2.5 (mu11p): Nr. 5 Der Reichskanzler an den Gesandten Göppert. 31. März 1920

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[9] Nr. 5
Der Reichskanzler an den Gesandten Göppert. 31. März 1920

R 43 I /2728 , Bl. 274-276 Telegramm (Abschrift in Durchschrift)1

1

Das Telegramm an den Leiter der deutschen Friedensdelegation in Paris Göppert geht möglicherweise auf die Kabinettssitzung zurück, die am 31.3.20, 17.30 h mit der Tagesordnung „Ausnahmezustand“ im RT stattgefunden hat (R 43 I /1345 , Bl. 63). Über diese Sitzung notierte der RIM in sein Tagebuch: „Es kommen jetzt die üblen Nachwehen. Eisenbahnarbeiter und Beamte verlangen die Absetzung ihrer Vorgesetzten als angeblicher Kapp-Rebellen. Truppen üben Standrecht, um Rache zu üben. Streiktage werden bezahlt verlangt. Es ist wieder alles im Klumpen. – Im Ruhrgebiet stehen die Entscheidungen bevor. Die Franzosen haben die Erlaubnis, ins neutrale Gebiet einzurücken, nun doch nicht erteilt. Bande!“ (BA: Nachlaß Koch-Weser  27).

[Betrifft: Einrücken deutscher Truppen in die demilitarisierte Zone.]

Durch die Nachricht, Erlaubnis zum Einrücken deutscher Truppen in 50 km Zone zur Unterdrückung des gegenwärtigen Aufruhrs unter den deutscherseits vorgeschlagenen Bedingungen könne zur Zeit nicht gegeben werden, weil in diesem Augenblick eine militärische Intervention in der bezeichneten Gegend unnötig und gefährlich sein würde, ist die Deutsche Regierung in eine außerordentlich schwierige Lage versetzt2. Auf Grund der in Ihrem Telegramm Nr. 122 vom 30. d. M. enthaltenen Nachricht über die schriftliche Bestätigung Ihres Telephongesprächs mit Botschafter Paléologue3 glaubten wir mit Bestimmtheit annehmen zu können, daß grundsätzliche Zustimmung der Alliierten Regierungen zu dem von der Deutschen Regierung beabsichtigten Vorgehen erteilt worden sei und es lediglich von Formalitäten abhänge, Einzelheiten festzusetzen. Erfolgt nunmehr Genehmigung nicht, so würde neugebildete deutsche Regierung schwer erschüttert; neuer Rücktritt der Regierung wäre gleichbedeutend mit dem Siege des das Reich bedrohenden Umsturzes. Wir müssen daher nochmals mit größter Dringlichkeit das Äußerste versuchen, um das Einverständnis der Entente zum Einrücken unter den skizzierten Bestimmungen zu erlangen.

2

Nachdem der RK am 30. 3. die Ansicht vertreten hatte, die frz. Regierung erlaube einen Einmarsch deutscher Truppen in die demilitarisierte Zone (s. Dok. Nr. 3), war der deutsche Geschäftsträger Mayer beauftragt worden, „der Französischen Regierung mitzuteilen, daß die Deutsche Regierung mit Dank von der Genehmigung zur Entsendung der beantragten Verstärkungen in die neutrale Zone Kenntnis nehme und überzeugt sei, die Truppen nach drei Wochen zurückziehen zu können. Nach Empfang dieses Telegramms teilt Dr. Mayer telefonisch in Berlin mit, daß man dort anscheinend über die Tragweite der Millerandschen Zugeständnisse im Irrtum sei. Es handele sich noch nicht um definitive Zugeständnisse, sondern um [den] Beginn von Verhandlungen. Daraufhin wird Dr. Mayer angewiesen, möglichst entsprechend den deutschen Gegenvorschlägen abzuschließen und der Französischen Regierung mitzuteilen, daß ein Einmarsch nicht vor formellem Abschluß der Verhandlungen erfolgen würde. […] Am 31. 3. läßt Millerand in Paris eine Note überreichen, die die Erlaubnis für den Einmarsch der deutschen Truppen in Abänderung der bisherigen Verhandlungen plötzlich vom Nachweis der absoluten Notwendigkeit des Einmarsches abhängig macht und gleichzeitig unter Ablehnung der deutschen Vorschläge feststellt, daß eine solche Notwendigkeit nicht vorliege“ („Aufzeichnung […]“; R 43 I /2728 , Bl. 238-243, hier: Bl. 241).

3

S. Anm. 2 zu Dok. Nr. 3.

[10] Bild, wie es sich jetzt ergibt, ist in folgendem zusammengefaßt4: Kommunismus und Rätewirtschaft bereits stark durchsetzt mit Mob halten die Bevölkerung in Industriegebiet unter andauerndem Terror. Verfassungsmäßig eingesetzte Beamte werden abgesetzt oder in ihrem Dienst behindert, Tresore in den Banken gewaltsam geöffnet. Staats- und Privateigentum beschlagnahmt5. Die in manchen Gebieten herrschende Ruhe ist nur scheinbar, beruht vielmehr auf rücksichtslosem Terror und täuscht den mit den Verhältnissen nicht näher Vertrauten. Von allen Seiten gehen uns stündlich dringende Hilferufe zu. Arbeiterschaft insbesondere auch die christlichen Organisationen melden, daß, wenn nicht baldige Hilfe erfolge, alles in Auflösung gerate. Aus Duisburg z. B. hat die Reichsregierung von Oberbürgermeister und Mehrheitsparteien gemeinsam unterzeichnetes Telegramm erhalten, daß Lage daselbst so zugespitzt sei, daß Ordnung nur durch unverzügliches Eingreifen Reichswehr wiederhergestellt werden könne; zurückflutende bewaffnete Massen hätten Ausgänge Stadt besetzt und zwängen mit Gewalt Werke zum Stillstand; nach wie vor herrschte dort Willkür einiger linkskommunistischer Elemente. – Kohlenbergbau und Industrie sind schwer bedroht. Regierung versucht fortdauernd, irregeleitete Massen auf gütlichem Wege zur Anerkennung Staatsgewalt und Verfassung zurückzuführen. Drohung Einmarsches starker militärischer Kräfte muß aber diese Versuche unterstützen. Denn wenn jetzt bekannt wird, daß Alliierte Deutscher Regierung bewaffnetes Einschreiten in Hauptherd des Aufstandes innerhalb 50 km Zone nicht zugestehen, bedeutet dies Stärkung der kommunistischen Bewegung nicht nur im Ruhrrevier, sondern weit darüber hinaus. Einmarsch in neutrales Gebiet ferner notwendig, weil Herd Aufstandes im Westen sitzt und daher unmittelbarer Stoß in Herz Aufstandes nur unter Benutzung 50 km Zone möglich6. Von Osten einsetzender militärischer Angriff geht nur langsam vorwärts, weil psychologische Abneigung Arbeiter gegen Reichswehr, wie sie sich aus Folgen Kapp-Putsches heraus entwickelt hat, behutsam überwunden werden muß, damit Generalstreik beseitigt oder vermieden wird7. Bei diesem langsamen Vorgehen Verzögerung[11] rechtzeitiger Versorgung mit Nahrungsmitteln, die nur mit militärischer Bedeckung hereingeschickt werden können, weil sie sonst in Hände Roter Armee gelangen oder anderen Gewaltaktionen ausgesetzt sind. Ohne Nachschub von Nahrungsmitteln bricht aber in kurzer Zeit Ernährungssystem zusammen mit allen Folgen von Hungerrevolten und sonstigen schwersten Gefahren für Ruhe und Ordnung. Von Kommunisten und Unabhängigen ausgestreute Nachrichten, daß Arbeiterschaft Ordnung allein wiederherstellen könne, sind selbst, wenn sie guten Glaubens gegeben sein sollten, unzutreffend. Aufruhr ist längst jeder politischen Leitung entglitten und in Händen verbrecherischer Aufrührer, zum Teil unter Führung russischer Elemente8. In Essen wird allerorten verkündet, daß mit endgültigem Siege Roter Armee russische Getreidezüge eintreffen würden. Bei dieser furchtbar ernsten Lage darf daher kein Tag mehr vergehen, um Deutscher Regierung Freiheit Truppenverwendung zu verschaffen. Es handelt sich um Stunden.

4

Vgl. zum folgenden die NatVers. Drucks. 2543, Bd. 342 : „Berichte und Kundgebungen aus dem rheinisch-westfälischen Industriegebiet vom 20. 3. bis 6.4.20“, die sich gegen die Aufstandsbewegung aussprechen.

5

Das Reichsbankdirektorium hatte den RK am 29. 3. in einem Schreiben über das Vorgehen gegen Zweigstellen der Rbk im Aufstandsgebiet unterrichtet (R 43 I /629 , Bl. 108 f.).

6

RKom. Severing telegrafierte dem RK am 31.3.20: „Bitte dringend, Entente zu bewegen, Einmarsch von Truppen in neutrale Zone zu gestatten. Unruhigste Orte, die von marodierenden Banden gefährlich bedroht sind, liegen gerade in 50 km Zone. Wiederherstellung geordneter Zustände ohne Einsatz von Truppen in 50 km Zone unmöglich.“ MinR Brecht teilte das Telegramm UStS v. Haniel mit, der es Geschäftsträger Mayer als Material zuleitete (R 43 I /2715 , Bl. 130). Vgl. C. Severing, 1919/1920 im Wetter- und Watterwinkel, S. 194.

7

Über die tatsächliche Lage, wie sie sich bei den Berliner Arbeitern darstellte, gibt ein „Bericht über die Versammlung der revolutionären Betriebsräte“ Auskunft, die vom Presseamt UStS Albert am 31.3.20 zugeleitet wurde: „Es sollte zum Generalstreik Stellung genommen werden. Anwesend war Däumig als Hauptreferent. Er sprach gegen den Generalstreik, da zur Zeit die Vorgänge im Ruhrrevier nicht genügend Veranlassung gäben. Wenn die Regierung ihre Versprechungen und Abmachungen innehält, sei keine Ursache, in Berlin Generalstreik zu proklamieren. Aus der Versammlung kam demgegenüber eine ziemlich starke Opposition zum Ausdruck, die aber völlig zusammenbrach unter den Ausführungen, die der Unabhängige Berger machte. Dieser ging sehr lebhaft ins Gericht mit den sogenannten Schreiern, die zwar nach dem Generalstreik rufen, aber nicht in der Lage seien, ihn in einem einzigen Betrieb durchzuführen. Er berichtete, daß er einen großen Teil der wichtigsten Betriebe besucht und nirgends Stimmung für den Generalstreik gefunden habe. Auch der Kommunist Walcher sprach gegen den Generalstreik. Die dann eingebrachte Resolution, die den Generalstreik ablehnt, die Arbeiterschaft aber noch in Alarmbereitschaft hält, wurde ohne Widerspruch angenommen. Damit ist die Generalstreiksgefahr für Berlin beseitigt“ (R 43 I /2728 , Bl. 91).

8

Vgl. zu dieser Angabe C. Severing, 1919/1920 im Wetter- und Watterwinkel, S. 188 f.

Stelle anheim, vorstehende Argumente in schriftlicher Note darzulegen, auch bitte ich, Argumente auf jede Ihnen sonst zugängliche Weise an beteiligten Stellen zur Geltung zu bringen. Deutsche Regierung muß nicht nur im Interesse der Durchführung des Friedensvertrages und der Durchsetzung von Staatsautorität und Verfassung, sondern im Interesse Bestandes des Reichs und in gemeinsamen Interesse aller Kulturnationen Kampf gegen Kommunismus alles versuchen [!], um in dieser Lebensfrage ihrer geschichtlichen Verantwortung gerecht zu werden.

gez. Müller

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