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Nr. 65
Der Reichskanzler an den Bayerischen Gesandten in Berlin. 18. September 1923
R 43 I/2218, Bl. 77–79 Entwurf1
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Der Entwurf wurde dem AA zur Mitzeichnung zugesandt und von StS v. Maltzan paraphiert. Die beiden Absätze über die Verhandlungen mit dem Ausland und die Beziehungen zu Frankreich und Belgien dürften im AA entstanden sein. Sie sind auf einer anderen Maschine geschrieben.
[Betrifft: Außenpolitische Aktionen der Reichsregierung.]
Hochverehrter Herr Gesandter!
Ich beehre mich, den Empfang des gefälligen Schreibens vom 14. d. Mts. […] ergebenst zu bestätigen und für die darin enthaltenen Mitteilungen über die Auffassung der bayerischen Staatsregierung zur gegenwärtigen außen- und innerpolitischen Lage meinen verbindlichsten Dank auszusprechen2.
[306] Was die von Euer Exzellenz ausgedrückte Befürchtung anbelangt, die gegenwärtigen Verhandlungen mit Frankreich könnten nur zur förmlichen Kapitulation Deutschland führen, so darf ich auf meine ausdrückliche Erklärung in meinen beiden jüngsten außenpolitischen Reden hinweisen, wonach eine Preisgabe deutschen Reichsgebiets für die Reichsregierung unter keinen Umständen in Frage kommen kann3. Diese Erklärung habe ich bei der am 15. d. Mts. stattgehabten gemeinsamen Sitzung des Reichsministeriums mit dem Preußischen Staatsministerium und den Vertretern der von der Besetzung betroffenen Länder, an welcher auch Euer Exzellenz teilgenommen haben, in unzweideutiger Weise wiederholt4.
Die Aussprache, welche aus dem letztgenannten Anlaß über die gesamte innen- und außenpolitische Lage stattfand, hat Euer Exzellenz Gelegenheit geboten, sich über die von der Reichsregierung eingenommene Stellung erschöpfend zu unterrichten und zu der Feststellung zu gelangen, daß in den Grundlinien der zu befolgenden Außenpolitik zwischen der Bayerischen Staatsregierung und der Reichsregierung volle Übereinstimmung herrsche. Euer Exzellenz haben bei dieser Gelegenheit auch ausgesprochen, daß eine Lösung der gegenwärtigen Lage nur im Wege einer aktiven außenpolitischen Betätigung gefunden werden könne, und daß die hierbei zu fassenden Beschlüsse weder nach der einen noch nach der anderen Seite hin durch überhitzte Stimmungsäußerungen einzelner Bevölkerungsteile beeinflußt werden dürften5.
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Am 20.9.23 erstattete v. Preger vor dem bayer. StMin. Bericht über die Politik des Kabinetts Stresemann (E. Deuerlein, Der Hitlerputsch, Dok. Nr. 9).
Im Einklang mit dieser Auffassung hat die Reichsregierung inzwischen den Regierungen von England, Italien, Frankreich und Belgien, sowie dem Heiligen Stuhle in unverbindlicher Form eine Mitteilung darüber zugehen lassen, wie nach ihrer Ansicht eine Lösung der schwebenden Fragen herbeigeführt werden könnte6. Die Reichsregierung hat hierbei zunächst von den wiederholten Erklärungen des französischen Ministerpräsidenten Akt genommen, daß der Ruhreinmarsch lediglich erfolgt sei, um dadurch Zahlungen Deutschlands an Frankreich zu erwirken, daß jede Beeinträchtigung des territorialen Besitzstandes Deutschlands der französischen Regierung fern läge und daß die Räumung[307] des Ruhrgebiets im Zusammenhang mit den von Deutschland zu leistenden Zahlungen erfolgen würde.
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S. dazu den Bericht des RK in der KabS. vom 18.9.23 (Dok. Nr. 64). Den deutschen Vertretungen in London, Rom, Washington, Bern und beim Vatikan teilte StS von Maltzan am 18.9.23 mit, der Verlauf der Verhandlungen mit dem frz. Botschafter und dem belg. Gesandten habe ergeben, daß es unmöglich sei zu einer Verständigung über das Reparationsproblem, insbesondere über die Pfänderfrage, zu gelangen. Von ihnen sei zuvor die Aufgabe des passiven Widerstands verlangt worden. Die katastrophale finanzielle Lage zwinge dieser Frage näherzutreten. Erleichtert werde die Aufgabe durch Nachgiebigkeit im Okkupationsregime, darüber sei mit den Mächten Fühlung aufgenommen worden. Die deutschen Vorstellungen gingen dahin, die Verordnungen für den passiven Widerstand aufzuheben und die entsprechenden Zahlungen einzustellen. Frankreich und Belgien müßten den Verkehr zwischen besetztem und unbesetztem Gebiet freigeben, die Verurteilten amnestieren und die Ausgewiesenen zurückkehren lassen. Die Beamten sollten wieder ihre Funktionen erfüllen. Von den verminderten Besatzungstruppen dürfe nicht mehr Geld beschlagnahmt werden. Eine deutsch-alliierte Kommission habe bis zur Lösung des Ruhrproblems die Einzelheiten zu regeln. Würden Frankreich und Belgien auf diese Vorstellungen nicht eingehen, seien Erwägungen darüber anzustellen, wie der Abbruch des passiven Widerstands ohne innere Erschütterung möglich sei (Pol. Arch.: Büro RM 14–5, Bd. 1).
Unter Bezugnahme auf diese Feststellungen hat die deutsche Regierung im wesentlichen die folgenden Anregungen für die Herstellung eines neuen Verhältnisses im Ruhrgebiet gegeben, das der Wiederaufnahme offizieller Verhandlungen vorangehen würde: Die deutschen Regierungsanordnungen, die sich auf den passiven Widerstand beziehen, werden außer Kraft gesetzt und Zahlungen für den Zweck des Widerstandes nicht mehr geleistet. <Frankreich und Belgien würden ihrerseits7> die Freigabe des Verkehrs zwischen besetztem und unbesetztem Gebiet, eine allgemeine Amnestie, die Rückkehr der ausgewiesenen Beamten und Privatpersonen, fortschreitende Verminderung der Besatzungstruppen, Verzicht auf Eingriffe in die Unternehmungen, <Rückgabe der Verwaltung einschließlich der Eisenbahnen an die Deutschen Behörden8> und alsbaldigen Zusammentritt einer deutsch-alliierten Kommission in Aussicht stellen, welche die Einzelheiten des vorläufigen Regimes zu regeln <und im Rheinland einen dem Rheinlandabkommen entsprechenden Zustand wiederherzustellen hätte>9.
Im Zusammenhang mit dieser Mitteilung möchte ich auch der Befürchtung widersprechen, welche, wie ich höre, auch in Kreisen der Bayerischen Staatsregierung Ausdruck gefunden haben soll, als ob die Reichsregierung bei einem Scheitern der Verhandlungen mit Frankreich einer etwa ausbrechenden innerpolitischen Bewegung weichen und die Führung der Reichsgeschäfte unverantwortlichen Faktoren überlassen könne10. Hierzu darf ich bemerken, daß ich <in Übereinstimmung mit dem Kabinett>11 fest entschlossen bin, jeder, aus einem solchen Anlaß sich etwa geltend machenden verfassungswidrigen Strömung mit voller Entschiedenheit12 entgegenzutreten und unter Einsatz aller verfügbaren Mittel diejenigen Maßnahmen zu treffen, welche für den Schutz des Staates und die Wahrung von Ordnung und Sicherheit innerhalb des Reichsgebiets erforderlich erscheinen.
<Ich benutze auch diesen Anlaß, um Ew. Exzellenz die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung zu erneuern.
N. d. H. RK.>13
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Handschriftlich von Kiep.