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[281] Nr. 76
Sitzung des Preußischen Staatsministeriums1 vom 21. Juli 1932
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So die originale Überschrift aller offiziellen Sitzungen der Kommissariatsregierung bis 4.10.32 (R 43 I/2288, Bl. 182–272). Unter dem Eindruck der Entscheidung des Staatsgerichtshofs im Verfassungsstreit Reich-Preußen vom 25. 10. (Horkenbach 1932, S. 349 ff.) beschlossen die Reichskommissare am 27. 10., „daß für Presseveröffentlichungen die Formel ‚Kommissarische Preußische Staatsregierung‘ gewählt werden“ solle (Dok. Nr. 178, P. 12). Gleichzeitig wurde die Sitzungsbezeichnung geändert in: „Sitzung der Kommissarischen Preußischen Staatsregierung“ (R 43 I/2288, Bl. 287–302). Eine erneute Änderung erfolgte in Durchführung des Reichspräsidentenerlasses vom 18. 11., der u. a. bestimmte, daß die Reichskommissare, „um Mißverständnisse im amtlichen Verkehr auszuschließen“, zu zeichnen hätten: „Der Kommissar des Reichs“ (Ursachen und Folgen, Bd. VIII, Dok. Nr. 1870 d). Alle nach diesem Zeitpunkt abgehaltenen Sitzungen der Reichskommissare (29.11.32 – 22.3.33) wurden demgemäß überschrieben: „Sitzung der Kommissare des Reichs“ (R 43 I/2288, Bl. 307, 321–377).
R 43 I/2288, Bl. 182–183 Abschrift
Anwesend: v. Papen, Bracht; StS Hölscher, Lammers, Schleusener, Mussehl, Planck; MinDir. Ernst, Nobis, v. Kaufmann-Asser; Protokoll: MinR Reschke.