Text
Nr. 224
Der Sächsische Ministerpräsident an den Reichskanzler. Dresden, 23. April 1927
[Antrag auf beschleunigte Durchführung der Beamtenbesoldungsreform.]
Die sächsische Regierung hat in Übereinstimmung mit dem sächsischen Landtage im Reichsrate den aus der Anlage ersichtlichen Antrag wegen beschleunigter Durchführung der Beamtenbesoldungsreform eingebracht1. Sie gestattet sich, ihn gleichzeitig auch dem Herrn Reichskanzler als dem Vorsitzenden der Reichsregierung unter Bezugnahme auf die beigegebene Begründung zu unterbreiten. Die sächsische Regierung hat sich zu diesem Schritte entschließen müssen, da sie befürchten muß, daß eine weitere Hinausschiebung der Beamtengehaltsreform zu einer ernsten, den staatlichen Interessen abträglichen Beunruhigung der Beamtenschaft führt. Diese Auffassung teilt in vollem Umfange auch der sächsische Landtag. Die Regierung hat diesen nur mit Mühe von weitergehenden Beschlüssen abhalten können, und sie kann nicht in Aussicht stellen, daß ein selbständiges Vorgehen Sachsens verhindert werden kann, falls die Unklarheit über den Zeitpunkt der vom Reiche beabsichtigten Reform noch länger andauert.
[702] Der Herr Reichskanzler darf daher ersucht werden, möglichst bald eine Entschließung der Reichsregierung zu dem Antrage Sachsens herbeizuführen.
Dem Herrn Reichsminister der Finanzen ist Abschrift dieses Schreibens unmittelbar mitgeteilt worden.
Der Ministerpräsident
Heldt
Fußnoten
- 1
Der anliegende Antrag der Sächs. Reg. wurde am 26.4.27 dem RR vorgelegt (RR-Drucks. Nr. 58). Der RR überwies den Antrag an die zuständigen Ausschüsse. Zur Ausschußberatung siehe unten Anm. 7.