1.225.1 (bru2p): 1. Entwurf einer Verlautbarung über die Einrichtung von Sondergerichten.

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1. Entwurf einer Verlautbarung über die Einrichtung von Sondergerichten.

Staatssekretär Dr. JoëlJoël verlas den Entwurf einer Verlautbarung über die Einrichtung von Sondergerichten.

Der Reichswehrminister schlug vor, im Eingang der Verlautbarung auch die böswillige Mißachtung der Gesetze besonders hervorzuheben.

Der Reichsverkehrsminister schlug vor, am Schlusse der Verlautbarung außer den Terrorakten auch die Straßenausschreitungen zu nennen.

Die Verlautbarung wurde in der beiliegenden Fassung genehmigt1.

1

Diese Verlautbarung, Teil einer amtlichen Erklärung zur NotVO über Aktienrecht, Bankenaufsicht und über eine Steueramnestie vom 19.9.31 (RGBl. I, S. 493 ), hatte folgenden Wortlaut: „Es ist in letzter Zeit eine so weitgehende Mißachtung der Gesetze und ein so erschreckender Mangel an gesundem Gemeinschaftsgefühl und staatsbürgerlicher Gesinnung hervorgetreten, daß durchgreifende Abwehrmaßnahmen unerläßlich sind. Die Reichsregierung hat sich daher entschlossen, zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und zur Reinerhaltung der deutschen Wirtschaft und der öffentlichen Steuermoral dem Herrn Reichspräsidenten den Erlaß einer Notverordnung über die Errichtung von Sondergerichten vorzuschlagen. Die Sondergerichte sollen in einem auf das äußerste beschleunigten Verfahren zur Aburteilung von gröblichen Terrorakten und Gewalttätigkeit sowie von schweren Fällen verbrecherischer geschäftlicher Mißwirtschaft oder Steuer- und Devisenhinterziehung berufen sein“ (WTB Nr. 1972 vom 19.9.31 in R 43 I /2373 , S. 1143–1146; Zitat S. 1146).

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