Text
7. Entwurf einer Verordnung über die Entschädigung der Arbeitnehmer für Verluste an Arbeitseinkommen aus Anlaß des Generalstreiks (Reichsratsdrucksache Nr. 133).
Staatssekretär Albert trägt vor, daß der Entwurf einer Verordnung über die Entschädigung der Arbeitnehmer für Verluste an Arbeitseinkommen aus Anlaß des Generalstreiks in der Kommission des Reichsrats abgelehnt worden sei2. Er habe im Auftrage des Herrn Reichskanzlers im Preußischen Staatsministerium auf die Gründe hingewiesen, die das Reichskabinett zur Annahme des Entwurfs bestimmt hätten. Das Preußische Staatsministerium stehe zwar sachlich auf dem Boden der Verordnung, glaube aber, daß die Angelegenheit nur im Wege eines Gesetzes geregelt werden könne. Aus diesem Grunde würde Preußen im Reichsrat gegen den Entwurf stimmen. Er halte es nach dem Gang der Debatte im Preuß. Staatsministerium für ausgeschlossen, eine Änderung in der Haltung der Preußischen Regierung herbeizuführen. Das Kabinett beschließt, die Verordnung nicht zurückzuziehen und bittet den Reichsarbeitsminister, bei der Beratung im Reichsrat auf die politische Bedeutung der Angelegenheit nachdrücklichst hinzuweisen.