1.150.2 (bru2p): 2. Nordpol-Flug des „Zeppelin“.

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2. Nordpol-Flug des „Zeppelin“.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers und Reichsminister der Finanzen warf die Frage auf, ob nicht der geplante Zeppelin-Flug nach dem Nordpol verboten werden müsse. Wenn dieser Flug mißlinge, was immerhin leicht möglich sei, so werde das Ansehen der Zeppelin-Werke aufs äußerste leiden2. Der Reichstag werde dann den Zeppelin-Werken keinen Pfennig mehr bewilligen3.

2

Möglicherweise formulierte der RFM seine Bedenken gegen den Polar-Flug mit Blick auf den Absturz des ital. Luftschiffs „Italia“ in der Nähe von Spitzbergen im Mai 1928.

3

Im Haushalt 1931 waren 750 000 RM für die Entwicklung von Luftschiffen eingestellt worden (Reichshaushaltsrechnung 1931, RVMin., Ordentlicher Haushalt, Ausgaben, Kapitel 7, Titel 1 c, S. 360).

Der Reichsverkehrsminister wies darauf hin, daß die Unkosten für die Fahrt in der Hauptsache bereits aufgewendet worden seien4. Das Reich habe übrigens für diesen Nordpolflug keine Mittel zur Verfügung gestellt. Es werde rechtlich gar nicht möglich sein, den Nordpol-Flug zu verbieten5.

4

Der Arktis-Flug war vom amerik. Presseunternehmen Hearst finanziert worden (DAZ Nr. 201–202 vom 7.5.31).

5

Die Expedition des Luftschiffes „Graf Zeppelin“ fand vom 25. 7.–31.7.31 statt.

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