2.34 (mu11p): Nr. 34 Der Badische Innenminister an den Reichskanzler. Karlsruhe, 12. April 1920

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Nr. 34
Der Badische Innenminister an den Reichskanzler. Karlsruhe, 12. April 1920

R 43 I /2327 , Bl. 32

Die politische Lage betr.

Unterm 11. IV. schickte Unterzeichneter nach dorten ein Telegramm folgenden Inhalts:

Reichspräsident Ebert

Berlin

Bereits am 9. März beim Reichskanzler Anklage gegen Wehrkreiskommando Kassel erhoben, weil schwarze Liste über süddeutsche Minister aufgestellt. Geschehen ist nichts darauf, obwohl Verhalten Generäle Kassel beim Kapp-Putsch bis zweiten Tag sehr verdächtig. Vertrauensentscheidungen für Generäle erregte hier großes Befremden.

Inneres Ministerium.

Zu diesem Telegramm sehe ich mich veranlaßt, weil das Verhalten der Generäle des Wehrkreiskommandos V nicht nur während des Kapp-Putsches, sondern auch früher schon den Verdacht auslöste, daß diese über die im Werden gewesenen Organisationen zur Beseitigung der republikanischen Verfassung orientiert waren. Die Herren hatten im Monat Februar die Kommandostelle in Stuttgart beauftragt, die Namen der württembergischen, badischen und hessischen Minister einzuziehen und dabei mitzuteilen, welcher Parteirichtung diese Minister angehören, welche Charakterveranlagung dieselben haben und wie sie sonst im allgemeinen einzuschätzen seien. Die Erhebungen hierüber sollten ganz vertraulich gemacht werden. Als die badische Regierung Kenntnis hiervon erhalten, hat sie sofort an den zuständigen Stellen Protest erhoben, ohne aber eine genügende Erklärung für das Vorgehen der Herren[81] Generäle zu erhalten1. Die gemachten Ausflüchte ließen den Schluß zu, daß etwas in Vorbereitung sich befindet, dem man große Aufmerksamkeit widmen müsse. In der Tat erfolgte dann auch bald darauf durch den Kappschen Putsch die nötige Erklärung für das Verhalten der genannten Herren. Am 13. 3. konnte weder der Landeskommandant von Baden, General von Davans, noch der Abschnittskommandant in Stuttgart, General Haas, Instruktion von Kassel erhalten, wie man sich gegenüber den Berliner Hochverrätern zu verhalten habe. Erst als am 14. März feststand, daß die Regierungen der Einzelstaaten nicht flüchtig zu gehen brauchten, oder drücken wir es anders aus, daß die Zivilbevölkerung sich nicht kopfscheu machen ließ, haben die Generäle in Kassel ihren nachgeordneten Stellen mitgeteilt, daß man sich hinter die rechtmäßige Regierung zu stellen habe.

1

Die Beschwerde des bad.IM befindet sich in R 43 I /2327 , Bl. 28 f.. Remmele hatte darin betont, Ziel der Feststellungen des Militärs könne nur sein, „eine Liste derjenigen Männer zu erhalten, die im Falle eines reaktionären Putsches von den Militärs sofort festgehalten werden sollen“. Am 26.3.20 war das Schreiben an den RWeM weitergeleitet worden (R 43 I /2327 , Bl. 30). In einer Stellungnahme des Reichswehrgruppenkommandos 2 vom 23. 4. wurden die Beschuldigungen Remmeles zurückgewiesen. Die Erkundigungen hätten sich auf die Feststellung der zivilen Behörden beschränkt, mit denen die Reichswehr zusammenzuarbeiten habe. Sie seien schon im Jahr 1919 erfolgt und damals auch erörtert worden. Das erneute Vorbringen zeige, wie sich Remmele das Verhältnis zwischen Zivilbehörden und Kommandostellen vorstelle. Die Mißverständnisse hätten durch sofortige Fühlungnahme mit dem Landeskommando Baden oder dem Wehrkreiskommando V aufgeklärt werden können (R 43 I /2327 , Bl. 36-43).

Angesichts dieser Beobachtung findet die Vertrauenskundgebung des Herrn Reichspräsidenten, gegenüber den Herren Generälen von Kassel2, auch hier sehr großes Befremden. Man braucht sich schließlich gar nicht zu wundern, wenn weiteren Volksschichten dieserhalb das Vertrauen schwindet und wir es verdammt schwer haben, uns politisch zu behaupten.

2

Welche „Vertrauenskundgebung“ gemeint ist, wurde nicht ermittelt.

Remmele

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