2.52 (str1p): Nr. 52 Oberbürgermeister Jarres an Reichs- und Staatskommissar Mehlich. Münster i. W., 10. September 1923

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Nr. 52
Oberbürgermeister Jarres an Reichs- und Staatskommissar Mehlich. Münster i. W., 10. September 1923

R 43 I /215 , Bl. 158–1601

1

S. hierzu Anm. 2 zu Dok. Nr. 49. Mehlich übersandte Jarres’ Schreiben gleichzeitig.

[Betrifft: Widerstand im besetzten Gebiet.]

[Jarres bedauert, aus persönlichen Gründen an einer Sitzung des Abwehrausschusses am 12.9.23 in Altena nicht teilnehmen zu können.]

[233] […] Nach der bestimmten Vereinbarung vom letzten Samstag hatte ich mich auf Dienstag trotz vieler Schwierigkeiten eingerichtet. Ich muß mich nun darauf beschränken, meine Ansicht noch einmal schriftlich niederzulegen und darf Sie freundlichst bitten, dieses Schreiben in der Sitzung zur Vorlesung zu bringen.

Wir sind einig in folgenden Punkten:

1.

Der Widerstand in der jetzigen Form ist nur noch eine kurze bemessene Zeit durchzuführen2. Ein Umbau des Widerstandes würde bei der jetzigen Lage eine gewisse Verlängerung ermöglichen, gleichzeitig aber auch auf die Dauer die Versumpfung des Widerstandes bedeuten.

2.

Unter diesen Umständen muß die Entscheidung darüber, ob eine Verständigung mit dem Feinde möglich ist, schnell erfolgen.

3.

Aus den verschiedensten Gründen haben wir das lebhafteste Interesse daran, das Wirtschaftsleben und seine Produktion möglichst bald und allseitig wieder in Gang zu bringen.

4.

Bei der Entscheidung sind die Belange des besetzten und unbesetzten Gebietes beiderseitig und in ihrer Abhängigkeit und Wechselwirkung voneinander und aufeinander zu berücksichtigen.

5.

Die Verantwortung für die Endlösung muß allseitig getragen werden. Wenn auch die Entscheidung bei der Reichsregierung liegt, so würde es für die Zukunft des deutschen Volkes unerträglich sein, wenn man sich gegenseitig wie nach dem Kriege Vorwürfe über die Art der Lösung des Konfliktes machen wollte. Deshalb muß die Lösung von der verantwortungsvollen Mitwirkung der führenden Kräfte des besetzten und unbesetzten Gebietes getragen sein. Der zu Ende gehende Abwehrkampf bildet nur eine Episode in dem großen Ringen zwischen Frankreich und Deutschland um den Rhein. Wenn dieser Abwehrkampf nicht mit einem die Ehre, die Freiheit und Einheit des deutschen Reiches sichernden Ausgleich, d. h. mit einer befriedigenden Verständigung beendet werden kann, so können wir den zukünftigen Aufgaben und Kämpfen nur dann mit Vertrauen entgegensehen, wenn wir diesen Abwehrkampf zwar mit einer gewissen Resignation und Enttäuschung, aber in einiger Verantwortung beschließen.

2

Vgl. hierzu auch Stresemanns Erklärung über Jarres’ Ausführungen in der Fraktionssitzung der DVP am 11.9.23 (Vermächtnis I, S. 116).

Unter diesen Gesichtspunkten habe ich auch nochmals eingehend und [un]voreingenommen3 den Vorschlag geprüft, welchen Sie in der Ausschußsitzung am Samstag uns unterbreitet haben. Ich brauche nicht nochmals zu betonen, daß bei den verschiedenen Vorschlägen, die denkbar sind, in unserem Kreise ein Gradunterschied nationalen Empfindens völlig ausscheidet. Bei dieser nochmaligen Prüfung bin ich aber je länger, je mehr zu der Überzeugung gekommen, daß Ihr Vorschlag einen gangbaren Weg nicht zeigt. Aus folgenden Gründen:

3

In einer Abschrift des Schreibens im NL Jarres  49 steht „unvoreingenommen“.

1.

Es ist ganz ausgeschlossen, daß die Anregung zur bedingungslosen Aufgabe des Widerstandes der Reichsregierung von dem besetzen Gebiete aus [234] gemacht wird. Das würde die Verantwortung völlig verschieben. Wir haben der Regierung die Sachlage klar und nüchtern als zuverlässige Unterlage ihrer Entscheidungen darzustellen. Wir haben ferner das Recht, unseren Rat für die weiteren Entscheidungen zu geben, weil, wie oben gesagt ist, die Entscheidung nur unter gemeinsamer Verantwortung erträglich ist. Wir haben jedoch nicht das Recht und auch keinerlei Veranlassung, in der von Ihnen angeregten drängenden Form die Entscheidung zu provozieren. Eine ähnliche Anregung des Reichsministers Sollmann haben denn auch gewichtige Führer großer rheinischer Parteien kürzlich in Berlin ausdrücklich abgelehnt4. Herr Oberbürgermeister Dr. Adenauer hat mir gestern in Köln nochmals ausdrücklich erklärt, daß das auch weiter abgelehnt werde, und mich ermächtigt, in unserem Ausschuß davon Kenntnis zu geben5. Die Annahme Ihres Vorschlags würde also unmittelbar einen sehr bedauerlichen Gegensatz unter den Parteien des besetzten Gebietes herbeiführen.

2.

Abgesehen davon halte ich aber auch Ihren Vorschlag für sachlich in höchstem Maße bedenklich. Wie würden sich die Dinge bei seiner Befolgung durch die Reichsregierung abspielen? Die Reichsregierung erklärt vor aller Welt, daß sie den passiven Widerstand unter gewissen „Erwartungen“ fallen lasse; damit sei das einzige Hindernis, das nach den wiederholten Erklärungen Poincarés den Verständigungsverhandlungen entgegenstehe, ausgeräumt. Frankreich solle nunmehr seine Bedingungen mitteilen. Zweifellos wird Poincaré von dieser Erklärung mit Befriedigung Kenntnis nehmen. Ob er die „Erwartungen“ erfüllt, liegt vollkommen in seiner Hand. Ich glaube nicht, daß er es tun wird. Die Entlassung der Gefangenen, das Zurückkommen der Ausgewiesenen wird sicherlich nur in beschränktem Maße zugestanden werden, abgesehen davon, daß es vollkommen seiner Willkür überlassen bleibt, was er als gemeine Verbrechen ansieht, oder nicht. Ich mache darauf aufmerksam, daß ein großer Teil der politischen Gefangenen (höhere Verwaltungsbeamte, Werksdirektoren und Journalisten) ausdrücklich als gemeine Verbrecher abgestempelt sind. Dann aber kommt erst die Hauptfrage. Wie werden die Bedingungen Poincarés, welches dann nur Diktatbedingungen sein werden, aussehen? Wer die französische Politik in ihrer folgerichtigen Anlehnung an das Programm von Dariac6 kennt, muß wissen, daß sie nur darauf ausläuft, das Rheinland [235] unter französische Botmäßigkeit zu bringen und sich gleichzeitig den Industriebezirk völlig dienstbar zu machen. Sie vermuten selbst, daß die Bedingungen so ausfallen werden, und daß wir dann in der Zwangslage sind, sie abzulehnen. Ich fürchte, daß es bei den weiteren Verhandlungen ähnlich wie bei den Friedensverhandlungen zu einem schwächlichen Nachgeben, ja vielleicht zur Annahme von Diktatbedingungen unter Protest kommen wird. Die Situation bliebe dann völlig ungeklärt und Deutschland vertraglich gefesselt der Laune des neuen Siegers überantwortet. Ein solcher Abschluß würde das schlimmste sein, was Deutschland treffen könnte. Seine Einigkeit als Staat würde auch äußerlich zerfallen. Diese nationale Belastungsprobe würde das Reichsgefüge nicht aushalten. Ich fürchte mit Grund, daß Bayern und andere Landesteile nicht mitmachen und sich vom Reich lossagen würden7. Aber auch das besetzte Gebiet würde in solcher Kapitulation in geschickt genährter Empfindlichkeit ein Imstichlassen finden und in die Arme des Feindes getrieben werden. Die Lösung würde eine schwächliche sein und im besten Falle unter faulen Bedingungen, deren Konsequenzen sich erst allmählich, aber dann um so drückender geltend machen würden, eine Überkleisterung des französisch-deutschen Gegensatzes bedeuten, die weit mehr das besetzte Gebiet vom unbesetzten Deutschland trennen würde, als eine klare zunächst brutal erscheinende Abschneidung.

3.

Deshalb will mir die letztere Lösung nach wie vor als die einzig richtige erscheinen. Kurz skizziert, denke ich mir diese wie folgt8:

[236]Stresemann mag seine Verständigungspolitik mit Nachdruck fortsetzen. Dabei muß er sich im klaren sein, daß die Entscheidung bald fallen muß. Wir wollen mit ihm hoffen, daß diese Politik zu dem von ihm klarumrissenen Ziel eine die Ehre unseres Volkes und die deutsche Staatshoheit im Rheinlande sichernden Verständigung führen wird. Nach der gestrigen Rede Poincarés ist in dieser Beziehung allerdings nicht viel zu hoffen9. Sieht der Reichskanzler nach kurzer Zeit, daß der Feind nicht will, oder geht gar der Franzose trotz dieser Verständigungsgeneigtheit zu weiteren krassen Gewaltmaßnahmen über (z. B. Ausführung der Ordonnanz über die Besetzung höherer Verwaltungsstellen10, weitere Besetzung deutschen Gebietes, Einführung rheinischer Währung usw.), so muß die Reichsregierung sich zu einem endgültigen klärenden Schritte entschließen. Sie muß, gestützt auf ihre wiederholte Erklärung, zu Verständigungen bereit zu sein, und unter Hinweis auf ihre noch immer unbeantwortete Memorandumnote vom Juni d. J.11 sowie auf die zwischenzeitlich auch amtlich durch England feierlich erklärte Verletzung des Friedensvertrages durch den französischbelgischen Einbruch12 den Feind meiner Meinung nach in ultimativer Form auffordern, aus dem Einbruchsgebiet und Sanktionsgebiet abzurücken und im Rheinlande die durch den Friedensvertrag gewährleisteten verfassungsmäßigen Zustand wieder herzustellen, d. h. seinerseits den Friedensvertrag zu erfüllen; anderenfalls werde Deutschland zu seinem Bedauern genötigt[237] sein, den Friedensvertrag Frankreich und Belgien gegenüber für aufgelöst zu erklären. Der dann eingetretene Kriegszustand wird vermutlich nur formeller Natur sein und bei unserer Wehrlosigkeit akute Formen nicht annehmen. Letztere können voraussichtlich nur in weiterer Besetzung deutschen Gebietes bestehen, die wir auch in Kauf nehmen müßten und die zweifellos den europäischen Konflikt beschleunigen würde, ohne dessen Hülfe meines Erachtens endgültig eine Befreiung des Rheinlandes nicht denkbar ist. Eine solche Lösung würde je das okkupierte Gebiet zunächst von uns trennen. Diese Trennung würde jedoch die unbedingt notwendige Klarheit blitzartig schaffen; sie würde vom besetzten wie vom unbesetzten Gebiete als aufgezwungener Gewaltakt aufgenommen und getragen werden; die Einheit des Reiches im unbesetzten Gebiet würde ermöglicht, ja meines Erachtens unter dem Drucke des Auslandes gefestigt werden, und das Band zwischen besetztem und unbesetztem Gebiete würde nur äußerlich zerrissen, innerlich aber gefestigt sein. Und der weiteren Zukunft, die sich für Deutschland entwickeln muß, könnten wir mit weit größerem Vertrauen entgegensehen. Ein Abschnitt des großen Kampfes würde nicht mit Erfolg, aber mit Ehren beendet sein, und die Kräfte für den weiter notwendigen Kampf blieben gesammelt und geeint.

4

Damit dürfte die Besprechung vom 6.9.23 gemeint sein.

5

Zu Adenauers Haltung s. Dok. Nr. 46 u. 58.

6

Adrien Dariac, Linksrepublikaner und Vorsitzender des Finanzausschusses der frz. Kammer, hatte 1922 nach einer Bereisung des besetzten Gebietes gefordert, die Besetzung Düsseldorfs dafür zu benutzen, daß die dt. Produktionsmittel ständig kontrolliert würden und ein freies Rheinland unter militärischem Schutz Belgiens und Frankreichs entstehe. Hierfür hatte er einen Dreistufenplan entwickelt: 1. Finanzielle Autonomie des Rheinlandes, 2. Ersetzung der preußischen durch rheinische Beamte, 3. Ausdehnung der Gewalt der Hohen Kommission und Einberufung einer gewählten Versammlung. Dariacs Geheimberichte wurden durch Veröffentlichungen des Manchester Guardian im Juni und der Frankfurter Zeitung im Oktober 1922 bekannt (Egelhaaf 1922, S. 122; Schultheß 1922, S. 214 f.; P. Wentzcke, Ruhrkampf Bd. I, S. 95 f.: Ursachen u. Folgen V, Dok. Nr. 1113).

7

Vgl. hierzu Stresemanns Ausführungen in der Kabs. vom 15.9.23 (Dok. Nr. 59).

8

S. hierzu die Ausführungen Jarres’ in einem Schreiben an den ehem. RK Cuno vom 13.9.23: „Der Ruhrabwehrkampf geht seinem Ende entgegen. Fraglich ist nur noch die Art seiner Liquidation. Darüber, daß der Kampf in seiner alten Form nur begrenzte Zeit geführt werden könne, und daß der kritische Augenblick Ende September vor der Kohlenversorgung eintreten werde, waren Sie sich mit uns stets im Klaren. Dazu kommen die furchbaren finanziellen Nöte, welche sich von Tag zu Tag drückender gestalten. Eine Umstellung des Widerstandes ist selbstverständlich erwogen worden, führt aber, wenigstens auf die nötige Dauer nicht zum Ziele. Dieser Umbau würde in der Tat nur einen Zusammenbruch oder ein Versumpfen des Widerstandes bedeuten. Alle unsere Bemühungen, die große Masse mehr in Bewegung zu setzen, blieben ohne Erfolg. Es fehlt an der Verantwortungsfrische der Führer und an der Belebungsfähigkeit der seelisch mürbe gewordenen Massen der Arbeiterschaft und Bürgerschaft. Ob die Hoffnungen Stresemanns auf ehrenvolle Verständigung in Erfüllung gehen, ist jetzt die Frage. Ich glaube nicht daran. Und dann? Offenbar drängen die Sozialisten auf Kapitulation in der Hoffnung, nach Ausräumung des passiven Widerstandes, als des angeblich einzigen Hindernisses der Verständigung, billige Bedingungen vom Feinde zu erhalten. Dabei lehnen auch sie ein Nachgeben in der Rheinlandfrage unbedingt ab. Dieser Weg ist sicher nicht der richtige. Mit Herrn Schmid und vielen klarsehenden Angehörigen verschiedener Parteien, namentlich der Deutsch-Nationalen und der Volks-Partei, sehe ich die einzige Möglichkeit, diese Episode des großen Kampfes glücklich zu schließen, in einer vielleicht brutalen, aber Klarheit schaffenden Handlung. Wir sind der Auffassung, daß, falls sich nicht sehr bald zeigt, daß Poincaré wirklich zu annehmbarer Verständigung bereit ist, an ihn die Frage gestellt werden muß, ob er das Einbruchs- und Sanktionsgebiet räumen, und im Rheinlande vertragsmäßige Zustände herstellen will. Wenn nicht, so muß auch von Deutschland der Friedensvertrag, jedenfalls Frankreich und Belgien gegenüber, für aufgelöst erklärt werden. Dann wird Poincaré mit Gewalt abtrennen, was seine folgerichtige Politik erstrebt. Die dann geschaffene Klarheit wird das verbliebene Deutschland zusammenhalten und auch das Band mit dem vorläufig abgetrennten Landesteil wird nur äußerlich zerreißen, innerlich aber fester bleiben, als bei einer Überkleisterung des Bruches, bei der sich das Rheinland nur als preisgegeben betrachten würde. Alles andere wird Aufgabe einer Irredenta im besetzten und unbesetzten Gebiet sein müssen, welche dann zweifellos entstehen und ihre weiteren Aufgaben erfüllen wird. Ich nehme an, daß eine solche Politik auch Ihrer Denkungsweise entspricht und Ihre Billigung und Unterstützung finden wird. Eine furchtbare Lage, aber nicht trostlos; denn der Glaube an die deutsche Zukunft ist in weitesten Kreisen durch diesen Ruhrabwehrkampf gekräftigt worden, mag er auch ein Ende nehmen, wie wir es nicht erwartet haben“ (BA: NL Jarres  7).

9

S. Vermächtnis I, S. 115; Schultheß 1923, S. 316 f.

10

Gemeint ist wahrscheinlich der Artikel 3 der Ordonnanz 205 vom 31.8.23: „Wenn infolge von Absetzung, Ausweisung oder Verweigerung der Zulassung einer Beamtenernennung eine Stelle in einer deutschen Verwaltung frei wird, kann die Hohe Kommission auf Vorschlag ihres Delegierten und wenn es ihr bedünkt, daß die Aufrechterhaltung der Vakanz der Sicherheit, den Bedürfnissen und dem Unterhalt der Armeen zuwiderläuft und wenn genannte Stelle nicht durch einen in genannter Verwaltung schon im Amt befindlichen Beamten ersetzt werden kann, selbst einen Beamten zu diesem Posten ernennen“ (Das Rheinlandabkommen und die Ordonnanzen der Interalliierten Rheinlandkommission in Coblenz, S. 198). Dazu erklärte der RMbesGeb am 4.9.23: „Die auf Grund der vorgenannten Beamtenordonnanz etwa eingesetzten Usurpatoren sind Landesverräter. Sie sind als nicht vorhanden zu betrachten. Jegliche Zusammenarbeit mit ihnen und jegliche Anerkennung ist abzulehnen ungeachtet aller Drohungen und Folgen. Gegenüber etwaigen Amthandlungen der Französlinge wird zum mindesten passive Resistenz geübt. Der eigene Dienst ist, soweit ohne Zusammenarbeit mit den Usurpatoren möglich, im Interesse der Bevölkerung fortzusetzen“ (R 43 I /215 , Bl. 106). Gegen die Ordonnanz erhob die deutsche Regierung in Brüssel, London und Paris Protest, wie vom AA am 9.9.23 den Reichsressorts und den zuständigen Instanzen Preußens, Badens, Bayerns, Hessens und Oldenburgs sowie den deutschen Auslandsvertretungen mitgeteilt wurde. U. a. wurde ausgeführt: „Diese Verordnung bedeutet einen neuen schweren Verstoß gegen das Rheinlandabkommen, das im Artikel 5 ausdrücklich bestimmt, daß die Zivilverwaltung der Provinzen, Regierungsbezirke, Stadt- und Landkreise und Gemeinden in der Hand der deutschen Behörden verbleibt und weiter nach der deutschen Gesetzgebung und unter Leitung der deutschen Zentralregierung geführt wird.“ Der Schritt der Irko erschwere eine geordnete Verwaltung des Rheinlandes (R 43 I /189 , Bl. 132).

11

Gemeint ist das deutsche Memorandum vom 7.6.23.

12

Damit dürfte die englische Note vom 20.7.23 angesprochen worden sein.

Werfen Sie mir bitte nicht vor, diese Lösung dränge auf den Revancheweg und sei Utopie. Nein, sie ist die einzig folgerichtige und frei von Selbsttäuschung und Nebel. Natürlich ist auch sie nur denkbar, wenn sie von gemeinsamer Mitverantwortung und Überzeugung getragen wird. Ich hoffe, daß man sich in Berlin und im besetzten Gebiet auf allen mit der Verantwortung betrauten Stellen zu ihr entschließen wird.

Mit freundlichen Grüßen verbleibe ich in besonderer Hochachtung

Ihr sehr ergebener

gez. Jarres

Oberbürgermeister.

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