2.60 (ma31p): Nr. 60 Der Präsident des Verwaltungsrats der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft v. Siemens an den Reichskanzler. 19. Juli 1926

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[133] Nr. 60
Der Präsident des Verwaltungsrats der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft v. Siemens an den Reichskanzler. 19. Juli 1926

R 43 I /1054 , Bl. 137–139

[Zusammenarbeit zwischen Reichsregierung und Reichsbahn-Gesellschaft.]

Sehr verehrter Herr Reichskanzler!

Ich bestätige mit verbindlichstem Dank den Empfang des Schreibens vom 5. Juli (Rk 5380)1, das ich dem Verwaltungsrat mit meinem Bericht über die am 24. Juni und 5. Juli stattgefundenen Besprechungen2 vorgelegt habe. Der Verwaltungsrat hat sich in seiner Sitzung vom 6. bis 8. Juli eingehend mit den vorliegenden Fragen beschäftigt und mich beauftragt, Euer Hochwohlgeboren seine Auffassung zu unterbreiten.

Er versteht das Schreiben dahin, daß die Regierung den Wunsch hat, veranlaßt durch die bei der Wahl des neuen Generaldirektors3 zu Tage getretenen Unstimmigkeiten, eine Übereinstimmung der Ansichten über einige grundlegende Fragen festzustellen und gleichzeitig einen Weg zu finden, der besser als bisher die Sicherheit bietet, daß die Ansichten der Regierung und des Verwaltungsrates und die denselben zugrunde liegenden Überlegungen gegenseitig zur vollen Kenntnis kommen. Er versteht nicht, daß ein sachlicher Zusammenhang zwischen der Bestätigung des gewählten Generaldirektors und den im Schreiben aufgeworfenen Fragen damit ausgedrückt werden sollte.

Zu letzteren erlaube ich mir das folgende mitzuteilen. Es war der Wunsch des Verwaltungsrates, vor der Wahl des Generaldirektors sich darüber zu vergewissern, daß die Regierung keine Bedenken gegen die vom Verwaltungsrat in Aussicht genommene Persönlichkeit hegte. [v. Siemens geht im einzelnen auf die Vorgänge ein, die zur Wahl des Generaldirektors Dorpmüller durch den Verwaltungsrat geführt hatten; er weist insbesondere darauf hin, daß er den Reichsverkehrsminister und den Reichskanzler über die Absichten des Verwaltungsrats rechtzeitig unterrichtet habe4. Der Kabinettsbeschluß über die künftige Neuwahl des Generaldirektors5 sei ihm nicht bekannt geworden.]

Ich habe mir erlaubt, ausführlich auf diese Vorgänge einzugehen, weil sie meiner Ansicht nach den Beweis erbringen, daß der in dem Schreiben von Euer Hochwohlgeboren6 mitgeteilte Wunsch vorheriger ausreichender Verständigung zwischen Regierung und Verwaltungsrat bei der Neuwahl von Generaldirektor[134] und Direktoren der Gesellschaft völlig den Anschauungen des Verwaltungsrates entspricht.

Der weitere Wunsch der Regierung, daß die Wahl der Persönlichkeit des ständigen Stellvertreters des Generaldirektors auch der Bestätigung als solcher unterliegen soll, deckt sich mit der früheren Auffassung des Verwaltungsrates. […]

Der dritte Wunsch der Regierung, der Verwaltungsrat möge die Zulassung des Reichsverkehrsministers und seiner Kommissare zu den Sitzungen des Verwaltungsrates beschließen, hat zu einer eingehenden Aussprache geführt, und ich bin beauftragt, Euer Hochwohlgeboren die Ansicht und den einstimmigen Beschluß des Verwaltungsrates zu unterbreiten. Der Verwaltungsrat befindet sich in völliger Übereinstimmung mit der Regierung darin, daß im Interesse der deutschen Volkswirtschaft und zum Gedeihen der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft eine möglichst enge Zusammenarbeit zwischen Reichsverkehrsministerium und Gesellschaft notwendig und mit allen Mitteln anzustreben ist. Er glaubt, daß gemeinsame Beratungen zwischen dem Reichsverkehrsminister, seinem Stellvertreter und dem Verwaltungsrat in vielen Fällen sich als sehr nützlich erweisen würden, und daß hierfür eine geeignete Form gefunden werden kann.

Von einigen Mitgliedern7 ist aber das Bedenken geäußert worden, ob der von der Regierung vorgeschlagene Weg gangbar sei, da er zum mindesten nicht dem Sinn des Gesetzes8 entspräche.

Der Verwaltungsrat hat mich daher einstimmig beauftragt, Euer Hochwohlgeboren die Bitte zu unterbreiten, daß die Frage zwischen der Regierung und der Reparationskommission geklärt werde, ehe der Verwaltungsrat zu dem Vorschlag selbst durch Beschlußfassung Stellung nehmen kann.

Der Verwaltungsrat begrüßt die Anregung, daß bei wichtigen, den Aufgabenkreis der Reichsbahn-Gesellschaft betreffenden Fragen zu den Besprechungen im Kabinett eine Vertretung des Verwaltungsrates oder der Generaldirektor eingeladen wird, und er nimmt an, daß dem Kabinett Anregungen hierzu seitens des Verwaltungsrates genehm sein werden. Er verspricht sich auch hiervon eine Förderung des gemeinsam erstrebten Zieles9.

In größter Hochachtung bin ich Ihr sehr ergebener

v. Siemens.

Fußnoten

1

Schreiben des StS Kempner an v. Siemens vom 5.7.26, siehe Dok. Nr. 52, Anm. 2.

2

Siehe Dok. Nr. 33 und Dok. Nr. 51.

3

Dorpmüller.

4

Die Ausführungen v. Siemens’ decken sich im wesentlichen mit der Darstellung, die Siemens in seinem Schreiben an StS Kempner vom 5.6.26 über die Vorgeschichte der Wahl Dorpmüllers gegeben hatte; siehe Dok. Nr. 11, Anm. 6.

5

Gemeint ist der in der Ministerbesprechung vom 25.6.25 gefaßte Beschluß des Kabinetts Luther, daß Dorpmüller für den Posten des Generaldirektors der RB-Gesellschaft nicht in Frage komme. Vgl. Dok. Nr. 33, Anm. 16.

6

Siehe Anm. 1.

7

Zu ergänzen: des Verwaltungsrats.

8

Gemeint sind das RB-Gesetz und die RB-Satzung vom 30.8.24 (RGBl. II, S. 272 , 281).

9

Dieses Schreiben, das in Form einer nicht unterzeichneten Durchschrift bereits am 17. 7. MinDir. Pünder übersandt worden war (R 43 I /1054 , Bl. 132–136), wurde dem RK gelegentlich einer Unterredung am 19. 7. nachm. durch Siemens überreicht und in der Ministerbesprechung am 19. 7. abends erörtert; siehe Dok. Nr. 63, P. 2.

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