1.75 (str2p): Nr. 189 Der Leiter der deutschen Kriegslastenkommission an den Reichskanzler, das Auswärtige Amt, das Reichsfinanzministerium, das Reichswirtschaftsministerium. Paris, 27. Oktober 1923

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Nr. 189
Der Leiter der deutschen Kriegslastenkommission an den Reichskanzler, das Auswärtige Amt, das Reichsfinanzministerium, das Reichswirtschaftsministerium. Paris, 27. Oktober 1923

R 43 I /39 , Bl. 448–452

[Betrifft: Prüfung der deutschen Leistungsfähigkeit durch die Repko.]

Wie aus meinem heutigen Telegramm K 4235/574 hervorgeht1, besteht noch keine Klarheit darüber, ob England und Frankreich sich über die Einsetzung eines Komitees einigen werden, das im Auftrage der Reparationskommission die Frage der deutschen Leistungsfähigkeit prüft. Kommt diese Einigung zustande, so ist es wahrscheinlich, daß die Reparationskommission die Deutsche Regierung mit ihrem in der Note vom 24. Oktober ausgesprochenen Antrag2 um Anhörung von Vertretern an dieses Komitee verweist. Da das Komitee, schon wegen der Reise der amerikanischen Mitglieder, seine Arbeiten schwerlich vor einigen Wochen aufnehmen wird3, so könnte die Instruktion für die deutsche Vertretung ohne Übereilung vorbereitet werden. Wenn indessen eine englisch-französische Einigung über die Frage des Komitees nicht zustande kommt4, so wird die Reparationskommission nach der bisher erkennbaren[863] Auffassung der Französischen Regierung von dieser nicht gehindert werden, dem deutschen Antrag Folge zu geben. Der französische Delegierte würde es dann mit Unterstützung des belgischen Mitgliedes verhindern, daß sich an die Anhörung eine Unterhandlung anschließt5. Damit würde aber nicht ohne weiteres gesagt sein, daß aus der Mitte der Kommission nicht Fragen an die deutsche Vertretung gestellt werden. Ob sich der britische Delegierte an einer solchen Anhörung beteiligt, ist zweifelhaft. Trotz des wesentlich formalen Charakters, den unter diesen Umständen die Anhörung annehmen kann, glaube ich nicht, daß sie von uns abgelehnt werden darf. Nachdem wir den Antrag in der Note vom 24. Oktober gestellt haben, wird es mit dem politischen Interesse nicht verträglich erscheinen, von der Gelegenheit zur Darlegung unseres Standpunktes keinen Gebrauch zu machen. Angesichts der Ungewißheit über die weitere Entwicklung der hiesigen Lage und mit Rücksicht auf die raschen Änderungen in der politischen, wirtschaftlichen und legislativen Lage in Deutschland ist während meiner letzten Anwesenheit in Berlin eine abschließende Instruktion für die in der Reparationskommission zu machenden Darlegungen nicht zustande gekommen. Mit Rücksicht auf die angedeuteten Umstände würde ich es, falls es zu einer Anhörung vor der Reparationskommission kommen sollte, für das beste halten, wenn ich mir diese Instruktion persönlich in Berlin zu holen in der Lage wäre6. Für den Fall, daß dies nach Maßgabe des für den nächsten Dienstag den 30. d. M. zu erwartenden Beschlusses der Reparationskommission7 nicht einzurichten ist, habe ich in der Anlage eine Disposition für einen Vortrag vor der Reparationskommission aufgestellt. Grundsätzlich bemerke ich dazu folgendes:

In der Note vom 24. Oktober hat die Deutsche Regierung ausdrücklich festgestellt, daß sie grundsätzlich bereit ist, die Leistungen aus dem Vertrag von Versailles an die an der Ruhrbesetzung beteiligten Mächte wieder aufzunehmen. Sie hat andererseits betont, daß ihr infolge der wirtschaftlichen Verhältnisse[864] tatsächlich die Möglichkeit genommen sei, jetzt die Geldmittel aufzubringen, die zur Bezahlung der Leistungen aus dem V[ertrag] v[on] V[ersailles] erforderlich sind. Die deutsche Note ist also in politischer Hinsicht von der grundsätzlichen Bereitschaft der Deutschen Regierung getragen, Reparationsleistungen wieder aufzunehmen. Bei einem Vortrag vor der Reparationskommission müßte ich in der Lage sein, auf eine, übrigens sicher zu erwartende, Frage zu erklären, daß die Äußerungen des Herrn Reichskanzlers in seiner Rede in Hagen vom 25. d. M. mit der Note vom 24. d. M. in keinem Widerspruch stehen8. Nach dem mir bisher allein vorliegenden französischen Text des gestrigen „Temps“, von dem Abdruck beigefügt ist, hat der Herr Reichskanzler erklärt, Deutschland hat vielleicht mehr für die Reparation getan, als es im Hinblick auf das deutsche Volk hätte tun sollen; aber die an der Spitze des Volks stehende Deutsche Regierung wäre noch zu anderen Opfern für die Befreiung der deutschen Erde bereit gewesen. Kein materielles Opfer ist so groß, daß es nicht bewilligt werden könnte und müßte, um die Freiheit des deutschen Volks und des deutschen Landes zu sichern. Gleichwohl kann Deutschland schwerlich neue Leistungen bewirken. Gestützt auf den Vertrag von Versailles wird Deutschland, so lange als Rhein und Ruhr von ihm getrennt sind, keine anderen Leistungen bewirken, weil die Besetzung der Ruhr unzulässig ist9. – In dem heutigen „Oeuvre“ hat, wie die Anlage erkennen läßt, Robert de Jouvenel10 den zitierten Passus unserer Note vom 24. d. M. sowie den ersten Halbsatz des Zitats aus der Rede und den letzten Satz (diesen unter Auslassung der Worte „conformément au Traité de Versailles“) einander gegenübergestellt und daraus, zwar nicht einen Widerspruch konstatiert, aber doch den Schluß gezogen, daß die Deutschen Leute sind, mit denen schwer zu reden ist und denen Zutrauen zu schenken, allzu naiv wäre11.

[865] In den Worten der französischen Übersetzung „conformément au Traité de Versailles“ wird, wie ich annehme, die Französische Regierung diejenige Rechtsverwahrung gegen die Besetzung des Ruhrreviers erblicken, die in der Note vom 24. d. M. nicht enthalten ist, und sie wird daraus schließen, daß auf diese Weise in der Tat ein Widerspruch mit unserer grundsätzlichen Bereitschaftserklärung, auch an die Besatzungsmächte Leistungen zu bewirken, enthalten ist. Ich bitte, mich daher zu ermächtigen, vorkommendenfalls die Erklärung zu geben, daß der Herr Reichskanzler in der Rede, ebenso wie es in der Note geschehen ist, auf die tatsächliche Unmöglichkeit hingewiesen hat, Reparationsleistungen zu bewirken.

Nach wiederholten Äußerungen in den letzten Leitartikeln des „Temps“ ist damit zu rechnen, daß die Französische Regierung, in Übereinstimmung mit Ausführungen von Poincaré in der Instruktion an den französischen Botschafter in London vom 29. Juni d. J. (Nr. 31 des franz. Gelbbuchs)12 bestrebt sein wird, den gegenwärtigen Mangel der Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und der deutschen Finanzen auf die Kapitalflucht und auf die Anlegung deutscher Exporterlöse im Ausland zurückzuführen und in der Repatriierung dieser Kapitalien das allein mögliche Heilmittel zu finden. Soweit ich mich erinnere, ist ein deutscher Antrag für die Behebung der Kapitalflucht bereits für die Internationale Konferenz von Genua vorbereitet worden. Dieser Antrag hat, wie ich aus dem deutschen Weißbuch über die Konferenz in Genua entnehme, in die auf Seite 77 des Weißbuches angeführte Entschließung Nr. 13 keine Aufnahme gefunden. Da mir hier der deutsche Antrag nicht vorliegt, bitte ich, mir diesen zuzustellen und mich darüber in Kenntnis zu setzen, ob die Deutsche Regierung bereit ist, auch heute noch auf den Boden des damaligen Antrages zu treten. Ob es zweckmäßig wäre, diese Angelegenheit ohne Rückfrage in dem Vortrag zu erwähnen, hängt aber auch von der Auffassung ab, die wir über die materielle Tragweite dieser Kapitalflucht vertreten wollen. In dieser Beziehung steht mir genügendes Material bisher nicht zur Verfügung. Die Beurteilung hängt eng mit der von der Französischen Regierung (vgl. S. 51 des Gelbbuches) bestrittenen Richtigkeit unserer Handelsstatistik zusammen, ferner aber auch mit der Frage, welchen Umfang und Goldwert die in den letzten Jahren im Ausland bewirkten Markverkäufe gehabt haben. Ich bitte zu prüfen, ob ich in die Lage versetzt werden kann, auf diese Angelegenheit auf Grund brauchbaren Materials einzugehen.

Nach Ziffer IV der Anlage werden deutsche Pläne für eine Regelung und Abtragung der Reparationsschuld ebensowenig zur Sprache zu bringen sein, wie dies in der Note vom 24. d. M. geschehen ist13. Gleichwohl ist damit zu[866] rechnen, daß von der Gegenseite eine Frage gestellt wird, in welchem Sinne die verschiedenen Andeutungen in den Reden des Herrn Reichskanzlers, u. a. auch in der Hagener Rede vom 25. d. M., zu verstehen sind. Ich bitte zu entscheiden, welche Sprache ich auf eine solche Frage hin zu führen habe14.

Fischer

Fußnoten

1

In R 43 I nicht ermittelt.

2

S. Dok. Nr. 110 u. Dok. Nr. 136, P. 9; Ursachen und Folgen VI, S. 59 f.

3

Botschaftsrat Dieckhoff hatte aus Washington am 24.10.23 mitgeteilt, ein Vertrauensmann habe berichtet, die US-Regierung halte die Lage in Europa für aussichtslos, wolle aber keinen Druck auf Frankreich ausüben oder dieses majorisieren, sondern stattdessen den Vermittlungsweg einschlagen. Der deutsche Antrag an die Repko stelle hierfür ein günstiges Moment dar. Die US-Reg. beabsichtige, in einer noch nicht näher konkretisierten Erklärung ihre Hilfsbereitschaft auszusprechen. Am folgenden Tag hatte Dieckhoff ausgeführt, StS Hughes sehe die europ. Lage mit Unruhe und wolle seine ganze Kraft für eine Lösung einsetzen. Die Regierung werde sich ernsthaft mit der europ. Situation befassen (Pol.Arch.: Büro RM 27, Bd. 3). S. zum Gesamtthema der amerik. Reparationspolitik in dieser Phase W. Link, Die amerikanische Stabilisierungspolitik in Deutschland, S. 201 ff.; E. Weill-Raynal, Les réparations allemandes et la France II, p. 498 sq., 504.

4

Zur engl. Haltung s. u. Anm. 5, 14.

5

Von der Botschaft in London wurde dem AA am 29. 10. mitgeteilt, UStS Crowe halte die Rolle Belgiens bei den weiteren Verhandlungen der Repko für ausschlaggebend. In den letzten Tagen sei eine Annäherung Englands an Belgien versucht worden (Pol.Arch.: NL Stresemann  3). Geschäftsträger Rödiger berichtete am 9.11.23 aus Brüssel, die belg. Reg. und Presse würden für die engl. Auffassung eintreten, die USA solle für eine Reparationskonferenz Sachverständige benennen. Es sei der Eindruck zunehmender Isolierung Frankreichs entstanden. Die belg. Reg. verfolge mit ihrer Reparationspolitik keine politischen, sondern wirtschaftliche Ziele. Sie trete für eine Ermäßigung der dt. Schuld im Sinne der Bankierskonferenz von 1922 ein. Die Reparation solle kommerzialisiert und ihr das politische Beiwerk genommen werden. Zwar solle die Reparationskonferenz nicht aus dem Rahmen des VV herausfallen, sie müsse aber Bewegungsfreiheit haben. Es bestehe die Möglichkeit, daß sich Belgien bei fortwährender Ablehnung dieser Ansicht durch Frankreich an einer britisch-amerikanischen Sonderaktion beteilige (Pol.Arch.: Wirtschaftsreparationen 12, Bd. 1). S. a. E. Weill-Raynal, Les réparations allemandes et la France II, p. 493 sq.

6

S. Dok. Nr. 271.

7

Die unter dem Vorsitz Barthous tagende Repko beschloß am 30. 10., die Diskussion über die dt. Note vom 24. 10. zu vertagen (DAZ Nr. 505 vom 31.10.23). Am 31.10.23 überreichte der engl. Botschafter Greve dem frz. MinPräs. eine Note, die folgende Punkte zum Inhalt gehabt haben soll: „1. Die Aufforderung an Frankreich, eine Sachverständigenkonferenz durch die Reparationskommission einberufen zu lassen. 2. den Zusammentritt dieser Kommission so sehr wie möglich zu beschleunigen, 3. Einzelheiten über die bei den Vereinigten Staaten vorzunehmende Demarche [der Repko]“ (DAZ, Nr. 507 vom 1.11.23). Vgl. hierzu Schultheß 1923, S. 286, 319; s. a. u. Anm. 14.

8

Im Anschluß an die Hagener Besprechung hatte am Abend eine Veranstaltung in der neuen Stadthalle in Hagen u. a. mit einer Rede Stresemanns stattgefunden. Sie ist auszugsweise abgedruckt, in: Vermächtnis I, S. 182 f.

9

Der frz. Text lautet: „L’Allemagne a déjà peut-être plus fait pour les réparations qu’elle n’aurait dû faire, en considération du peuple allemand; mais le gouvernement allemand placé à sa tête aurait été disposé à d’autres sacrifices encore pour la libération de la terre allemande. Aucun sacrifice matériel n’est si élevé qu’il ne puisse et ne doive être consenti pour assurer la liberté du peuple et du territoire allemands. – L’Allemagne, toute fois, peut difficilement effectuer des nouvelles prestations. Conformément au traité de Versailles, aussi longtemps que le Rhin et la Ruhr seront séparés d’elle, l’Allemagne n’effectuera pas d’autres prestations parce que l’occupation de la Ruhr est inadmissible“ (Le Temps, 27.10.23; R 43 I /39 , Bl. 453).

10

Chefredakteur des „Oeuvre“ und führendes Mitglied der Radikalsozialen Partei.

11

Der Text lautet: „Mercredi vers la fin de l’après-midi, M. Meyer, président [!] de la Kriegslastenkommission, remettait à la Commission des Réparations, au nom de son gouvernement, une note où l’on pouvait lire ceci: ‚Le gouvernement allemand constate expressémenst qu’il est disposé, en principe, à reprendre, à l’adresse des puissances participant à l’occupation de la Ruhr, les prestations découlant des dispositions du traité de Versailles. Vingt-quatre heures passent: jeudi soir, M. Stresemann prononce un grand discours à Hagen en Westphalie. Nous y trouvons, parmi des choses assez émouvantes, ce passage: ‚L’Allemagne a déjà peut-être plus fait pour les réparations qu’elle n’aurait dû faire en consideration du peuple allemand. Aussi longstemps que le Rhin et la Ruhr seront séparés d’elle, l’Allemagne n’effectuera pas d’autres prestations, parce que l’occupation de la Ruhr est inadmissible.‘ Faisons dans ce revirement la part de l’émotion, faisons la part même du désespoir; il reste que les Allemands sont des gens avec qui il est difficile de causer et à qui il serait par trop naif de faire confiance. – Est-ce une raison suffisante pour demeurer indéfiniment l’arme au pied, sans préparer aucune solution, en attendant placidement qui le temps arrange les choses ou que la catastrophe arrive? Est-ce surtout une excuse pour cette politique qui prétend laisser à l’Allemagne sans gouvernement, sans bonne foi, sans imagination, sans volonté, sans suite dans les idées, le soin de découvrir les solutions faute desquelles le monde risque d’aller à la faillite?“ (L’Oeuvre, 27.10.23; R 43 I /39 , Bl. 455).

12

Stimmt überein mit Nr. 46 der RT-Drucks. Nr. 6204, Bd. 379, S. 72  ff.

13

Die Anlage war eine „Disposition für einen Vortrag des deutschen Vertreters vor der Reparationskommission bei einer Anhörung gemäß dem in der Note vom 24. Oktober des Jahres gestellten Antrag.“ Ziffer IV lautet: „Erklärungen über deutsche Pläne zwecks Regelung und Abtragung der Reparationsschuld: Die Note vom 24. Oktober enthält hierüber nichts; solche Erklärungen sind daher gegen die Reparationskommission zu vermeiden.“ In den vorangehenden Ziffern war stichwortartig auf die derzeitigen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Reichs und auf Maßnahmen zur Sanierung des Budgets und zur Stabilisierung der Währung eingegangen worden. Fischer warnte davor, näher auf die in der Vergangenheit liegenden Ursachen für die gegenwärtigen Verhältnisse einzugehen, da sonst für die Diskussion „weitschichtigeres Material“ erforderlich sei und eine Erörterung „im gegenwärtigen Zeitpunkt politisch kaum zweckmäßig“ erscheine (R 43 I /39 , Bl. 456–459).

14

Vgl. dazu Dok. Nr. 271. Zuvor hatte jedoch Poincaré in zwei Reden bei Denkmalseinweihungen in Samoigny am 25.10.23 und in Nevers am 1.11.23 deutlich gemacht, daß er darauf bestehen werde, daß die dt. Leistungsverpflichtungen keine Veränderungen erfahren dürften und die Repko nicht in ihrer Tätigkeit eingeschränkt werde (s. Schultheß 1923, S. 319; E. Weill-Raynal, Les réparations allemandes et la France II, p. 504 sq.). Schon am 29.10.23 berichtete Botschafter Sthamer daraufhin aus London, daß von den brit. Kabinettsberatungen über die Reparationsfrage wenig Erfolg erwartet werden dürfe und die USA derzeit gegen eine Sonderaktion ohne Frankreich seien. Das Kabinett hoffe, daß aber bei der Untersuchung der deutschen Leistungsfähigkeit neue Momente zu Tage träten, um die Öffentlichkeit zu mobilisieren (Pol.Arch.: Büro RM 6, Bd. 2). Konservative Kreise Großbritanniens sahen in der Antwort Poincarés auf den brit. Vorschlag für eine Sachverständigenkonferenz eine rein negative Reaktion, „und zwar deshalb, weil Poincaré hervorgehoben habe, daß in die Befugnisse der Reparationskommission nicht eingegriffen werden dürfe, weil er die Gesamt-Reparationsumme von 132 Goldmilliarden nicht verändern und weil er die Okkupation des Ruhrgebiets nicht aufheben wolle. Baldwin wird übermorgen [2.11.23] in Manchester sprechen, aber wahrscheinlich diese Frage nicht berühren, weil er das Ergebnis der diplomatischen Besprechungen abwarten will, die zur Zeit zwischen London und Washington im Gange sind“ (Vermerk MinDir. v. Schuberts vom 31.10.23; Pol.Arch.: NL Stresemann  263). Geschäftsträger v. Hoesch wies am 1.11.23 darauf hin, daß nach der Vorstellung Poincarés das Sachverständigenkomitee der Repko untergeordnet werden solle. Zwei Tage später führte v. Hoesch aus, in Frankreich sei die Gefahr einer Isolierung erkannt worden und die Aufmerksamkeit richte sich auf die innere Entwicklung Deutschlands verbunden mit Erwägungen einer weiteren Intervention: „Es muß immer wieder darauf hingewiesen werden, wie sehr es im Interesse des deutschen Volkes liegt, daß die Dinge in Deutschland nicht eine Entwicklung nehmen, die intervenierender Mächtekombination eine Weiterführung ihrer Politik unmöglich macht und Franzosen hemmungslos, ja sogar mit einem Schein des Rechts, vor der Weltmeinung das Feld freimacht. Wenn ich auch […] nicht glauben kann, daß irgendwelche Interventionen Frankreich von Verfolgung seiner Pfandausbeutung abbringen können, so ist es für uns doch ein gewisser Unterschied, ob Französische Regierung unter dauernden Hemmungen von Seiten der übrigen Mächte bzw. unter ihrer offenen Mißbilligung oder frei von jeder Rücksicht, ja womöglich gar in der angemaßten, aber formell nicht bestrittenen Rolle eines Exekutors des Weltwillens handeln und dann beliebig weitergehen kann“ (Pol.Arch.: Büro RM 7, Bd. 2).

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