1.118.2 (bru2p): 2. Wirtschaftsprobleme – a) Fall Borsig –.

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2. Wirtschaftsprobleme – a) Fall Borsig –.

Staatssekretär Dr. TrendelenburgTrendelenburg wiederholte den Standpunkt Preußens zu dem Stützungsplan, wie er in der Chefbesprechung vom 7. d. M. (nachmittags) dem Kabinett bereits mitgeteilt worden war, nach dem Preußen eine Teilung des Risikos der Hergabe der 1,2 Millionen RM für Borsig-Tegel zwischen Reich[1310] und Preußen je zur Hälfte ablehnt9. Seit dieser Chefbesprechung am Tage vorher habe er weitere Mitteilungen über die Sachlage erhalten, nach denen er dem Standpunkt Preußens und dem Vorschlag des Reichsfinanzministers nicht mehr widerspreche. Er sehe danach eine Erleichterung bezüglich der zur Sprache gebrachten oberschlesischen Pläne. Die damit verbundenen Bedenken erschienen jetzt geringer. Es bestehe nämlich die Möglichkeit, die er vorher nicht gekannt habe, eine Hypothek auf den Privatbesitz der Familie Borsig in Reiherwerder aufzunehmen und eine fiduziarische Sicherheit für das Reich zu schaffen10.

9

In der Chefbesprechung am 7.7.31, 18 Uhr, hatte der PrFM Höpker Aschoff eine paritätische Beteiligung Preußens an der Sanierung des Borsigwerks abgelehnt; für die pr. Reg. sei dabei die Ungewißheit mitbestimmend gewesen, wieviel weitere Zuschüsse über die von StS Trendelenburg genannten 1,2 Mio RM (vgl. Dok. Nr. 364, P. 2 b) hinaus der Fall Borsig noch erfordern werde. Daraufhin hatte der RFM vorgeschlagen, bei der Stützungsaktion auf die Mitwirkung Preußens zu verzichten (Niederschrift des RegR Krebs vom 7.7.31, R 43 I /2461 , Bl. 60–61).

10

Dieser Vorschlag war von der Familie Borsig bereits am 3.7.31 gegenüber ORegR Meynen gemacht worden: vgl. Dok. Nr. 360, Anm. 13.

Der in den Ministerbesprechungen vom 4. u. 6. d. M.11 vorgeschlagene Stützungsplan wurde sodann beschlossen unter Verzicht auf die früher vorgesehene Voraussetzung, daß Preußen das Risiko für die 1,2 Millionen zur Hälfte übernimmt12.

11

Vgl. Dok. Nr. 360 und Dok. Nr. 364, P. 2 b.

12

Der Fall Borsig wurde vom RKab. am 14.8.31 erneut beraten: s. Dok. Nr. 442, P. 3.

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