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2. Aufwertungsfragen.
(Hierbei waren außer den Parteiführern3 nur die Abgeordneten Rademacher, Dr. Schetter, Dr. Wunderlich und Emminger anwesend).
Die Aussprache ist, wie der Reichskanzler bemerkte, dadurch notwendig geworden, daß der Vertreter der Bayerischen Volkspartei im Rechtsausschuß, Abg. Emminger, dem Reichsminister der Justiz gegenüber schriftlich den bestimmten Wunsch geäußert hat, über die Regierungsvorschläge4 hinausgehende Abänderungsanträge zur Aufwertungsgesetzgebung beim Reichstage einzubringen und zu vertreten. Abg. Emminger hat bei diesem Entschluß vorwiegend die Betreibung einer Abänderung des § 10 Abs. 3 des Aufwertungsgesetzes5 im Auge, betr. Einbeziehung der Restkaufgelder aus dem Jahre 1921 in den Kreis der aufwertungsfähigen Hypotheken. Er trug vor, daß er beabsichtige, aus dem Rechtsausschuß auszuscheiden, um der Regierung dort keine Schwierigkeiten bereiten zu müssen, daß er aber für sich die Freiheit ausbitte, im Plenum des Reichstags selbständig Anträge einzubringen und zu vertreten.
Der Reichskanzler erklärte, daß ein solches Vorgehen eines einzelnen Mitgliedes einer Regierungspartei von der Reichsregierung unmöglich gutgeheißen werden könne, denn die Reichsregierung werde dadurch in eine unhaltbare Lage gebracht werden. In der Aufwertungsfrage sei die Reichsregierung auf die uneingeschränkte und rückhaltlose Unterstützung der Regierungsparteien angewiesen. Die geringste Durchbrechung der Einheitsfront gefährde das unbedingt gebotene Durchhalten des Regierungsstandpunktes.
Die Abgeordneten aller Parteien richteten einen eindringlichen Appell an den Abg. Emminger, von seinem Standpunkt wegen der daraus drohenden unausbleiblichen Folgen abzugehen. Sie versuchten ihm auch klar zu machen, daß schon die Tatsache seines Ausscheidens aus dem Rechtsausschuß geeignet sei, die Stellung der Regierung in unheilvoller Weise zu schwächen, da die Opposition angesichts seiner bekannten Einstellung zur Sache seinen Rücktritt agitatorisch ausschlachten werde.
Der Vorsitzende6 der Bayerischen Volkspartei, Dr. Leicht, präzisierte seinen Standpunkt dahin, daß allen Parteien unbedingt das gleiche Recht eingeräumt werden müsse. Wenn daher eine Partei einem ihrer Mitglieder in einer[640] Frage von so eminent politischer Tragweite gestatte, eigene Wege zu gehen, so müsse diese Freiheit allen Parteien zugestanden werden. In der Aufwertungsfrage könne der Standpunkt der Reichsregierung nur bei Beobachtung strengster Parteidisziplin durchgehalten werden. Bei dieser seiner persönlichen Auffassung stehe seine Partei geschlossen hinter ihm. Er glaube auch bestimmt in Aussicht stellen zu können, daß er den Abg. Emminger durch „leichten Parteidruck“ dazu bestimmen könne, sowohl von seinem Austritt aus dem Rechtsausschuß wie auch von dem beabsichtigten selbständigen Vorgehen im Plenum des Reichstags abbringen zu können.
Auch der Reichskanzler und der Vizekanzler richteten an den Abg. Emminger einen eindringlichen Appell, in der vorliegenden Frage seine persönliche Überzeugung dem höheren politischen Gebot der Stärkung der Reichsregierung unterzuordnen.
Eine endgültige Erklärung wurde von dem Abg. Emminger nicht abgegeben.
Fußnoten
- 3
Gemeint sind die Fraktionsvorsitzenden Graf Westarp (DNVP), v. Guérard (Zentrum), Scholz (DVP) und Leicht (BVP).
- 4
Am 16.3.27 legte der RJM dem RT den „Entwurf eines Gesetzes über die Verzinsung aufgewerteter Hypotheken und ihre Umwandlung in Grundschulden“ vor (RT-Bd. 414, Drucks. Nr. 3117); siehe dazu Dok. Nr. 196, dort insbes. Anm. 14.
- 5
Gesetz über die Aufwertung von Hypotheken und anderen Ansprüchen vom 16.7.25 (RGBl. I, S. 117).
- 6
Richtig: Fraktionsvorsitzende.