2.53 (str1p): Nr. 53 Besprechung mit Sachsen. 11. September 1923, [16.30 Uhr]

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[238] Nr. 53
Besprechung mit Sachsen. 11. September 1923, [16.30 Uhr]1

1

Überschrift nach einem Blatt mit hs. Notizen Stresemanns (R 43 I /2309 , Bl. 84). Die Uhrzeit geht aus dem Terminkalender hervor (BA: NL von Stockhausen  15).

R 43 I /2309 , Bl. 79–83, 85–92, 94–96, eigenhändig2

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Die Übertragung des Protokolls stützt sich auf die Bemühung Dr. G. Abramowskis, die schwer lesbare Handschrift Kempners zu entziffern. Um Verständlichkeit zu erreichen und das Druckbild nicht zu verwirren, erschien es notwendig, weitestgehend die Abkürzungen und Verschleifungen von Endsilben aufzulösen, ohne die Ergänzungen in eckige Klammern zu rücken. Der erste Teil des Protokolls in der Schreibweise Kempners lautet: „Kanzl eröffnet. Bedaulich. dß in Off. erörtt. Öfftl. schlecht Wirkg. Offn Aufschluß, was Zeigr vorbring will.“ Ein früherer Versuch der Textübertragung, der nicht in der Rkei angefertigt worden zu sein scheint, enthält zahlreiche Fehler und Lücken (R 43 I /2309 , Bl. 97/98).

Anwesend: Stresemann3, Sollmann, Radbruch, Geßler, Fuchs; StS von Rheinbaben4; MinPräs. Zeigner; PrIM Severing; Abgeordnete Crispien, Dittmann, Künstler, Wels, Wirth, Eggert5; Major von Schleicher; Hauptmann von Both; Protokoll: MinR Kempner.

3

Stresemann notierte (s. o. Anm. 1) außer einer Namensliste, die wahrscheinlich Wortmeldungen entspricht (unter ihnen auch Wirth, der jedoch in Kempners Protokoll nicht als Sprecher erscheint), und einer stenogr. Notiz: „Wels. Prozeß Roßbach, Aussagen v. Graefe betr. Sabotage. Geßler. Dem Prozeß mit Ruhe entgegen. Bedrohung der Republik durch die Reichswehr. – Keine Berichte privater Natur. – Verbot darlegen.“

4

Von StS von Rheinbaben sind Notizen zu dieser Besprechung überliefert, die möglicherweise mit der Absicht einer eigenen Mitschrift entstanden sind, aber auch schriftl. Hinweise für den RK darstellen können: „Können wir jetzt nicht allmählich zu den grundsätzlichen Feststellungen übergehen? – 1) Reichswehr – nichts antirepublikanisches. – Soweit RK Information – auch gewisse Versuche zu exerzieren etc. – ebenfalls nur im Hinblick auf Gefahr von draußen! 2) „Schwarze Reichswehr“ – wenn vorhanden, wird nicht gebilligt (RK + R. WehrMin.). Kabinett informieren, diesbezügliche Richtlinien. – Material soll eingereicht und sofort in jedem Fall geprüft werden. 3) Zeigner-Geßler-Fall: teilweise Mißverständnis – ‚Verkehr‘ – ‚in vollem Umfange‘ wiederaufnehmen. Keine ehrenrührige Erklärung gegen Reichswehr. 4) Zeigner: nicht mehr öffentliche Angriffe, bevor Material eingereicht und geprüft. – Geßler: Richtlinien nochmals herausgeben – etc. – Jawohl – das tun diese Leute wahrscheinlich aus vaterländischen Motiven, weil sie ihr Land von draußen bedroht glauben! – Erklärung: Sie haben aus dem bisherigen Verkehr mit Reichswehr-Min. die feste Überzeugung gewonnen, daß keinerlei antirepublikanische Bestrebungen vorhanden sind! – Mißtrauen – auch von der andern Seite!!! Zeigners Reden! Proletarische Hundertschaften! – M.E. wäre es am Besten, kein Communiqué herauszugeben, weil es unmöglich ist, dieses Communiqué so zu fassen, daß es nicht von den verschiedensten Seiten falsch ausgedeutet und verdreht wird. Dagegen Protokoll festlegen!“ (R 43 I /2309 , Bl. 105–107).

5

So die eigenhändige Eintragung in die Anwesenheitsliste. Von Kempner im Protokoll als Eckardt und in dem Verzeichnis der Wortmeldungen bei Stresemann als Eckert notiert.

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