Text
Nr. 246
Besprechung betreffend Verhandlungen der Sechserkommission. 13. November 1923, 13 Uhr
Anwesend: Stresemann, Luther, Koeth; StS Kempkes; Vortr.LegR Ritter; Stinnes, Vögler; Protokoll: MinR Kiep.
Die Herren Stinnes und Vögler berichteten über den Verlauf der Verhandlungen mit der „Micum“1 und hoben hervor, daß es im wesentlichen zwei Punkte seien, in denen eine Einigung nicht erzielt sei:
1. die Frage der Gutschrift auf Reparationskonto,
2. die Transportfrage.
Was die Gutschrift anbelange, so hätten die Vertreter der „Micum“ eine klare Anerkenntnis im Sinne des Schreibens des Herrn Reichskanzlers abgelehnt2, da über die Gutschrift lediglich die Reparationskommission zu entscheiden befugt sei. Im Laufe der Verhandlungen hätten sie alsdann mit Brüssel und Paris telefonisch Verbindung aufgenommen und als Ergebnis die aus der[1050] Anlage ersichtliche Fassung vorgeschlagen3. Auch diese sei jedoch von der Sechserkommission als ungenügend bezeichnet worden.
In der Transportfrage gehe das Ziel der „Micum“ unzweifelhaft darauf hinaus, unter Beschlagnahme deutscher Rheinschiffe die Transporte selber durchzuführen; hiervon hätten sie den doppelten Vorteil einer Vermehrung der französischen Tonnage auf dem Rhein und einer Inbesitznahme weiteren deutschen Privateigentums. Aus diesem Grunde müsse auf eine Regelung der Transportfrage im Sinne der mit der Reichsregierung vereinbarten Richtlinien bestanden werden. Hinzu komme jedoch die rechtliche Auswirkung der Transportfrage auf die Regiebahnen. Stehe der Grundsatz nämlich fest, daß das Reich dem Versailler Vertrage entsprechend mit seinen im besetzten Gebiet befindlichen Einrichtungen die Kohlentransporte kostenfrei durchzuführen habe, so müsse man denselben Grundsatz auf das Transportmittel der Eisenbahn anwenden und demzufolge von der Regie die kostenlose Beförderung der Reparationskohle verlangen4. Unter solchen Umständen aber würde die Regie nicht in der Lage sein, ihren Betrieb rentabel durchzuführen.
Unter diesen Umständen seien, da eine Einigung sich nicht habe erzielen lassen, die Verhandlungen abgebrochen, und die Sechserkommission erbitte von der Reichsregierung die erneute schriftliche Bestätigung ihres Standpunktes zur Frage der Gutschrift und des Kohlentransportes.
Die nähere Formulierung des beantragten Schreibens wurde unter Zustimmung des Herrn Reichskanzlers und der anwesenden Reichsminister zwischen Minister Luther und den Herren Stinnes und Vögler vereinbart5.
Über den allgemeinen Eindruck hinsichtlich der Haltung der Gegenseite berichtete Herr Vögler, daß die französischen und belgischen Unterhändler sich offenbar in einer sehr nervösen und gereizten Stimmung befunden hätten. Das sei offenbar darauf zurückzuführen, daß der französische Ministerpräsident den Abschluß des Vertrages gefordert habe, um den Erfolg seiner Politik am 13. d. M. in der Kammer verkünden zu können6. Zur Erreichung dieses Zieles hätten die Besatzungsmächte allerhand Pressionsmittel angewandt, und es sei offenbar, daß sie den Abschluß dieser Verträge als unentbehrlichen abschließenden Akt ihrer Ruhrpolitik betrachteten.
[1051] Es wurde beschlossen, gegen einen Beschluß der Ressortvertreter das von der Sechserkommission beantragte Schreiben des Herrn Reichskanzlers entwerfen zu lassen.
[Ritter, Dorn, Jaffé, Brecht und Kiep bildeten den Ausschuß, der am 13. 11. abends das dann vom RK vollzogene Schreiben entwarf.]7
Fußnoten
- 2
S. die Schreiben des RK an die Sechserkommission vom 1. u. 3.11.23 (Dok. Nr. 213 u. 218).
- 3
Der Text lautet: „La M-I-C-U-M prend acte de la déclaration des mines faisant connaître qu’elles livrent ou paient tous le produits ou taxes faisant l’objet du présent accord au titre des réparations ou des autres obligations de l’Allemagne. Elle transmet cette déclaration aux gouvernements interessés. Elle leur fera connaître au fur et à mesure le produit des prestations et taxes perçues depuis le 11 janvier 1923 ainsi que celles résultant du présent accord pour que la valeur correspondante soit communiquée à la Commission des Réparations pour lui permettre de porter au crédit de l’Allemagne les sommes correspondantes sous réserve des sommes que la C.d.R. inscrirait au débit du Reich. – La M-I-C-U-M remettra aux mines les reçus correspondants sous l’indication du titre auquel les produits auront été saisis ou seront ultérieurement livrés“ (R 43 I/453, Bl. 229).
- 6
An diesem Tag waren in Frankreich die Parlamentsferien beendet und die Kammer trat wieder zusammen.