1.42.2 (bru3p): zu b und c: Parteiverbot. Verbot von Nebenorganisationen der Parteien.

Zum Text. Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Brüning I und II Band 3Das Kabinett Brüning I Bild 183-H29788NS-Wahlversammlung im Sportpalast Bild 102-10391Arbeitslose Hafenarbeiter Bild 102-11008Bankenkrise 1931 Bild 102-12023

Extras:

 

Text

RTF

zu b und c: Parteiverbot. Verbot von Nebenorganisationen der Parteien.

Der Bayerische Innenminister führte aus, daß die Bevölkerung eine Auflösung der Kommunistischen Partei erwarte und die Auflösung sicherlich zur Beruhigung der Bevölkerung beitragen werde. Auf jeden Fall müßten die Nebenorganisationen der Kommunistischen Partei, wie die Rote Hilfe, die Internationale Arbeiterhilfe und die Allgemeine Gewerkschaftsopposition (AGO) für das ganze Reich verboten werden. Der Württembergische Innenminister bezeichnete ein Verbot der KPD als falsch, jedoch ein Verbot der Nebenorganisationen der KPD als notwendig.

In letzterem Sinne äußerten sich noch die Innenminister Sachsens, Badens und Hessens.

Extras (Fußzeile):