1.3.1 (bru2p): Kassenlage des Reichs.

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Kassenlage des Reichs.

Reichsminister DietrichDietrich trug, entsprechend den beiliegenden schriftlichen Aufzeichnungen, die Zahlen des vorläufigen Kassenplans für April bis Juni 1931 vor1.

1

Nach den Berechnungen des RFMin. verringerten sich die Einnahmen im 1. Quartal des Rechnungsjahrs 1931/32 um 410 Mio RM gegenüber dem Voranschlag. Diese Mindereinnahmen konnten durch Verbesserungen gegenüber dem Etatssoll in Höhe von 51 Mio RM auf 359 Mio RM gesenkt werden. Auf der Ausgabenseite rechnete das RFMin. mit einem Mehrbedarf von rd. 210 Mio RM (darunter Darlehen an die RAfAuA: 83 Mio RM, Krisenfürsorge (Bedarf über 100 Mio RM): 46 Mio RM). Dieser Mehrbedarf konnte durch Verbesserungen gegenüber dem Etatssoll in Höhe von 147 Mio RM auf 63 Mio RM gesenkt werden. Den zusätzlichen Bedarf für das 1. Vierteljahr 1931 bezifferte das RFMin. auf rd. 425 Mio RM (Anlage zur Niederschrift vom 6.3.31, R 43 I /2368 , Bl. 282–298, hier Bl. 287–288).

Die Überwindung des Ultimo März 1931 sei für das Reich gesichert. Im wesentlichen allerdings dadurch, daß Einnahmefälligkeiten aus dem 1. Quartal des neuen Rechnungsjahres vorgezogen werden. Das Gesamtdefizit 1930/31 werde die letzten Schätzungen, die auf 1 Milliarde gelautet hätten, nicht wesentlich übersteigen2. Er rechne jetzt mit einem Gesamtfehlbetrag gegenüber dem[926] ursprünglichen Haushaltsvoranschlag von 1 Milliarde und 30–40 Millionen. Die vorläufigen Zahlen über die Eingänge im Februar seien außerordentlich schlecht. Worauf dieses Ergebnis zurückzuführen sei, könne im Augenblick noch nicht gesagt werden. Er müsse zunächst die spezifizierten Zahlen abwarten. Sicher sei, daß die Zölle erheblich zurückgegangen seien, vorwiegend wegen der stark gedrosselten Getreideeinfuhr3. Immerhin werde der Gesamtabschluß des Jahres 1930/31 noch leidlich ausfallen.

2

Der RFM hatte in seiner Haushaltsrede im RT am 3.12.30 das Defizit für das Haushaltsjahr 1930/31 mit 900 Mio RM angegeben (RT-Bd. 444, S. 222 ), vor dem RT-Haushaltsausschuß hatte er am 14.1.31 den Fehlbetrag auf höchstens 1 Mrd. RM veranschlagt (WTB Nr. 94 vom 14.1.31 in R 43I /882 , Bl. 4).

3

Im Dezember 1930 und im Januar 1931 waren lediglich 12 000 t Getreide importiert worden (Mitteilung des StS Schäffer in einer Besprechung mit RbkPräs. Luther am 21.2.31; Durchschrift einer Aufzeichnung Luthers im Nachl. Luther Nr. 336).

Zum Haushaltsplan 1931/1932 bemerkte der Reichsminister der Finanzen, daß er so, wie er aufgestellt sei, nicht durchgehalten werden könne. Die Einnahmen, die schon mit 1 Milliarde geringer angesetzt seien, wie im Vorjahre, müßten noch niedriger angesetzt werden. Nach den letzten Überprüfungen, die von den verschiedenen Abteilungen des Ministeriums vorgenommen worden seien, rechne er über die Etatsansätze hinaus mit folgenden Rückgängen:

Bei der Tabaksteuer mit

150

Millionen

bei den sonstigen Steuern mit

130

Millionen

bei den Zöllen mit

100

Millionen

bei Spiritus mit

50

Millionen

Das heißt also insgesamt mit weiteren 420–430 Millionen. Diese Verschlechterung entspreche genau dem Betrag, um den nach dem Voranschlag im Jahre 1931/32 die Schulden des Reichs getilgt werden sollten4. D. h. der Etat 1931 könne durchgehalten werden, mit Ausnahme der Schuldentilgung. Diese Schätzung könne sich allerdings verbessern. Vor allen Dingen dann, wenn die Vermutung des Reichsernährungsministers zutreffe, daß Deutschland bis zur neuen Ernte größere Mengen ausländischen Weizens importieren müsse. Wenn der Zollsatz von 25 RM durchgehalten werden könne, werde allein durch die Weizeneinfuhr ein Mehrbetrag von über 100 Millionen an Zöllen eingehen. Ferner sei völlig ungewiß, ob sich die der neuen Schätzung zu Grunde liegende Annahme, daß die Tabaksteuer im 1. Vierteljahr 1931/1932 stark rückgängig sein werde, bewahrheite.

4

Im § 2 des Gesetzes über Schuldentilgung vom 23.10.30 war die RReg. verpflichtet worden, jährlich 420 Mio RM im Reichshaushalt zur Schuldentilgung einzustellen (RGBl. I, S. 467 ). S. auch Dok. Nr. 116, P. 1 und 2.

Wie er des neuen Defizits von 420 Millionen Herr werden wolle, wisse er im einzelnen noch nicht. Ein Betrag von 200 Millionen gedenke er auf Grund der in das Haushaltsgesetz aufzunehmenden Einsparungsermächtigung abzudecken. Diese 200 Millionen beabsichtige er auf folgende Weise zu erreichen:

1.

40 Millionen Kürzungen der Kinderzulage für leichtbeschädigte Kriegsrentenempfänger.

2.

60 Millionen durch den Wegfall von Lohnsteuerrückerstattungen.

3.

50 Millionen beim Wehretat (Einschränkung des Beschaffungsprogramms).

4.

50 Millionen Einzeleinsparungen bei der Gesamtheit der übrigen Haushalte.

[927] Wegen des noch fehlenden Restbetrages würden brutale Maßnahmen unvermeidbar sein, sofern die Entwicklung der nächsten Wochen die Richtigkeit der ungünstigen Vorschau bestätigen werde.

Bezüglich der Kassenlage lägen die Dinge besonders trübe. An sich sei das 1. Viertel des neuen Haushaltsjahres besonders ungünstig belastet. Dies ergebe sich aus der Struktur des Gesamtetats, der so aufgebaut sei, daß im 1. Vierteljahr erheblich höhere Ausgaben fällig würden, wie in dieser Zeit an Einnahmen vorgesehen seien5. Da alle normalen Kreditmöglichkeiten des Reichs erschöpft seien, und insbesondere der unerläßlich notwendige Betriebsfonds fehle, sei die Kasse völlig festgefahren. Hier müsse also die Mithilfe der Reichsbank einsetzen. In dem vorliegenden Zahlenmaterial habe er den Fehlbetrag des 1. Vierteljahres auf 430 Millionen RM berechnet. Hierin sei noch nicht einbegriffen ein Bedarf von 83 Millionen, mit dem die Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung neuerdings hervorgetreten sei6. Die Reichsanstalt komme nämlich auch bei Aufrechterhaltung des Beitragssatzes von 6½ v.H. in den nächsten drei Monaten nicht aus und müsse daher einen Überbrückungskredit in Anspruch nehmen, den sie beim Reich angemeldet habe.

5

StS Schäffer hatte in seinen „Bemerkungen zur Kassenlage“ vom 3.3.31 auf die konstitutionelle Schwäche des 1. Quartals des Haushaltsjahres aufmerksam gemacht. Diese Schwäche sei „ein Fehler im Aufbau des Haushalts […]. Er stammt aus einer Zeit ständig wachsender Einkünfte der Wirtschaft, in der damit gerechnet wurde, daß die Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer in jedem Jahre eine Erhöhung erfahren“. Die kassenmäßige Schwäche des 1. Vierteljahres beruhe darauf, daß eine Reihe von Einnahmen sich auf die spätere Zeit zusammendrängten, während umgekehrt eine Reihe von Ausgaben aus der späteren Zeit vorweg geleistet werden müßten (R 43 I /2368 , Bl. 289–294, hier Bl. 292).

6

S. Dok. Nr. 269, P. 2.

Der Reichsbankpräsident erwiderte, daß er das vom Herrn Reichsminister der Finanzen entwickelte Bild sehr ernst beurteile. Die Reichsbank sei darauf gefaßt gewesen, daß das Reich zur Überwindung des Ultimo März eine gewisse Hilfe nötig haben werde. Er habe auch schon gewisse Vorkehrungen getroffen gehabt, um diese Hilfe zu gewähren. Wenn diese Hilfe nunmehr nach dem Bericht des Reichsministers der Finanzen nicht mehr notwendig erscheine, so sei dies allerdings eine angenehme Enttäuschung. Um so schlimmer sei aber die Enttäuschung bezüglich des Bedarfs für das 1. Vierteljahr 1931/1932. Er sehe einstweilen noch keine Möglichkeit, wie er hier helfen könne. Eindringlichst warnen müsse er davor, an dem Schuldentilgungsprogramm bezüglich der 420 Millionen zu rütteln. Der Kredit des Reichs vertrage auf diesem Gebiet kein Zurückweichen von den eingegangenen Verpflichtungen. Eine Mithilfe der deutschen Banken habe zur Voraussetzung, daß er den Banken volle Klarheit über die Lage der Reichsfinanzen verschaffe. Den Banken aber schon jetzt den wahren Sachverhalt, d. h. den Bedarf von 420 Millionen RM zu offenbaren, halte er nicht für angängig. An einer Mithilfe der BIZ sei praktisch nicht zu denken, weil die BIZ allgemein nicht in der Lage sei, Kredite an Regierungen zu gewähren7. Abgesehen davon werde die BIZ eine Verlegung von Fälligkeiten[928] der deutschen Reparationsschuld oder ähnliche Maßnahmen nicht ohne Zustimmung der Gläubigerregierungen bewilligen können und schließlich sei eine Erschließung neuer Kreditquellen in jedem Falle auch nur dann erfolgversprechend, wenn gleichzeitig eindrucksvolle Einsparungen vorgenommen würden, z. B. Gehaltskürzungen.

7

RbkPräs. Luther hatte StS Schäffer bereits am 21.2.31 mitgeteilt, „daß bei der BIZ wenig Geneigtheit bestehe, auch nur die fälligen Reichsschatzanweisungen zu prolongieren“ (Durchschrift einer Aufzeichnung Luthers über eine Besprechung mit Schäffer am 21.2.31 im Nachl. Luther Nr. 336).

Der Reichskanzler erklärte, daß neue Steuern zur Deckung des Defizits nicht in Erwägung gezogen werden könnten. Das Mittel weiterer Gehaltskürzungen werde nach seiner Meinung gleichfalls nicht sehr viel weiterhelfen. Das Beispiel der soeben vorgenommenen Gehaltskürzungen8 habe gelehrt, daß das Reich von einer solchen Maßnahme nur einen verhältnismäßig geringen Vorteil habe, weil die Länder und Gemeinden, ferner die Reichsbahn, das Ergebnis der Gehaltskürzungen für sich selbst beanspruchten. Abgesehen davon könne er von solchen Maßnahmen in den kommenden ersten Wochen9 nicht sprechen. Das deutsche Volk vertrage keine weitere Komprimierung auf finanziellem Gebiet ohne entscheidende Schritte in der Reparationsfrage. Er sei daher innerlich entschlossen, auf diesem Gebiet zu handeln. Als Zeitpunkt hierfür habe er Anfang Mai in Aussicht genommen10. Zur Vorbereitung der Aktion erwarte er für Ende April die deutschen Botschafter aus den Hauptgläubigerländern. Das Finanzproblem, das zu überwinden sei, bestehe unter diesen Umständen in erster Linie darin, Ultimo April zu überwinden. Ferner liege ihm sehr am Herzen, daß vor reparationspolitischen Schritten bezüglich der Umschuldung der deutschen Gemeinden entscheidende Fortschritte erzielt würden. An alle Anwesenden richte er die eindringliche Mahnung, über diese Mitteilungen nach außen hin und gegenüber jedem Dritten strengstes Stillschweigen zu bewahren.

8

Gemeint sind die am 1.2.31 in Kraft getretenen Gehaltskürzungen der öffentlichen Bediensteten um 6% (NotVO vom 1.12.30, RGBl. I, S. 522 ).

9

Vor der Vertagung des RT am 26.3.31 bis zum 13.10.31 (Schultheß 1931, S. 96).

10

S. Dok. Nr. 291.

Staatssekretär Dr. SchäfferSchäffer führte sodann aus, daß die Überwindung des Ultimo März nach den Mitteilungen des Reichsministers der Finanzen nur dadurch gelinge, daß gewisse Fälligkeiten aus dem April vorgezogen würden. Wenn der Reichsbankpräsident soeben erklärt habe, daß er an sich darauf gefaßt gewesen sei, für die Überwindung des Ultimo März seinerseits zu helfen, so werde das Reichsfinanzministerium gut daran tun, von der Vorziehung der Fälligkeiten abzusehen und für März die Hilfe des Reichsbankpräsidenten in Anspruch zu nehmen. Das Problem der Überwindung des Ultimo April werde sich dadurch jedenfalls leichter gestalten. Für die Überwindung des Ultimo März mit Hilfe des Reichsbankpräsidenten bedürfe es ja nicht der Aufdeckung der Etats- und Kassenlage 1931/1932 gegenüber den Banken.

Endgültige Abmachungen wurden nicht getroffen, weil der Reichsbankpräsident erklärte, daß er wieder zur Verfügung stehe, sobald er in der kommenden Woche von der Verwaltungsratssitzung der BIZ aus Basel zurück sei11.

11

StS Schäffer teilte am 25.3.31 in einer Besprechung mit dem RbkPräs. mit, daß das RFMin. das Defizit für Ultimo März und Ultimo April auf 34 Mio RM heruntergedrückt habe. Dieser Fehlbetrag sollte durch Schatzanweisungen gedeckt werden. Für das 1. Quartal wollte der RbkPräs. einen Kredit von 250 Mio RM bei den Banken besorgen (Durchschrift einer Aufzeichnung Schäffers in R 43 I /2368 , Bl. 313–318). Zur Haushaltslage vgl. auch Dok. Nr. 272, P. 5.

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