1.10.2 (bru3p): 2. Zollvorlage.

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RTF

[1854]2. Zollvorlage.

Der Reichsminister der Finanzen erläuterte die Kabinettsvorlage5 […]. Er wies auf die Bedenken hin, die vom Reichsfinanzministerium und vom Auswärtigen Amt gegen die Verlängerung der zollpolitischen Ermächtigung geltend gemacht werden. Diese Ermächtigung laufe erst drei Monate nach dem Abgang des ersten Kabinetts Brüning ab.

5

Nach dem Rücktritt der Reg. Brüning war die Ermächtigung für die RReg. in Artikel 1 Absatz 3 des Zolländerungsgesetzes vom 28.3.31 (RGBl. I, S. 101 ), Zollsätze selbständig festzusetzen und die vorläufige Anwendung zweiseitiger Handelsverträge zu verordnen, fortgefallen. Der NotVOEntw. des RFM vom 27.10.31 verlängerte die Geltungsdauer der zum 31.10.31 sowie zum 10.1.32 ablaufenden zolltariflichen VOen und der Ermächtigung der RReg. nach Artikel 1 Abs. 3 des Zolländerungsgesetzes vom 28.3.31. Der RFM hatte in seinem Anschreiben an den StSRkei zugleich im Namen des AA der Verlängerung der zollpolitischen Ermächtigung widersprochen (R 43 I /2422 , Bl. 21–26).

Hierzu wies der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft darauf hin, daß er in der Stellung von Anträgen auf Zollerhöhungen Zurückhaltung geübt habe. Er hielt es für notwendig, die Bestimmungen sämtlich, wie geplant, in Kraft zu setzen, damit nicht beim Wegfall einzelner der Eindruck erweckt würde, als wenn der Zollschutz für die Landwirtschaft vermindert werden soll.

Der Reichsminister der Justiz äußerte Bedenken hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen von Art. 48 der Reichsverfassung.

Staatssekretär Dr. Schäffer führte aus, es handle sich darum, ob eine allgemeine Verordnung oder ob Einzelverordnungen erlassen werden sollten. Die Ressorts hätten sich für die allgemeine Verordnung entschieden, um nicht in jedem Einzelfall an das Kabinett herangehen zu müssen. Rechtlich seien auch Einzelverordnungen möglich. Die Ermächtigung, Handelsverträge vorläufig in Kraft zu setzen, sei erloschen. Die Zölle, die am 31. Oktober ablaufen, müßten verlängert werden.

Der Reichskanzler äußerte Bedenken dagegen, daß die weitgehenden Maßnahmen am Tage vor dem Zusammentritt des Wirtschaftsbeirats der Reichsregierung getroffen würden.

Es wurde beschlossen, von Artikel 1 des Entwurfs nur den Satz 1 anzunehmen6, Artikel 2 zu streichen7 und Artikel 3 als Artikel 2 bestehen zu lassen8.

6

Verlängerung der mit dem 31.10.31 ablaufenden erhöhten Zollsätze für Schweine und Fleisch (R 43 I /2422 , Bl. 26).

7

Ermächtigung der RReg. nach Artikel 1 Absatz 3 des ZolländerungsGes. vom 28.3.31 (RGBl. I, S. 101 ) bis zum Zusammentritt des RT am 23.2.32 (R 43 I /2422 , Bl. 26).

8

Siehe die NotVO über Zolländerungen vom 29.10.31 (RGBl. I, S. 657 ).

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