlage beigefügt ein nicht datierter, nicht unterzeichneter „Dispositionsvorschlag über [!] eine Erklärung, die dem Haushaltsausschuß schriftlich in der Phoebus-Angelegenheit und den sonstigen Lohmann-Unternehmungen gegeben werden soll“ (R 43 I /603 , Bl. 256–257). Es handelt sich dabei um eine stichwortartige Inhaltsangabe eines Berichts, der dann vom RWeM mit Schreiben vom 10.3.28 dem Haushaltsausschuß übermittelt wurde; siehe dazu Dok. Nr. 446, Anm. 2.

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