1.41.2 (bru3p): 2. Indiskretionen.

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[1969]2. Indiskretionen.

Vor Eintritt in die Erörterung der Devisenfragen wies der Herr Reichskanzler darauf hin, daß in der letzten Zeit sich die Fülle von Indiskretionen derart gemehrt hätten, daß seine Politik dadurch außerordentlich erschwert wäre10. Bei den ohnehin außerordentlichen Schwierigkeiten in der Reichspolitik könne das nicht so weitergehen. Er müsse daher die Kabinettsmitglieder dringend bitten, ihrerseits dazu beizutragen, Indiskretionen künftighin möglichst zu verhüten. Es werde nichts anderes übrigbleiben, als vor allem Journalisten gegenüber, auch wenn sie der eigenen Partei naheständen11, stärkere Zurückhaltung zu zeigen. Er erklärte, daß eine Quelle von Indiskretionen kürzlich aufgedeckt worden sei, und zwar ein besonderer Dienst des Wolff-Büros.

10

Zu den Klagen des RK wegen der Indiskretionen über die Regierungsarbeit siehe auch Dok. Nr. 537, P. 1, Nr. 547, Nr. 550, 551.

11

Offenbar eine Anspielung auf Indiskretionen aus dem RFMin. in demokratischen Zeitungen: Siehe Dok. Nr. 537, Anm. 9 und 10.

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