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Nr. 117
Kabinettssitzung vom 6. Oktober 1923, 18 Uhr
Anwesend: Stresemann, Schmidt, Sollmann, Luther, Koeth, Brauns, Radbruch, Geßler, Höfle, Oeser, Fuchs; StS v. Rheinbaben, Weismann, Zweigert; MinDir. Meissner; MinR Kempner; Protokoll: ORegR Offermann.
Der Herr Reichskanzler machte vor Eintritt in die Tagesordnung davon Mitteilung, daß
1. am kommenden Montag, 11.30 Uhr vormittags, die rheinischen Abgeordneten in der Reichskanzlei vorsprechen wollten. Er bäte, dazu die Fragen, die an ihn gestellt werden würden, vorher schriftlich zu formulieren. Wie er gehört habe, handle es sich um den Gesamtkomplex der Fragen des Rheinlandes. Der Reichskanzler ersuchte den Herrn Reichsminister für die besetzten Gebiete, das weitere zu veranlassen1.
[495] 2. Die Gesandten der Länder hätten dem Wunsche Ausdruck gegeben, daß das Ermächtigungsgesetz nicht im Wege des Initiativantrages erledigt werde, damit der Reichsrat in der Lage sei, Stellung zu dem Entwurf zu nehmen. Die Reichskanzlei habe bereits ein Rundtelegramm an die Länder in Aussicht genommen, das den Inhalt des Ermächtigungsgesetzes enthalte2.
3. [Vereidigung des RWiM Koeth.]