Text
Nr. 131
Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts v. Schubert an Staatssekretär Pünder. 29. November 1926
[Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der Deutschen Liga für Menschenrechte wegen des Verrats militärischer Geheimnisse.]
Eilt sehr!
Der Oberreichsanwalt1 hat gegen den Schriftsteller Mertens und andere Mitglieder der Deutschen Liga für Menschenrechte zwei Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dem ersten Verfahren liegt die Ende August d. J. von Mertens veröffentlichte[383] Druckschrift: „Die deutsche Militärpolitik seit 1918“2, dem zweiten Verfahren ein in Nr. 40 der „Menschheit“ vom 1. Oktober d. J. erschienener Artikel mit der Überschrift: „Das Spiel mit dem Feuer“ zugrunde.
Nach gutachtlicher Äußerung des Reichswehrministeriums wird in der erstgenannten Druckschrift darzulegen versucht, daß die deutsche Militärpolitik seit 1918 in fortgesetzten planmäßigen Verstößen gegen den Vertrag von Versailles geheime Rüstungen betrieben hat und weiter betreibt. Zum Beweise werden zahlreiche Angaben gemacht, die zum Teil auf Wahrheit beruhen und nach der Auffassung des Reichswehrministeriums zum Wohle des Reichs wie auch im Interesse der Landesverteidigung der Geheimhaltung bedürfen. Der Artikel „Das Spiel mit dem Feuer“ stellt nach Mitteilung des Reichswehrministeriums die Behauptung auf, daß in Deutschland unter Leitung des Reichswehrministeriums eine umfangreiche kriegsaktive Geheimorganisation bestehe, und daß geheime Vorbereitungen zu dem Zwecke und in der Absicht getroffen würden, die Ziele der auf Frieden und Ausgleich gerichteten Reichspolitik im geeigneten Augenblicke kriegerisch zu durchkreuzen. Auch dieser Artikel enthält zum Teil wahre Nachrichten, die nach der Ansicht des Reichswehrministeriums im Interesse der Landesverteidigung sowie zum Wohle des Reichs geheim zu halten sind3.
Ich halte die Aufrollung der mit der deutschen Abrüstung zusammenhängenden Fragen in einem, wenn auch geheimen, so doch im Ergebnisse der Öffentlichkeit auch im Auslande bekannt werdenden gerichtlichen Verfahren im gegenwärtigen Zeitpunkte für durchaus unerwünscht. Es kommt hinzu, daß sich der Ausgang der Verfahren nicht mit Sicherheit voraussehen läßt. Aber selbst eine Verurteilung der Beschuldigten wegen Landesverrats würde außenpolitisch für das Reich ungünstige Folgen haben können.
Unter diesen Umständen erscheint es mir geboten, daß die Verfahren eingestellt werden.
[384] Der Herr Reichswehrminister glaubt demgegenüber, soweit mir bekannt ist, auf der Durchführung der Verfahren bestehen zu müssen.
Ich gestatte mir daher, Chefbesprechung der beiden Ressorts unter Vorsitz des Herrn Reichskanzlers sowie unter Hinzuziehung des Herrn Reichsjustizministers und des Herrn Reichsministers des Innern vorzuschlagen, und darf bitten, das Weitere tunlichst umgehend zu veranlassen. Der Beschleunigung halber habe ich den genannten Ressorts dieses Schreibens nebst Anlagen4 in Abschrift unmittelbar zugehen lassen.
Drei Durchschläge dieses Schreibens sind beigefügt5.
Schubert
Fußnoten
- 1
Werner.
- 2
Carl Mertens, Otto Lehmann-Rußbüldt, Konrad Widerhold: Die deutsche Militärpolitik seit 1918, Berlin, Juli 1926. Diese Veröffentlichung war Gegenstand einer Ressortbesprechung, die am 28.8.26 im RJMin. unter Vorsitz von MinDir. Bumke stattfand und an der Vertreter des RJMin., des AA, des RIMin., des RWeMin. und der Rkei teilnahmen. In der Ressortbesprechung ging es darum, „die Frage zu prüfen, ob man das Erscheinen der Broschüre verhindern könne, indem man wegen der angeblich darin enthaltenen landesverräterischen Tatsachen polizeilich die Schrift beschlagnahme. Das Reichsministerium des Innern machte davon Mitteilung, daß man mit dem Erscheinen der Schrift für Anfang dieser Woche zu rechnen habe, also kurz vor der Genfer Tagung. Das Reichswehrministerium vertrat die Auffassung, daß es sich um glatten Landesverrat handle. Das Auswärtige Amt betonte, daß ein Vorgehen auf polizeilichem Wege zunächst wohl den Erfolg haben werde, für das Werk eine große Reklame zu machen. Dann würde auch die Entente sagen können, daß Deutschland wohl manches zu verbergen habe, wenn es so gegen die Schrift vorgehe. Unangenehm sei, daß die Schrift gerade vor Genf erscheine, aber man müsse dabei beachten, daß die Welt mit derartigen Schriften übersättigt sei und wohl kaum etwas darin stände, was die Entente nicht schon wisse. Das Votum des Auswärtigen Amts ging dahin, der Angelegenheit ihren Lauf zu lassen. – Dem Herrn Reichskanzler habe ich am Samstag [28. 8.] nachmittags um 5 Uhr über die Sache Vortrag gehalten. Er billigte die getroffene Entscheidung. Die Schrift ist nun heute [30. 8.] der Reichskanzlei zugegangen.“ (Aufzeichnung Offermanns vom 30.8.26, R 43 I/511, Bl. 250). Am 31. 8. vermerkte Planck: „Das Reichswehrministerium hat Strafantrag a) wegen Landesverrat, b) wegen Beleidigung ex officio für die beschimpften Offiziere eingeleitet.“ (R 43 I/511, Bl. 250).
- 3
Siehe dazu das Schreiben des RWeM an den Oberreichsanwalt vom 25.10.26 in: ADAP, Serie B, Bd. I,2, Dok. Nr. 158.
- 4
Die Anlagen sind in den Akten der Rkei nicht vorhanden.
- 5
Die von StS Schubert angeregte Chefbesprechung fand am 18.12.26 in der Rkei statt. Es nahmen teil: RJM Bell (Vorsitz), RAM Stresemann, RWeM Geßler, RIM Külz, MinDir. Köpke, Oberst v. Schleicher, Oberst Gempp, ORegR Richter und RegR Planck. „Es wurde Einvernehmen erzielt, daß das gegen Mertens und Genossen eingeleitete Strafverfahren wegen Landesverrats nicht eingestellt werden könne, insbesondere weil durch die seinerzeit erfolgte Bekanntgabe der Strafverfolgung durch WTB die Gefahr entstehen würde, daß die Einstellung des Strafverfahrens als Schuldbekenntnis der Regierungsinstanzen gelten könnte. In Übereinstimmung mit allen beteiligten Ressorts wurde beschlossen, Haftbefehl gegen Mertens zu erlassen, den Verlauf des Verfahrens im übrigen aber nicht weiter zu beschleunigen. Vorbehalten wurde, daß nötigenfalls über die Aussagen des Reichswehrministeriums Einvernehmen zwischen Auswärtigem Amt und Reichswehrministerium rechtzeitig herbeigeführt werden müsse.“ (Aufzeichnung Plancks vom 18. 12., R 43 I/511, Bl. 321). Siehe auch die ausführlichere Aufzeichnung Köpkes über die Chefbesprechung vom 18. 12., in: ADAP, Serie B, Bd. I,2, Dok. Nr. 270.