1.16 (ma32p): Nr. 258 Vermerk des Ministerialrats Vogels über eine Sitzung des Interfraktionellen Ausschusses der Regierungsparteien am 23. Juni 1927 mittags im Reichstagsgebäude

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Nr. 258
Vermerk des Ministerialrats Vogels über eine Sitzung des Interfraktionellen Ausschusses der Regierungsparteien am 23. Juni 1927 mittags im Reichstagsgebäude

R 43 I /2459 , Bl. 32–33

Anwesend: von der DNVP: Graf Westarp (Vorsitz), Oberfohren, Philipp, Rademacher; vom Zentrum: v. Guérard, Stegerwald, Schetter; von der DVP: Scholz, Kempkes, Kahl; von der BVP: Leicht; von der RReg: RJM Hergt; StS Joël, Popitz; MinDir. Schlegelberger, Reichardt; ORegR Neufeld.

Aufwertungsfragen.

Nach der Beratung des Interfraktionellen Ausschusses vom 18. Juni über den gleichen Gegenstand1 ist der Abgeordnete Wunderlich von der Deutschen Volkspartei wegen des seinen Auffassungen entgegenstehenden Widerstandes bei den Regierungsparteien aus dem Rechtsausschuß ausgeschieden.

1

Siehe Dok. Nr. 251.

Graf Westarp erklärte, daß die Fraktion der Deutschnationalen dahin Beschluß gefaßt habe, geschlossen alle über die Regierungsvorlage2 hinausgehenden Abänderungsanträge abzulehnen. Für die Minorität der Partei sei der Fraktionsbeschluß bindend. Voraussetzung für die Durchführung des Beschlusses sei, daß alle Regierungsparteien in gleicher Weise verführen.

2

Siehe Dok. Nr. 251, Anm. 1.

Der Abgeordnete Scholz erklärte, daß bei der Deutschen Volkspartei die Verhältnisse gleich lägen wie bei den Deutschnationalen3.

3

Die Fraktion der DVP hatte am 20.6.27 mit 15 gegen 11 Stimmen beschlossen, die Vorschläge des Abg. Wunderlich betr. Abänderung der Regierungsvorlage abzulehnen (Sitzungsprotokoll in R 45 II /67 , S. 56).

Der Abgeordnete Schetter äußerte Zweifel darüber, ob die nach seiner Kenntnis der Verhältnisse sehr starke Minorität in der Deutschen Volkspartei sich dem Fraktionsbeschluß so weit fügen werde, daß sie an den kritischen[814] Abstimmungen teilnehmen und der Regierungsvorlage zum Siege verhelfen werde. Er glaube befürchten zu müssen, daß bei den Abstimmungen zum mindesten so starke Lücken in den Reihen der Abgeordneten sein würden, daß die ohnehin überaus knappe Majorität der Regierungsparteien nicht zur Stelle gebracht werden könne. Weil im Zentrum diese Überzeugung herrsche, sei es beim Zentrum zu einem Beschluß, wie ihn die DNV und die DV gefaßt habe, nicht gekommen4.

4

Das Protokoll der Sitzung der Zentrumsfraktion vom 22. 6. vermerkt: „Die Fraktion wünscht, daß über die Regierungsvorlage, Aufwertung betr[effend], von den Unterhändlern der Fraktion gewisse Verbesserungen verlangt werden sollen, die dem Ermessen der Unterhändler anheim gegeben werden.“ Morsey, Zentrumsprotokolle, Dok. Nr. 167.

Der Abgeordnete Leicht erklärte, daß in der Bayerischen Volkspartei insoweit Fraktionszwang bestehe, daß alle an der Abstimmung teilnehmenden Fraktionsmitglieder nur im Sinne der Regierungsvorlage stimmen müßten, daß jedoch kein Zwang zur Teilnahme an der Abstimmung bestehe.

Unter diesen Umständen mußten die Regierungsparteien sich davon überzeugen, daß eine erfolgreiche Abwehr aller über die Regierungsvorlage hinausgehenden Abänderungsanträge zur Aufwertungsfrage mit den verfügbaren Stimmen der Regierungsparteien aussichtslos wäre. Andererseits waren alle Parteien einig in der Erkenntnis, daß unbedingt ein Kompromiß gefunden werden müsse, der den Fraktionen eine zwangsweise Bindung der Minoritäten an das Regierungsprogramm möglich mache.

Nach längerer Aussprache wurde auch ein Kompromiß gefunden, der im wesentlichen darin besteht, daß den bekannten Vorschlägen der juristischen Arbeitsgemeinschaft weitgehend Rechnung getragen wird.

Die Fraktionsführer glaubten die zuversichtliche Hoffnung hegen zu können, daß die Fraktionen nunmehr in der Lage sein werden, die Minderheiten geschlossen hinter die Regierung zu bringen. Die Ausschußberatung soll am 24. Juni möglichst abgeschlossen werden. Die Verabschiedung der Aufwertungsfragen im Plenum soll nach den Beschlüssen des Ältestenrats in der zweiten Hälfte der kommenden Woche durchgesetzt werden5.

5

Die Abänderungsanträge zum Regierungsentwurf eines Gesetzes über die Verzinsung aufgewerteter Hypotheken, auf die sich die Regierungsparteien schließlich im Wege des Kompromisses einigten, wurden von den Regierungsparteien zur 2. Lesung im Rechtsausschuß des RT eingebracht und vom Ausschuß angenommen; der GesEntw. wurde dementsprechend abgeändert (siehe die Änderungsbeschlüsse des Ausschusses in 2. Lesung in RT-Bd. 416 , Drucks. Nr. 3478 ; RT-Bd. 417 , Drucks. Nr. 3604 , S. 123 ff.; vgl. dazu die Erklärungen Hergts und v. Guérards in der Plenardebatte des RT vom 30. 6.: RT-Bd. 393, S. 11122  ff.). Am 1. 7. nahm der RT das „Gesetz über die Verzinsung aufgewerteter Hypotheken und ihre Umwandlung in Grundschulden sowie über Vorzugsrenten“ in der Ausschußfassung an (RT-Bd. 393, S. 11138  ff.). Die Ausfertigung des Gesetzes erfolgte am 9.7.27 (RGBl. I, S. 171 ). Zum Inhalt des Gesetzes vgl. Politisches Jahrbuch 1927/28, S. 271 ff.

Vogels 24. 6.

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