1.20.2 (bru2p): 2. Löhne der Reichsarbeiter.

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[992]2. Löhne der Reichsarbeiter.

Der Vertreter des Reichsministers der Finanzen, Staatssekretär Dr. SchäfferSchäffer, trug vor, daß sich Meinungsverschiedenheiten mit der Reichspost hinsichtlich der Durchführung des 6%igen Lohnabbaues für die dort beschäftigten Arbeiter ergeben hätten. Er schlug vor, folgender Regelung zuzustimmen:

1. Grundsätzlich sind die einzelnen Lohnsätze der Lohntabellen für die Arbeiter bei der Deutschen Reichspost wie bei den übrigen Verwaltungen des Reichs um 6 v.H. zu kürzen, d. h.

bei Lohnsätzen

bis zu

74

Rpf. einschl. um 4 Rpf.

bei Lohnsätzen

von 75 bis

91

Rpf. einschl. um 5 Rpf.

bei Lohnsätzen

von 92 bis

108

Rpf. einschl. um 6 Rpf.

bei Lohnsätzen

über

108

Rpf. einschl. um 7 Rpf.

Eine geringere Kürzung bei ungelernten Arbeitern müßte per Saldo durch entsprechend stärkere Kürzung der Lohnsätze bei angelernten und gelernten Arbeitern voll ausgeglichen werden.

2. Die Lohnkürzung ist nach Ziff. 1 durchzuführen ohne Rücksicht auf etwaige Verkürzung der Wochenarbeitszeit.

3. Bei Beseitigung des Frauenzuschlags können die Kürzungsbeträge nach Ziffer 1 insoweit ermäßigt werden, daß sich per Saldo ein Ausgleich ergibt.

4. Die Löhne der nach Ziff. 1 gekürzten Postarbeiter können auf die Arbeiter der übrigen Verwaltungszweige Anwendung finden.

Ministerialrat SchillingSchilling erläuterte die Einzelheiten dieses Vorschlages.

Auf Grund der Aussprache erklärte der Reichspostminister seine anfänglichen Bedenken gegen diese Regelung fallenlassen zu wollen, wenn Ziffer 4 des Vorschlags des Reichsfinanzministeriums gestrichen werde.

Staatssekretär Dr. SchäfferSchäffer erklärte sich bereit, auf Ziffer 4 zu verzichten.

Das Reichskabinett erteilte daraufhin seine Zustimmung zu Ziffer 1–3 des vorstehenden Vorschlags des Reichsministers der Finanzen.

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