2.61 (mu11p): Nr. 61 Das Allgemeine Truppenamt bei der Heeresleitung im Reichswehrministerium an den Preußischen Ministerpräsidenten. 22. April 1920

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Nr. 61
Das Allgemeine Truppenamt bei der Heeresleitung im Reichswehrministerium an den Preußischen Ministerpräsidenten. 22. April 1920

R 43 I /1829 , Bl. 214 f. Abschrift

[Betrifft: Grenzschutz gegenüber Polen.]1

1

Vorangegangen war ein Schreiben des PrMinPräs. vom 9. 4., in dem auf mehrfache polnische Grenzverletzungen, Vorgehen polnischer Militäreinheiten auf deutschem Boden und widerrechtliche Besetzung hingewiesen worden war (R 43 I /1829 , Bl. 204-207).

Die Verringerung der Reichswehr in Verbindung mit den inneren Unruhen hat dazu gezwungen, den militärischen Grenzschutz, wie er im Osten lange Zeit ausgeübt wurde, nämlich durch Aufstellung einer fast geschlossenen Postenkette, allmählich aufzugeben. Den zuständigen Stellen ist das Eintreten dieser Notwendigkeit rechtzeitig angekündigt worden. Sie wurden ersucht, die nunmehr ihnen zufallenden Obliegenheiten der polizeilichen Grenzüberwachungen zu übernehmen.

[150] Wie nicht anders zu erwarten, war, hat die Zurückziehung der Reichswehr von der Grenze eine lebhafte Beunruhigung der Grenzbevölkerung hervorgerufen. Gelegentlich haben sich auch polnische Übergriffe – Übertritt bewaffneter polnischer Soldaten, Holzdiebstähle und dgl. – ereignet. Neuerdings war besonders an der westpreußischen und pommerschen Grenze erheblich gesteigerte Unruhe aufgetreten2. Die Meldungen über polnische Grenzverletzungen dort haben sich jedoch bis jetzt alle als so leicht erwiesen, daß ein gewaltsames Eingreifen von Truppen nicht erforderlich war. Vorübergehende militärische Unterstützung hat in einigen Fällen durchaus genügt, ohne daß es zu Gewaltmaßnahmen kam. Diess. Erachtens müßte auch eine schwache örtliche Polizei durchaus in der Lage sein zu helfen, z. B. unrechtmäßig in deutschen Ortschaften angetroffene polnische Soldaten zu verhaften. Inwieweit sie hierzu Anweisung haben, ist hier nicht bekannt.

2

Als Reaktion der Bevölkerung auf die vielfachen polnischen Grenzverletzungen hieß es in einem dem Schreiben des PrMinPräs. angefügten Bericht: „Die selbstverständliche Folge von alledem ist eine tiefgehende Entmutigung sowohl der ländlichen als auch der Arbeiterbevölkerung, gleichzeitig auch ein das Deutschtum schwer schädigendes Gefühl, daß das Reich sowie Preußen nicht die für die Erhaltung der Ostmark notwendigen Mittel und Kräfte zur Verfügung stellen. Nach den Berichten der deutschen Grenzregulierungskommission erscheinen im Gegensatz zu den zahlreichen herbeiströmenden Bewohnern polnischer Nationalität kaum Deutsche zu den Besprechungen vor der alliierten Kommission. Selbst deutsche Gemeindevorsteher wagen ihr Deutschtum nicht zu bekennen“ (R 43 I /1829 , Bl. 204-207, hier: Bl. 205).

Diese Vorfälle haben erneut den Ruf nach Aufstellung der Reichswehr an der Grenze selbst aufleben lassen. Das Reichswehrministerium muß demgegenüber immer wieder betonen, daß eine hermetische Absperrung der Grenze durch Reichswehr nicht mehr möglich ist, ohne die Reichswehr für wichtigere Aufgaben unfähig zu machen.

Die an sich schon viel zu schwache Reichswehr darf keinesfalls in zahllosen kleinen Postierungen zersplittert werden, sie ist vielmehr in möglichst großen Verbänden zusammen zu halten, um ausgebildet zu werden und bereit zu sein, bei größeren Notständen einzugreifen. Sie kann außerdem anläßlich von Übungen die deutsche Uniform möglichst häufig an und nahe der Grenze zeigen. Nur wenige Orte können aber für längere Zeit Besatzung bekommen. Soweit in diesem Rahmen der Grenzbevölkerung seitens der Reichswehr geholfen werden kann, wird geholfen. Im ganzen Osten hat die Reichswehr bestimmte Weisung, etwaigen Übergriffen der polnischen Wehrmacht mit Waffengewalt entgegenzutreten3. Es wäre sehr erwünscht, wenn auch seitens der[151] bürgerlichen Verwaltung diese Sachlage klargestellt und anders lautende Gerüchte widerlegt würden.

3

Bei der Konfrontation mit polnischen Truppen, insbesondere in den Abstimmungsbezirken, wo mit polnischem Einmarsch gerechnet wurde (Abg. Fleischer an den RK, 26. 4. und 1.5.20, R 43 I /379 , Bl. 109-111, 119-121; RegPräs. zu Oppeln an PrIM, 29.3.20, R 43 I /1829 , Bl. 212 f.), wurden jedoch die Möglichkeiten der Reichswehr nur gering erachtet. General v. Seeckt schrieb darüber an das PrIMin. am 24.4.20: „Das RWeMin. möchte aber nicht verfehlen, darauf hinzuweisen, daß die Reichswehr z. Zt. nicht stark genug ist, um etwaigen militärischen Übergriffen der Polen, die in den Abstimmungsgebieten mit oder ohne Einverständnis der Entente vor sich gehen, mit sicherer Aussicht auf Erfolg mit Waffengewalt zu bekämpfen. Auch für die von den Polen beanspruchten Grenzgebiete außerhalb der Abstimmungsgebiete ist die Gefahr in letzter Zeit zweifellos größer geworden. Sie wird noch mehr wachsen, wenn die Polen an ihrer Ostfront nicht mehr militärisch so stark gebunden sein sollten. Wenn es nicht gelingt, die Reichswehr über die jetzige innere und äußere Krise wegzubringen und sie innerlich wieder zu festigen, werden die Verhältnisse in dieser Hinsicht sich auch noch verschlechtern“ (R 43 I /1829 , Bl. 211).

Der Herr Reichskanzler hat Abschrift erhalten4.

4

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 80.

I. A.

gez. Hasse

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