2.112 (vpa1p): Nr. 111 Aufzeichnung des Ministerialrats Feßler über einen Empfang von Vertretern des Reichsverbandes der Deutschen Industrie beim Reichskanzler sowie über eine anschließende Besprechung der an dem Empfang beteiligten Kabinettsmitglieder am 25. August 1932

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[436] Nr. 111
Aufzeichnung des Ministerialrats Feßler über einen Empfang von Vertretern des Reichsverbandes der Deutschen Industrie beim Reichskanzler sowie über eine anschließende Besprechung der an dem Empfang beteiligten Kabinettsmitglieder am 25. August 19321

1

Die Aufzeichnung ist datiert vom 29.8.32.

R 43 I /1141 , Bl. 234–240

[Wirtschaftsprogramm der Reichsregierung]

In vertraulicher Aussprache mit Krupp von Bohlen und Halbach, von Siemens und Bosch gab der Reichswirtschaftsminister unter dem Vorsitze des Reichskanzlers und im Beisein des Reichsministers der Finanzen, des Staatssekretärs in der Reichskanzlei, des Reichspressechefs und des Ministerialrats Dr. Feßler eine Übersicht über seinen Plan für ein umfassendes Wirtschaftsprogramm2. Als Leitsätze stellte er voran, daß nichts geschehen dürfe, was die Währung gefährden würde3. Devalvation sei auszuschließen. Die gesamte Wirtschaft aber müsse lebendiger gestaltet werden. Das könne nicht durch Planwirtschaft, sondern nur dadurch geschehen, daß die Initiative der Wirtschaft angeregt werde. Dabei müsse Sorge getragen werden, daß auch aus dem Auslande Arbeitsgelegenheit hereinkomme, allerdings ohne Maßnahmen, durch welche die Ernährungsgrundlage des deutschen Volkes beeinträchtigt würde.

2

Eine diesbez. Ausarbeitung bzw. Vorlage des RWiM nicht bei den Akten der Rkei. Zur vorangegangenen Erörterung (Arbeitsbeschaffungs- und Wirtschaftsprogramm) s. Dok. Nr. 77, P. 1 und 2; 89, P. 3. Das Programm war ferner in verschiedenen Ressortbesprechungen und in einer Besprechung mit prominenten Sachverständigen am 25. 8. (Teilnehmer: RWiM, RFM, StS a. D. Popitz, Prof. Wagemann, GehR Schmitz, BankDir. Götz) vorberaten worden (Einladungsschreiben, jedoch keine Aufzeichnungen hierzu in R 43 I /1141 ). Es wurde in den Ministerbesprechungen vom 26. und 27. 8. (Dok. Nr. 112; 113; 117) wesentlich umgestaltet, ehe es am 3. 9. verabschiedet werden konnte (Dok. Nr. 123, P. 2).

3

Vgl. dazu Dok. Nr. 89, dort bes. Anm. 19; Anm. 5 zu Dok. Nr. 77.

Die Probleme seien folgende: Wie kann das Defizit der Unternehmerschaft bekämpft werden und wie die Arbeitslosigkeit?

Ein Arbeitsbeschaffungsprogramm sei nicht völlig zu entbehren, müsse aber beschränkt sein wegen gewisser Gefahren, die sich daraus ergeben, besonders für die Landwirtschaft. Weitere Probleme seien der Ausgleich zwischen öffentlichen Einnahmen und Ausgaben und die Regelung des Außenhandels bei einer Verstärkung der Wirtschaftstätigkeit, insbesondere Rohstoffeinfuhrfrage.

Die fortschreitende Schrumpfung der Wirtschaftstätigkeit solle behoben werden durch eine Entlastung der Unternehmer zunächst für 12 Monate. Gedacht sei daran, öffentliche Abgaben nicht zu erheben und die Arbeitsverträge elastischer zu gestalten, damit die Wirtschaft einem Aufruf der Regierung folgen könne, neue Arbeiter einzustellen.

Über die 12 Monate hinaus müsse eine Korrektur erfolgen an dem geltenden Tarifrecht in 4 Richtungen.

[437] Die Tarifbezirke seien übermäßig groß. Standorts-, Lebens- und Lohnbedingungen würden zusammengefaßt, die nicht zusammengehörten. Der höchste Lohn sei die Richtschnur. Ein wichtiges Beispiel sei die sächsische Industrie. Diese Tarifgebiete müßten verkleinert werden. Auch Branchen mit verschieden hohen Löhnen seien zusammengefaßt. Die Teilung sei in gleicher Weise erforderlich.

Das Tarifwesen müsse so gestaltet werden, daß Betriebe mit niedrigeren Löhnen erhalten werden könnten, wenn sie in die Gefahr des Erliegens kämen.

Die Löhne exportbetonter Industrien lägen niedriger als der Industrien, die für den Inlandsmarkt arbeiteten (z. B. bei den Bauarbeitern, Buchdruckern, Transportarbeitern). Hier müsse ein Ausgleich erfolgen. Zu diesen auf die Dauer berechneten Maßnahmen kämen andere, die zunächst für 12 Monate in Kraft gesetzt werden sollten, um die Mehreinstellung von Arbeitern herbeizuführen. Tendenz sei, die Lohnkosten zu senken.

Wenn in einem Werke länger als 30 Stunden gearbeitet werde, so solle für diese 30 Stunden der tarifmäßige Lohn, für die weiteren Stunden eine geringere Vergütung gezahlt werden, unter den Voraussetzungen, daß mehr Arbeiter eingestellt werden und daß über 36 Stunden hinaus gearbeitet wird. Auf die Lohnstunde berechnet trete dann eine Verbilligung ein, die im günstigsten Falle bis zu 12½% des Tarifstundenlohns gehe. Dem Arbeiter würde aber sein Einkommen nicht vermindert4.

4

Bei den Erörterungen über Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit spielte die Verteilung bzw. Kürzung der Arbeitszeit eine erhebliche Rolle. So hatte der an dieser Besprechung teilnehmende württ. Industrielle Robert Bosch in einer am 31. 5. dem RK übermittelten Denkschrift (R 43 I /1141 , Bl. 100–110) sich ganz entschieden für die Herabsetzung der täglichen Arbeitszeit von 8 auf 6 Stunden eingesetzt und weiter erklärt: Zweck der Herabsetzung „ist neben der moralischen Wirkung der Beschäftigung Aller die Schaffung höherer Kaufkraft. Dieser Zweck wird dadurch erreicht, daß alle verdienen. […] Wenn alle Arbeit bekommen, fallen die Arbeitslosenunterstützungen weg. Auch Krankenkassenbeiträge können gekürzt werden bei einer vernünftigen Verwaltung der Krankenkassen, kurz, es läßt sich allerlei einsparen, namentlich wenn es gelingt, den Klassenkampfgedanken aus der Welt zu schaffen.“ – In einem vom Reichsverband der Dt. Industrie Mitte August 1932 zur Vorlage an die RReg. erarbeiteten, ihr schließlich aber nicht zugeleiteten „Wirtschaftsprogramm“ („Leitsätze zur deutschen Wirtschaftspolitik“) hieß es zur Arbeitszeitfrage u. a.: Bei ihrer Regelung „ist jeder Schematismus abzulehnen, vielmehr muß die Regelung eine genügende Elastizität nach den Erfordernissen des einzelnen Betriebes gewährleisten“ (NL Silverberg  249, Bl. 120, 127). Vgl. unten Anm. 10.

Bei der Entlastung der Unternehmer von öffentlichen Abgaben sei an die Arbeiternehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung, an die Gewerbesteuer und sonstige Realsteuern, insbesondere die gewerbliche Hauszinssteuer5 gedacht.

5

Vgl. Anm. 19 zu Dok. Nr. 97.

Die Entlastung der Unternehmerschaft solle schätzungsweise 1,8 Milliarden, also 10% der gegenwärtigen Arbeitslöhne betragen.

Dies sei der Öffentlichkeit gegenüber nur zu vertreten, wenn dafür eine Gegenleistung geboten werde. Deswegen müßten die hohen Einkommen und das Vermögen von einer gewissen Grenze an zu einer Zwangsanleihe herangezogen werden. Die Reichsbank werde sie vorfinanzieren. In 12 Monaten sollten auf diese Weise zunächst 200 Millionen eingezahlt werden, der Rest werde im ersten Jahre nur gezeichnet. Im übrigen würde die Einzahlung auf längere Zeit erstreckt.

[438] So würden Entlastung und Belastung zusammenwirken. Später werde es möglich sein, mit der Zwangsanleihe einen Teil der Steuern bezahlen zu lassen, dadurch werden sie automatisch getilgt. Hierüber seien die Erwägungen noch nicht abgeschlossen.

Auf dieser neuen Basis müsse die private Wirtschaft Neueinstellungen von Arbeitern vornehmen. Nur so werde es möglich sein, den Arbeitsmarkt durchgreifend zu entlasten.

Die öffentliche Wirtschaft werde sich in gleicher Weise daran beteiligen müssen wie die private. Sie habe vor dem Kriege etwa 1/6 des gesamten Wirtschaftsvolumens betragen, jetzt dagegen fülle sie fast ⅓. Dabei würden sich bei der Inangriffnahme von Arbeiten Vorgriffe in die Zukunft notwendig erweisen. Das gelte insbesondere auch für die Reichsbahn6.

6

Zu den Arbeitsbeschaffungsmöglichkeiten der Reichsbahn vgl. Anm. 6 zu Dok. Nr. 77.

Eine Schwierigkeit bestehe hinsichtlich der Rohstoffbeschaffung. Solange die Preisdeflation geherrscht habe, seien die Rohstoffe im Preise rascher gefallen als die Fertigfabrikate. Deutschland habe dadurch Vorteile gehabt. Jetzt würden die Rohstoffpreise zuerst steigen. Daraus entstehe eine gewisse Gefahr für die deutsche Währung. Deswegen müssen angestrebt werden, die Rohstoffe auf Kredit zu kaufen und in Mark zahlen zu lassen. Sicherungen seien einzubauen. Es werde nicht schwer sein, Kredite dieser Art zu bekommen.

Dies sei aber zum Schutze des Gold- und Devisenbestandes der Reichsbank nicht ausreichend. Am 28. Februar 1933 laufe das größere und am 15. März das kleinere Stillhalteabkommen ab7. Es müsse versucht werden, die Forderungen in konsolidierte Formen zu bringen, mindestens über 1 Jahr hinaus7a. Gleichzeitig müßte die Verpflichtung eingeschränkt werden, in Devisen zu zahlen, nicht aber in Mark. Dadurch würde eine Entlastung im Innern eintreten.

7

Gemeint ist (1) das mit den ausländ. Gläubigern getroffene „Deutsche Kreditabkommen von 1932“, dessen Laufzeit bis 28.2.33 befristet war (Näheres in Anm. 1 zu Dok. Nr. 51); (2) das über die Verlängerung der kurzfristigen Auslandskredite dt. Länder, Gemeinden und öfftl. Körperschaften am 27.4.32 mit ausländ. Gläubigervertretern geschlossene „Kreditabkommen für Deutsche öffentliche Schuldner von 1932“ (Laufzeit bis 15.3. 33). Text des Abkommens im RAnz. vom 7.5.32.

7a

Zur Verlängerung der in Anm. 7 genannten Abkommen im Febr./März 1933 s. diese Edition: Die Regierung Hitler 1933/34, Dok. Nr. 8, P. 3; 22, P. 5 („Deutsches Kreditabkommen von 1933“) und RAnz. vom 15.3.33 („Kreditabkommen für Deutsche öffentliche Schuldner von 1933“).

Würden Maßnahmen dieser Art nicht getroffen, so sei der Zusammenbruch der Wirtschaft zu befürchten. Es handele sich um eine Überbrückung des Zeitraums, bis zu dem mit einer allgemeinen Belebung der Weltwirtschaft gerechnet werden könne.

Der Reichskanzler schloß sich diesen Ausführungen an.

Fortsetzung der Deflation würde den Zusammenbruch der Währung herbeiführen. Die Maßnahmen müßten mit einer wohlüberlegten Bankenpolitik zusammengehen, die darauf abgestellt sei, daß die Banken nicht nur allein ihre Liquidität erstrebten, sondern vor allen Dingen auch wieder zu neuen Krediten schreiten.

Die Subventionspolitik für den Bergbau in Oberschlesien8 sei nur nachteilig gewesen. Den Betrieben habe sich dadurch die Möglichkeit eröffnet, die[439] Kohlen zu Schleuderpreisen auf den Weltmarkt zu werfen. Würde dies unterbunden, so würde der Weltmarktpreis für Kohlen steigen. Dem Arbeiter müßte das Existenzminimum erhalten werden. Es komme darauf an, daß die Unternehmer bereit seien, im Rahmen des Regierungsprogramms zu helfen und eine erheblichere Zahl von Kräften in ihre Betriebe einzustellen. Gelinge dies nicht, so sei jede Mühe nutzlos vertan. Der Impuls müsse sich stützen auf Vertrauen in die Regierung und in die Befriedung der deutschen Verhältnisse.

8

Vgl. dazu Dok. Nr. 75, P. 3.

Notwendig sei insbesondere auch eine Verringerung der Ausgaben der öffentlichen Hand. Ihr Apparat sei der Armut der Nation anzupassen. Es hätte schon längst geschehen müssen. Der Erfolg der ganzen Arbeit sei davon abhängig. Reich und Preußen hätten ihre Bemühungen in dieser Richtung in allen Instanzen begonnen.

Der Reichsarbeitsminister solle ermächtigt werden, Versicherungsträger nach den Grundsätzen der Vereinfachung und Ersparnis zu reformieren. Es müsse erreicht werden, daß die Verbilligung der öffentlichen Aufwendungen nach dem Jahre wirksam werde, für das die Erleichterungen vorgesehen seien. Gelinge dies, so werde es dann bei den Erleichterungen im großen bleiben können.

Um dieses Ziel zu erreichen, werde nötigenfalls auch an eine Verfassungsänderung gedacht werden müssen, da diese auch in anderen Punkten in Frage stehe9. Das Kabinett sei weit entfernt von Sozialisierungstendenzen. Der Reichspräsident werde darauf bestehen, daß es auch weiter die ihm übertragenen Aufgaben erfüllt.

9

Über die in Planung begriffene Verfassungs- und Verwaltungsreform s. Anm. 2 ff. zu Dok. Nr. 108 und Dok. Nr. 135.

Der Präsident des Reichsverbandes der Deutschen Industrie, Krupp von Bohlen und Halbach, führte aus, mit den Grundsätzen, auf denen die Pläne aufgebaut seien, könne sich der Reichsverband einverstanden erklären10. Es sei eine[440] Beruhigung, daß insbesondere auch an der Währung festgehalten werde. Ob später von außen her in dieser Richtung Einflüsse zwingend wirken würden, vielleicht zur Erleichterung der Lage, sei eine andere Frage.

10

In seinen „Leitsätzen zur deutschen Wirtschaftspolitik“ (vgl. oben Anm. 4) hatte der Reichsverband u. a. folgende Maßnahmen zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise für erforderlich gehalten: 1) Rückgängigmachung der „unberechtigten Staatseingriffe“ auf den Gebieten der privaten Wirtschaft; 2) Wiederherstellung des Vertrauens der Wirtschaft zur Staatsführung u. a. dadurch, daß die RReg. „sowohl gegenüber dem Parlament wie gegenüber den einzelnen Parteien unabhängig und autoritativ auftritt“; 3) Bekämpfung aller „Umbautendenzen“, die „von sozialistischen oder kollektivistischen, wirtschaftsdemokratischen, planwirtschaftlichen oder zwangswirtschaftlichen Gedankengängen getragen sind“; 5) „Anerkennung einer von staatlichen Eingriffen freien Preis- und Lohnbildung“; 6) Bekämpfung der Arbeitslosigkeit u. a. durch „Ausweitung der Produktion“, durch „Erhöhung des volkswirtschaftlichen Realeinkommens“, durch „Vermehrung der Kapitalbildung“; alles dies sei „wesentlich bedingt“ durch a) „eine Senkung des Unkostenfaktors der öffentlichen Hand“, b) „Beseitigung der Starrheit in den Produktionsbedingungen“; 7) Zurückhaltung bei der Aufstellung öffentl. Arbeitsbeschaffungsprogramme. Derartige Programme des Staates „mögen in Zeiten der Not unentbehrliche Hilfsmaßnahmen darstellen. Die eigentliche Arbeitsbeschaffung kann immer nur in den Händen der Wirtschaft selbst liegen. Jede staatliche Maßnahme, die die Produktion fördert und sie insbesondere steuerlich entlastet und von den sonstigen Hemmungen befreit, ist eine organische und wirksame Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, während die staatliche Arbeitsbeschaffung selbst zwar auf der einen Seite wohl Arbeit schafft, auf der anderen Seite aber – auf dem Wege über die notwendige Finanzierung – in irgend einem Teile der Volkswirtschaft wieder Arbeit wegnimmt.“ 8) Vermeidung „jedes finanz- oder kreditpolitischen Experiments, das auf eine Bedrohung der Währungsstabilität hinauslaufen könnte“; 9) Erweiterung des Kreditvolumens u. a. durch „vermehrte Anwendung des Handelswechsels im Zahlungsverkehr“; 10) Befreiung des Devisenverkehrs von der gegenwärtigen Zwangswirtschaft; 11) Herabsetzung der den Produktionsprozeß belastenden Steuern (Einkommen-, Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer); 12) Entlastung der Wirtschaft auf dem Gebiet der sozialen Beiträge u. a. durch „a) Anpassung der Versicherungsgrenzen an den Personenkreis, der eines Versicherungsschutzes bedarf, b) Entpolitisierung, Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung der Versicherungsträger, c) Stärkung des Einflusses der Arbeitgeber auf die Organe der Krankenversicherung“; 13) auf dem Gebiet der Lohnpolitik „muß dem Grundsatz Rechnung getragen werden, daß auch der Lohn dem Gesetz von Angebot und Nachfrage unterliegt, und daß ein Verstoß gegen dieses Gesetz nur zu volkswirtschaftlich schädlichen Wirkungen führen kann. Zur Ermöglichung einer freien Lohnbildung ist dementsprechend ein völliger Wegfall der Verbindlichkeitserklärung [von Schiedssprüchen] zu fordern.“

Die öffentliche Belastung der Betriebe sei auf das Zehnfache der Vorkriegshöhe gestiegen. Die Unternehmer würden es begrüßen, wenn diese Belastungen verringert würden. Auch die Ablehnung planwirtschaftlicher Projekte werde sie beruhigen. Es sei zu hoffen, daß durch das Programm die Neigung gefördert werde, mit Zutrauen wieder an neue Arbeiten heranzugehen.

Im einzelnen seien die Auswirkungen der Pläne schwer abzusehen. Auch wenn die Arbeit verbilligt würde, müsse zunächst für die verstärkte Produktion Absatz gefunden werden. Ob dies möglich wäre, sei schwer zu beantworten. Es sei zu empfehlen, Einzelheiten mit den großen Unternehmergebieten, insbesondere auch mit dem Bergbau zu besprechen, soweit es sich um Arbeitszeitregelung handele.

Der Reichsverband sei gern bereit mitzuhelfen an einer Belebung der Wirtschaft. Wirksam würde es sein, in diesem Zusammenhange auch darauf hinzuweisen, daß der Lausanner Vertrag eine außerordentliche Entlastung der öffentlichen und damit auch der privaten Wirtschaftsführung bedeute. Wenn es gelingen solle, die staatlichen Unkosten auf den Betrag von etwa 1900 zurückzuschrauben, dann werde eine starke Einschränkung der Aufgaben der Behörden eintreten müssen. Die vielen kleinen Gehälter belasten die Wirtschaft mehr als wenige große, zumal diese stark abgebaut sind.

Präsident von Siemens sprach sich in ähnlichem Sinne aus. Er hatte Bedenken, daß eine Entlastung der Wirtschaft auf 12 Monate genügen würde, um zu neuer Arbeit Anstoß zu geben. Die Geldbeschaffung sei ein Wechsel auf die Zukunft. Die Entlastung, die zunächst eintreten solle, müsse sich bei einer starken Senkung der öffentlichen Ausgaben später weiter fortsetzen. Nur dadurch könne die Wirtschaft stärker angekurbelt werden, nicht durch Arbeitsbeschaffung. Mehreinstellungen würden meist nicht unmittelbar möglich sein. Die Erzeugung sei abhängig vom Auftragsbestand. Wenn die Lasten sinken, sei es möglich, mit den Preisen herunterzugehen und dadurch einen Anreiz zu Bestellungen zu geben. Der Konsum von Produktionsmitteln sei auf 25% und weniger des regelmäßigen Verbrauchs gefallen. Es sei notwendig, nicht nur die Konsumkraft der Masse, sondern auch die der Industrien in Rechnung zu stellen, die mindestens die gleiche Rolle spiele. Die Krise habe mit einem Nachlassen der Nachfrage bei den Produktionsmitteln begonnen.

Die Firma Siemens-Schuckert habe in den Jahren 1928/9 nur als Ersatz von Betriebsmitteln, nicht für Neuinvestitionen, 15 Millionen ausgegeben, im folgenden[441] Jahre 8, dann 1,5 und im Jahre 1931/2 werde die Summe voraussichtlich nur eine halbe Million betragen. Gerade diese Ausgaben für die Kleinarbeit seien von hervorragender Bedeutung für das Arbeitslosenproblem.

Deswegen werde bei einer Erleichterung der Wirtschaft der Unternehmer nicht so sehr unmittelbar neue Arbeiter einstellen können, weil er ja seine Erzeugung nicht gleich absetzen könne. Aber er werde auf dem Gebiete der Auftragserteilung eine stärkere Belebung bei seinen Lieferanten herbeiführen.

Ähnlich sei es bei der Reichsbahn. Es komme nicht so sehr auf allgemeine Beschaffungsprogramme an als auf eine dezentralisierte Bestellung. Eine unendliche Zahl von Reparaturen seien im ganzen Lande vorzunehmen und gerade die beanspruchten den größten Arbeitslohn.

Allgemein müßten sich die Aufwendungen nach den Produktionsvolumen richten. Das gelte auch für das Reich. Beschränkungen, die in der Verfassung lägen, müßten beseitigt werden. Pensionierungen nützten nichts, wenn jüngere Kräfte aufrückten, Organisationsänderungen seien geboten.

Wenn die Wirtschaft darauf vertrauen könne sowie auf einigermaßen stabile Verhältnisse, dann werde sie wieder stärker tätig werden. Solange aber unsicher sei, ob eine Regierung ihren Plan wirklich durchführen könne, sei mit einer günstigen Entwicklung dieser Art nicht zu rechnen.

Geheimrat Bosch hielt die Vorschläge der Regierung für psychologisch richtig. Bei den Gemeinden müsse gleichzeitig vorgegangen werden. Ihre Ausgaben drückten die Wirtschaft im besonderen Maße. Sie müßten wirtschaftlich arbeiten. Die Steigerung bei einzelnen Städten gegenüber der Vorkriegszeit habe bei den Ausgaben etwa 400% betragen. Die Wohlfahrtslasten spielten eine unterschiedliche Rolle. Auch das Vermögen der Städte sei enorm gewachsen. Diese Zusammenhänge müßten genau untersucht werden.

Die Mutlosigkeit der Unternehmer beruhe darauf, daß der Absatz eingeschränkt sei und daß es nicht möglich sei, sich dieser Schrumpfung anzupassen. Deswegen schwinde das Betriebsvermögen dahin. Die Reserven würden aufgezehrt. Für Arbeiten in die Zukunft, wie Versuche und Ähnliches, würden weit geringere Aufwendungen gemacht als früher. Die Anlagen würden nicht ausreichend in Stand gehalten.

Wenn die geplanten Erleichterungen kämen, so würden die Ersparnisse sofort für Bestellungen in dieser Richtung ausgegeben werden.

Einstellung neuer Arbeiter könne nicht in dem Maße erhofft werden, wie es vielleicht geschehe. Die Arbeiterschaft arbeite weit intensiver als früher, weil sie stets in der Gefahr stände, entlassen zu werden. Auch bei voller Ausnutzung des Erzeugungsapparates würden deswegen voraussichtlich nur ⅔ der alten Belegschaft gebraucht. Auf die Einsicht der vielen kleinen Unternehmer könne sich die Regierung nicht verlassen, die große Masse aber mache die große Zahl. Darum müsse der Anreiz für die Wiedereinstellung von Arbeitern stark sein.

Zu erwägen sei, ob nicht Hemmungen wie der 7-Uhr-Ladenschluß und die Sonntagsruhe abgebaut werden könnten, unter der Voraussetzung, daß der einzelne mit Arbeit nicht stärker belastet werde als bisher. Dann könnten im übrigen Neueinstellungen erfolgen. Für weitere Einstellungsmöglichkeiten sei verhältnismäßig wenig Raum.

[442] Die Finanzierung würde das Vermögen von Privaten und von Unternehmungen treffen. Es sei zu erwägen, ob der Staat nicht bei der Aktion als Gegenwert Aktien auf öffentliche Betriebe ausgeben sollte. Für die Zwangsanleihe seien die früheren Vorgänge stimmungsmäßig nicht günstig. Wenn keine Sozialisierung und kein Übergang zum Staatskapitalismus geplant sei, dann müsse auch in diesem Sinne auf die Gemeinden eingewirkt werden. In den Betrieben A.E.G. sei bei der Pensionierung bis zum 50. Lebensjahr heruntergegangen worden. Dadurch habe sich eine größere Verbilligung ergeben, als bei Weiterbeschäftigung der alten Leute möglich gewesen wäre. Gegen Ankurbelungen beständen in der Öffentlichkeit Bedenken. Gewünscht werde, daß die Fehler grundsätzlich besetitigt würden, die gemacht worden seien. Die Kritik an dem Plan sei nicht so aufzufassen, daß er nicht durchgeführt werden solle. Gleichzeitig müsse erklärt werden, daß in letzterer Hinsicht mit Entschiedenheit vorgegangen würde. Deutschland werde sich nach Lausanne aus eigenen Mitteln heraufarbeiten können. Es werde notwendig sein, dem Volke in dieser Richtung zuzureden.

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, daß eine grundlegende Verbilligung der öffentlichen Ausgaben durch Art. 129 behindert sei11. Die Bezüge der Beamten lägen in ihrer Mehrzahl unter den Sätzen von 1913, einige allerdings erheblich darüber. Die Regierung könne aber aus diesem rechtlichen Grunde keine durchgreifenden Änderungen eintreten lassen.

11

Art. 129 RV Abs. 1 und 2: „Die Anstellung der Beamten erfolgt auf Lebenszeit, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist. Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung werden gesetzlich geregelt. Die wohlerworbenen Rechte der Beamten sind unverletzlich. Für die vermögensrechtlichen Ansprüche der Beamten steht der Rechtsweg offen. – Die Beamten können nur unter den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen und Formen vorläufig ihres Amtes enthoben, einstweilen oder endgültig in den Ruhestand oder in ein anderes Amt mit geringerem Gehalt versetzt werden.“

Das Beamtenheer habe sich auf das Dreifache des Vorkriegsstandes erhöht. Durch Einstellungssperre könne im Laufe der Jahre eine Minderung der Zahl herbeigeführt werden, nicht aber ohne Verfassungsänderung in naher Zukunft.

Es müsse aber eine Minderung der sozialen Abgaben und Steuern in organischer Form durchgesetzt werden in dem Jahre, in dem die Entlastung der Wirtschaft wirksam werden solle. Dann müsse diese Entlastung sich aus den inzwischen getroffenen Maßnahmen weiter ergeben.

Im Anschluß an diese Besprechung fand eine Beratung der Anwesenden ohne die Vertreter der Industrie statt.

Der Reichskanzler stellte die Frage zur Erörterung, ob die Entlastung der Wirtschaft bei der Hauszinssteuer erfolgen könne.

Der Reichsminister der Finanzen sah darin große Schwierigkeiten, da die Lage in den einzelnen Ländern verschieden sei. Außerdem sei von der Hauszinssteuerablösung12 in einem immerhin beachtlichen Umfange Gebrauch gemacht worden.

12

Vgl. Anm. 19 zu Dok. Nr. 97.

Auch bei den Gewerbesteuern sei in den einzelnen Ländern die Höhe und die Handhabung unterschiedlich. Genereller Abbau käme deswegen nicht in[443] Frage. Würde nur dort gesenkt, wo der Reichsdurchschnitt überhöht sei, so würde der Süden und Sachsen nicht betroffen. Sie würden mit Recht Widerstand leisten, weil sie aus ihrer Zurückhaltung und Sparsamkeit Schaden hätten. Solange das Steuervereinheitlichungsgesetz nicht durchgeführt sei13, werde es unmöglich sein, diese Steuern für die Entlastung heranzuziehen.

13

Hierbei handelt es sich um die NotVO des RPräs. vom 1.12.30 (RGBl. I, S. 517 , 530), die „für die Zeit ab 1. April 1932“ eine Vereinheitlichung der Gewerbe- und Grundsteuern der Ländern und Gemeinden vorgesehen hatte.

Das gelte auch für die Grundsteuer.

Auf eine Frage des Staatssekretärs in der Reichskanzlei erklärte er, es sei nicht möglich, den Ländern Globalsummen zu geben, ein gerechter Schlüssel lasse sich nicht finden.

Die Zwangsanleihe sei keine dauernde Belastung, sondern bedeute einen Wert in der Hand des Berechtigten. Die Sachverständigen hätten das Projekt für tragbar gehalten, wenn die Einzahlung auf die Zwangsanleihe auf 5 Jahre verteilt würde. Ob der Reichsbankpräsident darin eine ausreichende Unterlage für seine Kreditschöpfung sehen würde, sei aber noch nicht festgestellt14.

14

Zur Stellungnahme Luthers s. Dok. Nr. 113.

Die Auslegung, die Artikel 129 bei den Gerichten fände15, sei eine schwere Gefahr für das Berufsbeamtentum.

15

Hierzu vgl. Daniels, Die Rechtsverhältnisse der berufsmäßigen Verwaltungsbeamten des Zivildienstes, in: Handbuch des Deutschen Staatsrechts, Bd. 2, S. 34 ff., dort zahlreiche Hinweise auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts.

Hinsichtlich der Gemeindefinanzen müsse die alte Kommunalaufsicht in Preußen wieder in vollem Umfange mit aller Schärfe eingeführt werden. Die Kommunen bekämen wieder eine gewisse Bewegungsfreiheit, wenn ihre Erwerbslosenlast verringert würde.

Die Frage der Kommunalbetriebe werde sich regeln. Voraussichtlich würden sie in eine Gesellschaft einzubringen sein, die für kurzfristige Auslandsschulden und für Gemeindeschulden die Sicherheit zu bieten hätte (Franqui-Plan16).

16

Gemeint ist offenbar das von Franqui in Lausanne den beteiligten Delegationen vorgelegte belg. Memorandum vom 22. 6. (Dok. Nr. 35). Zur ablehnenden dt. Stellungnahme s. Dok. Nr. 37.

Bei den Verhandlungen mit dem Auslande über Verlängerung der Stillhalteabkommen müßten in der Hinsicht positive Vorschläge gemacht werden. Vorher sei aber zu klären, welche deutschen Schuldner zahlen könnten und welche nicht. Nur für die letzteren dürfe eine Anleihe gegeben werden.

Der Reichswirtschaftsminister führte aus, von den als Entlastung geplanten 1,8 Milliarden würden 1,4 auf Soziallasten entfallen und nur 400 Millionen anderweit zu verteilen sein. Wenn diese Verteilung bei der Hauszins- und Gewerbesteuer zu schwierig sei, dann werde auf die Umsatzsteuer zurückgekommen werden müssen, aber auch da würden Schwierigkeiten entstehen.

Würden die Berufsgenossenschaftsbeiträge hinzugenommen, so würde sich die Entlastung auf 1,6 Milliarden belaufen.

Jedenfalls müsse der Schlüssel gerecht sein und arbeitsmarktpolitisch wirken.

[444] Für die Landwirtschaft dürfe der Zinssatz nicht generell gesenkt werden17. Zölle helfen ihr nichts mehr, ihre Kaufkraft müsse steigen. Ihre Erzeugung müsse so gesteigert werden, daß sie den Bedarf decke.

17

Eine Herabsetzung der Zinsen war bereits auf Grund der NotVO des RPräs. vom 8.12.31 (RGBl. I, S. 699 , 702) erfolgt. Die landwirtschaftlichen Spitzenverbände forderten jedoch eine weitere erhebliche Senkung, und zwar bei den Zinsen für den Realkredit bis auf das Niveau der Vorkriegszeit (3½%). Vor allem nach dem Regierungswechsel war diese Forderung in zahlreichen Eingaben an die Rkei erhoben worden, so von dem ostpreußischen Generallandschaftsdirektor v. Hippel, dem Präs. des Dt. Landwirtschaftsrates Brandes und dem Präs. der pommerschen Landwirtschaftskammer v. Flemming (sämtlich in R 43 I /663 ). Hiergegen protestierten die Realkreditanstalten, als deren Wortführer der Direktor der Bayer. Handelsbank v. Pechmann auftrat, mit großem Nachdruck und wiesen darauf hin, daß eine von oben angeordnete allgemeine Zinssenkung als „Rechtsbruch“ und als „ernste Gefahr für Wirtschaft und Staat“ betrachtet werden müsse (Schreiben v. Pechmanns an Planck vom 19. und 22. 8. in R 43 I /663 , Bl. 41–47). – Über zwei Besprechungen in dieser Angelegenheit am Vormittag des 25. 8. vermerkte Luther u. a.: „Zunächst Sitzung im Ernährungsministerium, in der Minister von Braun noch einmal grundsätzlich die Zinsabwertungsfrage im positiven Sinne zur Sprache brachte. Nachdem Warmbold gesprochen hatte, nahm ich Veranlassung, in Übereinstimmung mit Warmbold nochmals auf die ganz entscheidenden Bedenken gegen eine generelle Zinsabwertung hinzuweisen. Außer den bisherigen Gründen habe ich noch darauf aufmerksam gemacht, daß das Zinsgefälle vom Geldmarkt zum Kapitalmarkt hin, das zur Überwindung der Krise notwendig sei, durch die beabsichtigte künstliche Senkung der Zinsen auf dem Kapitalmarkt ja unmöglich gemacht würde und daß ich andererseits gar nicht wüßte, ob die Verwirrung bei einer solchen generellen Kapitalzinssenkung nicht so groß werden würde, daß die Pläne, die ich bisher für die Diskontpolitik der Reichsbank hätte [vgl. Dok. Nr. 107, P. 1, dort bes. Anm. 5], unausführbar würden. Ich habe ferner ausgesprochen, daß ich zweifelte, ob das ganze Wirtschaftsbelebungsprogramm der Regierung überhaupt ausführbar sei, wenn gleichzeitig die Zinssenkung vollzogen würde.“ Über die unmittelbar anschließende zweite Besprechung Luther dann u. a.: „Nachher Besprechung mit Papen, Warmbold, Krosigk. Im Laufe des Gesprächs sagte ich einmal, daß mir der Fehler des ganzen Zinssenkungsgedankens, gesehen vom Standpunkt der Landwirtschaft aus, darin zu liegen scheine, daß man einem notleidenden Stande durch Änderungen von Privatverpflichtungen, also durch Aufhebung von Privatrechten, glaube helfen zu können, während doch nur öffentliche Mittel für solchen Zweck, sei es zuschießend, sei es senkend, zur Verfügung gestellt werden könnten. Ich plädierte deshalb dafür, daß ein Teil der beabsichtigten Steuer und Beitragssenkung des Reiches der Landwirtschaft zugute kommen sollte, was auch der Meinung der anderen Herren entsprach.“ (NL Luther , 369, Bl. 68–69, Tagesnotiz vom 25.8.32).

Dabei dürfe aber der Außenhandel nicht vernachlässigt werden. Die Ausfuhr sei um 2 Milliarden zurückgegangen. 500 Millionen dieser Summe berechneten sich aus eingeführtem Rohmaterial, 1,5 Milliarden dagegen aus dem Ausfall von Löhnen und Gehältern. 60% dieser Summe, also 900 Millionen davon würden für Lebensmittel angelegt worden sein.

Der Reichskanzler sprach sich ebenfalls dafür aus, daß der Apparat der öffentlichen Hand in den 12 Monaten der Entlastung auf den normalen Stand herabgedrückt werden müsse.

F[eßler]

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