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5. Interpellation der Abgeordneten Arnstadt u. Gen., Dr. Heinze [226]u. Gen., betr. Verhalten der Reichsregierung zur Maifeier (Drucksachen der Nationalversammlung Nr. 2925)1.
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In der gemeinsamen Interpellation der DNVP und der DVP (NatVers.-Drucks. 2925, Bd. 343) wurde von der RReg. eine Rechtfertigung dafür verlangt, daß den Arbeitern und Beamten der Staatsbetriebe am 1. Mai trotz Arbeitsruhe die Weiterzahlung des Gehalts und der Löhne gewährt und in den Verkehrsbetrieben nur Sonntagsdienst ausgeführt worden sei, obwohl die NatVers. abgelehnt habe, den 1. Mai zum Feiertag zu erklären. Diese Interpellation war vom Präsidenten der NatVers. der RReg. mit der Mitteilung übersandt worden, sie werde auf die Tagesordnung der NatVers. am 22.5.20 gesetzt (R 43 I/566, Bl. 51).
Das Kabinett beschließt, daß der Reichsarbeitsminister in der Nationalversammlung erklären solle, die Interpellation werde innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist beantwortet werden. Gegebenenfalls soll die Angelegenheit vorher mit dem Interfraktionellen Ausschuß besprochen werden.