2.17 (mu11p): Nr. 17 Der Preußische Ministerpräsident an die Preußischen Staatsminister, den Reichskanzler, das Auswärtige Amt, die Reichsminister des Innern, der Finanzen, der Post und des Verkehrs. 6. April 1920

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Nr. 17
Der Preußische Ministerpräsident an die Preußischen Staatsminister, den Reichskanzler, das Auswärtige Amt, die Reichsminister des Innern, der Finanzen, der Post und des Verkehrs. 6. April 1920

R 43 I /379 , Bl. 99 f.

[Betrifft: Flugblatt über die deutsch-polnischen Verhandlungen in der Beamtenfrage.]

Eilig!

In der gemeinsamen Sitzung des Reichskabinetts und des preußischen Staatsministeriums vom 1. d. M. wurde angeregt, die aus Polen zurückkehrenden[38] Beamten durch ein Flugblatt über den Gang der deutsch-polnischen Verhandlungen in der Beamtenfrage und die Ursache ihres Scheiterns aufzuklären1. Ich beabsichtige dementsprechend, folgendes Flugblatt unter den Beamten verbreiten zu lassen. Etwaige Bedenken gegen den Inhalt bitte ich mir bis zum 12. d. M. mitteilen zu wollen2.

1

Eine Niederschrift über diese gemeinsame Sitzung der Kabinette wurde nicht ermittelt. Aus dem Verzeichnis der Sitzungen und Besprechungen in R 43 I /1345 , Bl. 63 ist lediglich zu ersehen, daß sie um 14 h stattfand. Koch-Weser notierte über sie in seinen Aufzeichnungen: „Dazu nun jetzt Verhandlungen im Kabinett, weil die Polen unsere Beamten plötzlich aus Polen entfernen. Man hat sie dort gelassen, um der Bevölkerung zu helfen und gleichzeitig in der Korridorfrage eine Pression auf Polen zu haben. Nun gehen die Polen in ihrer Gehässigkeit blind drauf los. Was hilft ein Pressionsmittel, wenn dem anderen alles wurscht ist. Die 14 Tage Kapps haben hier alles in den Rückstand gebracht, so daß die Entscheidung überstürzt gefaßt werden muß. Der Ausweisung dadurch zu begegnen, daß man nun den Beamten erlaubt, ihren Vertrag zu verlängern, ist unerträglich. Manche Beamte werden wohl auf Grund eigenen Vertrags bleiben. Aber um sie ist es nicht schade. Das Volk verlangt energisches Auftreten, und wir sind so schwach, daß wir dabei den Kürzeren ziehen.“ (BA: Nachlaß Koch-Weser  27).

2

Eine Reaktion auf das Flugblatt wurde nicht ermittelt.

Die Wahrheit über die deutsch-polnischen Verhandlungen

in der Beamtenfrage.

Ein Wort der Aufklärung an alle aus Polen zurückkehrenden Beamten.

Die Verhandlungen über einen deutsch-polnischen Beamtenvertrag sind gescheitert. Große Schwierigkeiten sind dadurch den Beamten entstanden, die treu auf ihrem Posten in der Ostmark ausgeharrt haben.

Von polnischer Seite wird versucht, die Schuld am Scheitern der Verhandlungen der Deutschen bezw. Preußischen Regierung zuzuschieben. Das Gegenteil ist wahr. Dies erweist jede Phase der Verhandlungen.

Schon frühzeitig bemühten sich die Reichs- und Staatsregierung, die zwischen Deutschland und Polen schwebenden Fragen, unter diesen auch die Frage eines etwaigen Verbleibens deutscher bezw. preußischer Beamten in Polen, vor dem Inkrafttreten des Friedensvertrages zu klären3.

3

Dazu heißt es in der Begründung zur RR-Drucksache Nr. 262 vom 3.12.19 über den GesEntw. betreffend den deutsch-polnischen Vertrag über die vorläufige Regelung von Beamtenfragen: „Die Polnische Regierung ist alsbald nach Beginn der deutsch-polnischen Verhandlungen an die Deutsche Regierung mit dem Wunsche herangetreten, ihr die in den abzutretenden Gebieten tätige deutsche Beamtenschaft in möglichst großem Umfange für die Übergangszeit zu belassen. Die Regierungen des Reichs und Preußens haben sich im Interesse der in den übergehenden Gebietsteilen ansässigen, fortan unter die Staatshoheit Polens tretenden Bevölkerung grundsätzlich bereit erklärt, diesem Wunsche Rechnung zu tragen. Die selbstverständliche Voraussetzung hierfür war, daß die Beamten durch das Verbleiben in ihrer bisherigen Amtstätigkeit in keiner Weise an ihren wohlerworbenen Rechten geschmälert werden und daß ihnen dadurch auch sonstige Nachteile irgendwelcher Art nicht erwachsen.“, R 43 I /378 , Bl. 265-274, hier: Bl. 272 Die sogenannte Ostkonferenz der pr. StKom. hatte am 21.7.19 beschlossen, daß über „das Belassen der Beamtenschaft“ in der den Polen abgetretenen Gebieten einheitliche „Verhandlungen von Staat zu Staat“ geführt werden müßten (R 43 I /378 , Bl. 4). In seiner Sitzung vom 30.7.19 nahm das RKab. von dem pr. Standpunkt Kenntnis, „daß die früheren pr. Beamten in den abzutretenden Gebieten bleiben sollten und daß man bei den Verhandlungen mit Polen versuchen müsse, sie zu sichern“. In einer weiteren Ostkonferenz kamen die StKom. zu dem Ergebnis, beschleunigt die Beamten zu versetzen, die im Nationalitätenkampf gegen Polen hervorragend mitgewirkt hätten (4.8.19; R 43 I /378 , Bl. 16, 17 f.).

[39] Im August 1919 begannen die Verhandlungen in Berlin. Sie wurden jedoch schon im ersten Stadium durch den polnischen Aufstand in Oberschlesien unterbrochen. Die polnischen Unterhändler benutzten diesen sofort zum Vorwand, um die Verhandlungen schleunigst abzubrechen4.

4

Die Verhandlungen hatten am 11.8.19 begonnen (R 43 I /378 , Bl. 31), und der oberschlesische Aufstand war am 17.8.19 ausgebrochen.

Als im Oktober die Friedensratifikation unmittelbar bevorzustehen schien, nahmen die Polen die Verhandlungen wieder auf. Mit dem Hinweis, daß eine endgültige Regelung bis zu der damals in wenigen Tagen erwarteten Friedensratifikation nicht zu erzielen sei, forderten die polnischen Vertreter zunächst den Abschluß eines provisorischen Vertrages. Die Deutsche Regierung ging in ihrem Streben, positive Arbeit zu leisten, darauf ein, obwohl sie sich bewußt war, daß hierdurch die deutsche Verhandlungsposition wesentlich verschlechtert wurde. In wenigen Sitzungen einigte man sich Mitte Oktober auf den Text des provisorischen Beamtenabkommens.

Mit dem Schwinden der Aussicht auf baldiges Inkrafttreten des Friedensvertrages griffen jedoch die Polen von neuem zu dem Mittel der Verschleppung. Erst am 9. November kam es zur Unterzeichnung des provisorischen Vertrages5. Während deutscherseits die Ratifikation mit größter Beschleunigung herbeigeführt wurde, verzögerten die Polen sie ihrerseits immer von neuem. Unter dem Druck der in Paris über die Friedensratifikation geführten Verhandlungen wurde endlich am 9. Januar 1920 der Vertrag auch von polnischer Seite ratifiziert. In welcher Weise er von den Polen gehalten ist, davon geben die tagtäglich aus den Kreisen der in Polen verbliebenen Beamten bei der Reichs- und Staatsregierung eingehenden Klagen ein anschauliches Bild.

5

Die Skepsis der pr. Behörden vor der Unterzeichnung wird durch ein Schreiben des PrIM an den RAM vom 31.10.19 deutlich, in dem es heißt: „Nach dem bisherigen Verlauf der deutsch-polnischen Verhandlungen ist die Besorgnis nicht von der Hand zu weisen, daß auf Seiten der polnischen Regierung kein ehrlicher Verständigungswille besteht, daß vielmehr die Polen es ihren Interessen für dienlich erachten, wenn sich der Übergang in die neuen politischen Verhältnisse rein tatsächlich, ohne Vorbereitung durch einen deutsch-polnischen Staatsvertrag und ohne eine in vereinbarten Formen erfolgende geregelte Übergabe vollzieht.“ Ferner heißt es in diesem Schreiben: „Jedenfalls muß festgestellt werden, daß die Hinauszögerung, welche der Abschluß des bereits vor etwa 2 Wochen mit den polnischen Unterhändlern vereinbarten Beamtenprovisoriums seitens der Polen erfahren hat, den deutschen und preußischen Behörden mehr und mehr jede Aussicht nimmt, einen nennenswerten Teil der Beamtenschaft zum provisorischen Übertritt in polnischen Dienst zu veranlassen, und daß vor allem die Verantwortung für einen geregelten Abtransport der Beamtenschaft und ihrer Familien schwer und immer schwerer auf der deutschen und preußischen Regierung lastet.“, R 43 I /378 , Bl. 179 Wesentlicher Inhalt des provisorischen Abkommens (Umdruck in R 43 I /378 , Bl. 265-274, hier: Bl. 266-271) war, soweit es die Beamtenschaft betraf: „Soweit nicht etwa die polnische Regierung gegen die namhaft gemachten deutschen Beamten und Angestellten Einwendungen erhebt, gewährt sie ihnen wie auch den von deutscher (preußischer) Seite zurückgelassenen Übergabekommissaren und deren Beamten und Angestellten für die Dauer ihrer Amtstätigkeit alle Rechte der Exterritorialität ausländischer Missionen, insbesondere volle Bewegungsfreiheit sowie uneingeschränkten Post- und Telegraphenverkehr auch mit Deutschland für sich, ihre Ehefrauen, die zu ihrem Hausstande gehörigen Familienmitglieder und das zu ihrem Haushalte gehörige Personal. Den Genannten wird seitens der polnischen Regierung auch freier Abzug unter Mitnahme der Habe und Freiheit von Gebühren, Abgaben usw. gewährleistet“ (Entwurf von Grundsätzen zur Regelung der Übergabe der Verwaltung in den abzutretenden Gebietsteilen; R 43 I /378 , Bl. 171-173, 180 f.).

[40] Zu Verhandlungen über den Beamtenhauptvertrag, die nach dem Vorvertrag sofort beginnen sollten, kam es infolge des Nichterscheinens der polnischen Vertreter zunächst überhaupt nicht. Mitte Dezember erschien auf kurze Zeit ein polnischer Bevollmächtigter. Ihm wurden die Grundsätze für den Hauptvertrag übergeben mit der Bitte um schleunige Prüfung und Gegenäußerung. Der Vertreter reiste wieder ab, eine Beantwortung der deutschen Vorschläge unterblieb6.

6

Auf Grund dieser Entwicklung war es unter den in den abgetretenen Gebieten Beamten zu erheblicher Unruhe gekommen, wie der PrIM dem PrMinPräs. am 1.1.20 mitgeteilt hatte. „Gelingt es nicht, geraume Zeit vor dem Inkrafttreten des Friedensvertrages [10.1.20] mit Polen zu einem Abschluß über die Rechtsverhältnisse der Beamten zu gelangen, so wird es nicht möglich sein, in einer kurzen verbleibenden Frist, die Beamten ungestört aus den gefährdeten Gebieten abzutransportieren. Sie werden vielmehr durch die Besitzergreifung überrascht werden und die Nachteile zu tragen haben, die ihnen daraus erwachsen. Abgesehen von diesen Nachteilen für die Beamten würde ein derartiger Ausgang die StReg., die die Beamten zum Ausharren angehalten und ihnen Fürsorge und Fernhaltung von Nachteilen zugesagt hat, um jedes Vertrauen bei den Beamten bringen“ (R 43 I /379 , Bl. 10).

Erst nachdem die Deutsche Regierung mit der Zurückziehung der Beamten gedroht hatte, fanden sich die Polen Mitte März wieder am Verhandlungstisch ein. Die Verhandlungen in der Beamtenfrage selbst führten auch bald zu einer wesentlichen Übereinstimmung7.

7

Der Entwurf über die Rechtsverhältnisse in polnischem Gebiet arbeitender Beamter befindet sich in R 43 I /379 , Bl. 63-72.

Inzwischen hatten jedoch die Polen unter flagranter Verletzung des Friedensvertrages den Verkehr nach Ostpreußen unterbunden8. Den polnischen Unterhändlern wurde deutscherseits kein Zweifel daran gelassen, daß von einem Überlassen deutscher Beamten an Polen nicht die Rede sein könne, solange klare deutsche Rechte in dieser Weise mit Füßen getreten und deutsche Staatsbürger in rechtloser und skandalöser Weise von Polen schikaniert würden. Die Deutsche Regierung hat in keiner Weise den Beamtenvertrag als eine Gegenleistung für den freien Verkehr mit Ostpreußen angesehen; auf diesen hat Deutschland auf Grund des Friedensvertrages ein Recht, ohne dafür Gegenleistungen machen zu müssen. Aber die Deutsche Regierung konnte, solange dieser dem Friedensvertrag hohnsprechende Zustand anhielt, nicht ihre Unterschrift zu einem für die Polen so überaus günstigen Vertrage geben. Die gesamte deutsche Öffentlichkeit würde einen solchen Schritt mit Recht als eine vollendete Würdelosigkeit und Schwäche gebrandmarkt haben.

8

Zu dieser Verkehrsunterbindung war es im Februar 1920 gekommen (R 43 I /379 , Bl. 44).

Die Polnische Regierung hat, obgleich sie sich über den Standpunkt der Deutschen Regierung vollständig im klaren sein mußte, in den in der ostpreußischen Angelegenheit in Warschau geführten Verhandlungen nicht das geringste Entgegenkommen gezeigt: die deutschen Unterhändler mußten unverrichteter Dinge zurückkehren. An diesem Verhalten hat die Warschauer Regierung bis heute festgehalten; der aus Posen in Warschau in der Richtung auf eine Verständigung offenbar geltendgemachte Einfluß hat die Warschauer Regierung nicht zu einer Änderung ihrer Haltung zu bringen vermocht.

Lediglich an dieser intransigenten Haltung der Polnischen Regierung, wie[41] sie vorstehend geschildert ist, sind die Verhandlungen über den Beamtenvertrag gescheitert9.

9

StKom. von Marcard hatte am 31. 3. aus Polen telegraphiert, daß nach einem poln. Ministerialerlaß sämtliche Verhandlungen als gegenstandslos erachtet würden, wenn nicht die dt. Regierung den provisorischen Beamtenvertrag bis zum 1. 4. um 3 Monate verlängere. Beamte, die danach nicht freiwillig sich zu weiteren Dienst für die poln. Regierung verpflichten würden, hätten ihre Dienstwohnungen bis zum 7. 4. zu räumen (R 43 I /379 , Bl. 97). Darauf teilte am 1. 4. das PrStMin. nach der Sitzung mit den zuständigen Reichsressorts mit, die Polen hätten bei den Verhandlungen nicht das geringste Entgegenkommen gezeigt. Von der poln. Regierung sei die Ministerialverfügung der dt. Regierung nicht mitgeteilt worden. „Es ist für Reichs- und Staatsregierung daher sowohl aus sachlichen wie formellen Gründen unmöglich, eine Verlängerung des provisorischen Beamtenvertrags zu beantragen. Nachteile und Unbequemlichkeiten, die den Beamten entgegen den Bestimmungen des vorläufigen Beamtenvertrags zustoßen sollten, würde die Reichs- und Staatsregierung lebhaft bedauern, die Verantwortung trifft aber die polnische Regierung. Bei der Anordnung, daß Beamte zum 1.4.1920 den öffentlichen Dienst einzustellen haben, muß es sein Bewenden behalten. Maßnahmen für den Abtransport sind getroffen. Die Beamten haben im Laufe der Abzugsfrist zurückzukehren. Privatdienstverträge einzelner Beamter würden deren rechtliche Beziehungen zum Reich bzw. Preußischen Staate lösen“ (R 43 I /379 , Bl. 101).

Die Reichs- und Staatsregierung wissen, was für Schwierigkeiten und Nachteile den Beamten damit erwachsen. Sie werden getreu ihren gegebenen Zusagen alles tun, um die Beamten vor Schaden zu schützen und ihnen etwaige Schäden voll zu ersetzen. Sie werden mit allen Kräften sich bemühen, den Abtransport der Beamten in geregelter Weise mit möglichster Beschleunigung durchzuführen und für eine möglichst baldige anderweitige Unterbringung der Beamten zu sorgen10.

10

Zu den Bemühungen der RReg. gehörte es, den Beamten von Polen zu Unrecht einbehaltene Steuern zurückzuzahlen (6.5.20; R 43 I /379 , Bl. 127) und die Kosten für den überstürzten Weggang aus den polnischen Gebieten und die ungünstigen neuen Wohnungen zu bezahlen (Ostbesprechung vom 28.5.20; R 43 I /379 , Bl. 142 f.).

Die Regierung weiß, welchen Dank das Vaterland den Beamten schuldet, die bis zuletzt für Deutschtum und Recht in der Ostmark gekämpft haben. Sie hofft von ihnen, daß sie bald in neuen Stellungen wieder mitarbeiten können am Wiederaufbau unseres Staates zum Wohle des Vaterlandes.

In Vertretung

[gez.] Göhre

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