2.114 (mu11p): Nr. 114 Der Regierungskommissar in Münster an den Reichsinnenminister. 23. Mai 1920

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 8). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett Müller IHermann Müller Bild 146-1979-122-28APlakat der SPD zur Reichstagswahl 1920Plak 002-020-002Wahlplakat der DNVP Plak 002-029-006Wahlplakat der DDP Plak 002-027-005

Extras:

 

Text

RTF

Nr. 114
Der Regierungskommissar in Münster an den Reichsinnenminister. 23. Mai 19201

1

RegKom. in Münster war der dortige OPräs. Sein Schreiben wurde dem Büro des RPräs. und der Rkei am 1.6.20 vom RIMin. zur Kenntnisnahme übersandt (R 43 I /2718 , Bl. 65).

R 43 I /2718 , Bl. 66-69 Abschrift

Betrifft: Schutzhaft und Strafverfolgung aus Anlaß der Unruhen im Ruhrgebiet festgenommenen [!] Personen.

Zu den am 19. Mai vom dortigen Herrn Referenten übermittelten Bestimmungen2.

2

S. dazu Dok. Nr. 103.

[278] Die nebenbezeichneten Weisungen veranlassen mich, über die Gefangenenfrage und die Strafverfolgung durch die Anklagebehörden der a. o. Kriegsgerichte folgendes zu berichten:

Abschrift eines Telegramms, das ich sofort nach Eingang der dortigen Weisungen an die Anklagevertreter sämtlicher außerordentlichen Kriegsgerichte gesandt habe, füge ich bei3.

3

Nicht ermittelt.

Die Sichtung der insgesamt etwa 2400 Gefangenen, die ich beim Übergang der vollziehenden Gewalt vom Wehrkreiskommando übernommen habe, stößt auf außerordentliche Schwierigkeiten und wird trotz äußerster Anspannung der mir zur Verfügung stehenden Kräfte noch mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Neben den Gefangenen, gegen welche richterlicher Haftbefehl besteht, und denen, gegen die ein Schutzhaftbefehl ergangen ist, steht eine anscheinend große Zahl von solchen, die, soviel bis jetzt zu ersehen, ohne formelle gesetzliche Grundlage als sogenannte Kriegsgefangene festgesetzt sind, über die großenteils jedes Material fehlt oder jedenfalls nicht zur Stelle ist4, bei denen die Frage ihrer allgemeinen Belastung oder Gefährlichkeit noch ganz ungeklärt ist und deren sofortige Freilassung deshalb in zahlreichen Fällen äußerst bedenklich erscheint. Zum Teil können sie noch nicht einmal identifiziert werden. Von der Reichswehr sind derart zahlreiche Verhaftungen vorgenommen worden5, daß sehr bald zunächst die Gefängnisse des Industriebezirks, sodann aber auch die der Provinz nicht mehr ausreichten. Bei den dem Kriegszustand ähnlichen Verhältnissen wurden Gefangenentransporte von einem Ort zum anderen geschoben, um Platz für sie zu finden; wenn schriftliche Unterlagen überhaupt vorhanden waren, sind sie vielfach den Transporten nicht mitgegeben worden, die außerordentlichen Kriegsgerichte wissen oft nicht, wo sich ihre Häftlinge befinden, und so besteht ein Durcheinander, daß zu entwirren äußerst schwierig ist.

4

Am Rand die Notiz Brechts: „Dann muß man sie doch freilassen!!“

5

Am Rand die Notiz Brechts: „Das ist es ja gerade.“

Das Wehrkreiskommando ist außer Stande, auch nur annähernd vollständige und zuverlässige Listen über jede der 3 Gefangenengruppen oder auch nur ein vollständiges Gesamtverzeichnis der vorhandenen Gefangenen zu übergeben. Daß die 3. Gruppe in kürzester Frist durch Freilassung bezw., soweit erforderlich, durch Erlaß von richterlichen oder Schutzhaftbefehlen verschwinden muß, liegt auf der Hand. Eine sofortige Freilassung aber auch nur derjenigen, gegen die im Augenblick erhebliches Material nicht zur Stelle ist, würde zwar an sich dem elementaren Rechtsempfinden entsprechen, kann aber trotzdem nicht in Frage kommen, nachdem schon wiederholt scheinbar unbelastete Personen freigelassen worden sind, die sich nachher als gemeingefährlich herausgestellt haben, ja selbst mit Zuchthaus oder Todesstrafe belegt waren. Aus den Gemeinden kommen schon jetzt bittere Klagen und dringende Notschreie in Bezug auf derart freigelassene Personen, die in Freiheit wieder in ihrer Heimat erschienen, dort alsbald von neuem Schrecken verbreiten6.[279] Die friedlichen Einwohner der Gemeinden fühlen sich dann schutzlos solchen Elementen überliefert, die zugleich den Stamm für neue Putsche bilden. Es sind deshalb vor der Freilassung auch Anfragen an die Gemeinden über Belastung und Gefährlichkeit solcher Personen unumgänglich, wenn nicht große politische Gefahren entstehen sollen. Die ganze Lage im Industriegebiet ist so gespannt, die Gefahr neuer Putsche und Unruhen, insbesondere auch bei den Wahlen im Anschluß an sie, so dringend, daß die nötige Vorsicht nicht beiseite gesetzt werden darf.

6

Am Rand ein Fragezeichen, dazu in der Handschrift Brechts: „Beleg?“

Daraus erhellt, daß das vom Ministerium angeregte Verfahren, speziell im Sennelager durch Beamte der Staatsanwaltschaft Ermittlungen an Ort und Stelle vorzunehmen und das Weitere wegen Haftentlassung durch sie zu veranlassen, nicht ausreicht. Es muß von vornherein als ausgeschlossen erscheinen, lediglich auf Grund einseitiger Vernehmungen der Gefangenen Haftentlassungen vorzunehmen. Nicht einmal die Gewähr dafür, daß nicht etwa auf Grund richterlicher Haftbefehle festgesetzte Personen freigegeben werden, wäre angesichts des Fehlens jeder zuverlässigen Liste gegeben. Und die Sachlage wird dadurch weiter erschwert, daß in vielen Fällen selbst das zuständige außerordentliche Kriegsgericht erst gesucht werden muß. Nach allem ist die Erbschaft, die ich mit Übernahme der vollziehenden Gewalt übernommen habe, einfach furchtbar. Von einer Bekanntgabe dieser Lage in der Öffentlichkeit habe ich aus m. E. überwiegenden politischen Gründen Abstand nehmen zu müssen geglaubt, und muß nach außen hin wohl oder übel, die Verantwortung dafür nunmehr meinerseits tragen. Ich darf aber bitten, wenigstens dortseits die außerordentliche Schwierigkeit meiner gegenwärtigen Lage nicht zu verkennen und mich darin zu decken und vor etwaigen unbegründeten Angriffen zu schützen. Das Reichsministerium kann voll versichert sein, daß hier schlechthin alles, was möglich ist, geschieht, um diesen überlasteten Nachlaß so schnell, wie irgend angängig, zu regeln.

Ich habe bisher folgende Maßnahmen ergriffen:

1. Ständige eilige Ermittlungen auf Grund von Listen, die von Kommissionen oder Vertrauensleuten über die Gefangenen zunächst des Sennelagers, demnächst der anderen größeren Gewahrsamen aufgestellt werden, sind in Gang und werden in kurzer Frist zu zahlreichen Freilassungen führen.

2. Daneben habe ich alsbald nach Übernahme der vollziehenden Gewalt eilige Maßnahmen in die Wege geleitet, um die sämtlichen in Haft befindlichen Personen überhaupt erst zuverlässig zu ermitteln. Dabei wird zugleich festgestellt, zu welcher der 3 eingangs erwähnten Gruppen jeder Gefangene gehört, und ob bezw. bei welchem Gericht ein Verfahren gegen ihn schwebt. Nach Abschluß dieser Erhebungen wird rascheste Abwicklung der ganzen Gefangenenfrage erfolgen können.

3. Endlich werden die Einzelfälle, die mir in großer Zahl unterbreitet werden, durch telegraphische Ermittelungen klargestellt. Auch auf diesem Wege finden täglich Freilassungen statt. Soweit Freilassungen nur irgend zu verantworten sind, sollen sie auch weiter, so schnell als möglich, geschehen.

Zu der Frage des Vorgehens der Anklagebehörden und der ihnen zu erteilenden Anweisungen erlaube ich mir, einen einzelnen Punkt besonders herauszugreifen,[280] über den Unklarheiten bestehen. Der Gesichtspunkt, wonach Handlungen straffrei bleiben, sofern sie in dem guten Glauben begangen sind, rechtswidrige Angriffe gegen die Verfassung abzuwehren, ist bei Prüfung der Frage, ob Anklage zu erheben oder das Verfahren einzustellen ist, selbstredend voll zu berücksichtigen. Indessen geht es natürlich nicht an, lediglich auf die Behauptung des Beschuldigten hin, daß er in diesem Glauben gehandelt habe, das Verfahren einzustellen. Zu einer sofortigen Freilassung wird der Gesichtspunkt also vielfach nicht führen. Mehrere Anklagevertreter haben nach Empfang der dortigen Weisung vom 19. d. Mts. aus grundsätzlichen Bedenken bereits Enthebung vom Amte beantragt. Ich bitte, sie dahin aufklären zu dürfen, daß die Weisung lediglich die Aufmerksamkeit auf einen zur Zeit besonders oft auftretenden Strafausschließungsgrund lenken will. Denn bei den fast unüberwindlichen Schwierigkeiten in der Besetzung der Posten bei den außerordentlichen Kriegsgerichten und ihren Anklagebehörden, deren volle Aktionsfähigkeit gerade jetzt aufrecht erhalten werden muß, kann keiner der zur Zeit angestellten Beamten entbehrt werden. Schon jetzt ruht die Tätigkeit mehrerer außerordentlichen Kriegsgerichte wegen Fehlens von Richtern oder Anklagevertretern. In diesem Zusammenhang füge ich 2 Schriftstücke, die mir neuerdings bekannt geworden sind: einen formularmäßig gedruckten, durch Namensstempel des Polizeipräsidenten in Köln vollzogenen Ausweis vom 10. April7 und eine Verfügung des hiesigen Wehrkreiskommandos vom 16. April8, zur Kenntnisnahme in Abschrift bei.

7

Der Text des Ausweises lautet: „Dieser Ausweis gilt auch gleichzeitig als Fahrausweis. Ausweis. Dem Vorzeiger dieses Ausweises Ernst Sicker aus Werne a/Lippe mit acht Personen sichere ich auf Grund besonderer Ermächtigung des RKom. Severing wegen seiner Teilnahme an den Kämpfen der Roten Armee Straffreiheit zu. Er kann unbehelligt von irgendeiner Behörde nach seiner Heimat oder seinem Wohnort zurückkehren. Köln, den 10.4.20. – Stempel. Der Polizeipräsident. – gez. Runge“ (R 43 I /2718 , Bl. 66-69, hier: Bl. 68).

8

Die Verfügung vom 16. 4. lautet: „Alle Mitglieder der sozialdemokratischen Partei (MSP), die sich noch in Haft bzw. Gefangenschaft befinden und sich als Mitglieder der MSP ausweisen können, sind nach Feststellung ihrer Person und der Vergehen, die ihnen zum Vorwurf gemacht werden, sofort frei zu lassen, sofern nicht ihre Beteiligung an einem gemeinen Verbrechen festgestellt oder angenommen wird.“ Dazu vermerkte der RK: „Alle Schutzhäftlinge müssen entlassen werden. Gegen wirkliche Verbrecher müßte das Material längst beigebracht sein“ (R 43 I /2718 , Bl. 66-69, hier: Bl. 68).

Einen weiteren Bericht mit bestimmten Abänderungsanträgen bezüglich des Verfahrens vor den außerordentlichen Kriegsgerichten behalte ich mir für die nächsten Tage vor, nachdem der mir jetzt zugeteilte Erste Staatsanwalt Schwedersky Gelegenheit gehabt hat, sich ein Urteil über die Mängel des derzeitigen Zustandes zu bilden. Er unterrichtet sich zur Zeit über die ganzen Verhältnisse an verschiedenen Orten.

Besonders dankbar wäre ich für sofortige Mitteilung neuer für mich erheblicher Bestimmungen auf kürzestem Wege, da Gesetzblätter, Reichsanzeiger und auf dem regelmäßigen Dienstwege laufende Erlasse hier meist erst mit erheblicher Verspätung eingehen.

gez. Dr. Würmeling.

Extras (Fußzeile):