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[531] Nr. 140
Der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund zum Wirtschaftsprogramm der Reichsregierung. 13. Oktober 19301
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Der ADGB sandte der Rkei mit Anschreiben vom 14. 10. den (hier nicht veröffentlichten) Text des Referats von Leipart vor dem ADGB-Ausschuß am 12. 10. und die Entschließung zur Wirtschafts- und Finanzkrise als Druck zu (R 43 I/2367, Bl. 65; Text der Leipart-Rede Bl. 66–70).
Entschließungen des Bundesausschuses
Der Ausschuß des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes faßte auf seiner Tagung am 12. und 13. Oktober 1930 einstimmig folgende Entschließungen:
I.
Das kapitalistische Wirtschaftssystem hat eine Weltwirtschaftskrise von solchem Ausmaß erzeugt, daß alle mit dem Weltmarkt verbundenen Länder aufs schwerste getroffen sind.
Deutschland ist mit seinen drei Millionen Erwerbslosen besonders in Mitleidenschaft gezogen. Seine Verarmung infolge des Krieges, sein hoher Preisstand infolge der Zoll-, Agrar- und Kartellpolitik, seine Kapitalnot, die verschärft wird durch die Flucht deutschen Kapitals ins Ausland, und seine drückenden Reparationslasten charakterisieren die besondere Schwere seiner wirtschaftlichen Lage.
In dieser Notzeit muß Deutschland auch besondere Notmaßnahmen treffen, um die wachsende Arbeitslosigkeit zu bannen und der Verelendung breiter Volksmassen entgegenzuwirken.
Die gegenwärtige Wirtschaftspolitik, wie auch das neue Programm der Reichsregierung2 erfüllen die notwendigen Erfordernisse nicht. Die Politik der Lohnsenkung und der gleichzeitigen Steigerung der Lebensmittelpreise sind nicht miteinander vereinbar. Das Ergebnis dieser zwiespältigen Wirtschaftspolitik läuft auf die Senkung des Reallohnes und damit der Kaufkraft hinaus. Senkung des Reallohnes und der Kaufkraft aber hindert die Überwindung der Wirtschaftskrise und macht sie zum Dauerzustand.
In der Aufrechterhaltung hoher Warenpreise liegt ein verhängnisvoller Fehler der Wirtschaftsführung. Die überhöhten deutschen Preise müssen an die Weltmarktpreise angeglichen werden durch gesetzliche Kontrolle der Kartelle und Bekämpfung aller überhöhten Preise überhaupt, in erster Linie der Preise für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände. Besonders notwendig hierfür ist eine Revision der jetzigen Agrarpolitik, insbesondere die Beseitiugng der überhöhten Zölle.
Entgegen den Plänen der Regierung zur Neuregelung der Wohnungswirtschaft hält der Bundesausschuß es für dringend notwendig, daß der bisherige Betrag von 850 Millionen Reichsmark Hauszinssteuergeldern dem Wohnungsbau[532] verbleibt, daß eine bessere Ausschöpfung des Aufkommens der Hauszinssteuer und ihrer Rückflüsse erfolgt, daß die Hauszinssteuer zu einer langfristig fließenden Quelle der Finanzierung des Wohnungsbaues umgestaltet wird, daß die stoßweise Beanspruchung des Baumarktes durch konsequente Durchführung eines mehrjährigen Wohnungsbauprogramms, nötigenfalls unter Zuhilfenahme ausländischer Kredite, beseitigt wird und daß der Mieterschutz bis zu seiner Überleitung in ein soziales Wohn- und Mietrecht aufrechterhalten bleibt.
Bei der Bedeutung der öffentlichen Hand als Auftraggeberin für die gesamte Wirtschaft sind alle Hemmnisse zu beseitigen, die die Kreditbeschaffung erschweren.
II.
Die Krise des Arbeitsmarktes, deren weitere Verschärfung in den nächsten Wochen und Monaten bevorsteht, die aus der Arbeitslosigkeit erwachsende Verelendung und Verzweiflung der Massen fordern gebieterisch, alle Kräfte des Staates und der Wirtschaft für die Entlastung des Arbeitsmarktes einzusetzen. Die bisherigen Methoden zur Behebung der Krise haben versagt. Neue Wege müssen beschritten, neue Entschlüsse gefaßt werden.
Die gegenwärtige Arbeitslosigkeit verlangt vor allem eine Verkürzung der Arbeitszeit, die entsprechend der gesteigerten Produktivität der Wirtschaft und der Leistung des einzelnen eine gerechte Verteilung der Arbeitsgelegenheit sichert.
Der Bundesausschuß fordert infolgedessen eine gesetzliche vierzigstündige Arbeitswoche solange, bis der Arbeitsmarkt entlastet ist, unter gleichzeitiger Einführung eines allgemeinen Zwanges zur Einstellung neuer Arbeitskräfte im Ausmaße der Arbeitszeitverkürzung, zur Meldung offener Stellen und Benutzung der öffentlichen Arbeitsvermittlung. Zum Lohnausgleich sind für den Übergang die freiwerdenden Unterstützungsmittel mit heranzuziehen.
Die Zulassung von Überstunden ist auf die dringlichsten Ausnahmefälle zu beschränken mit der Bestimmung, daß der Unternehmer für jede Überstunde einen vollen Stundenlohn als Sonderbeitrag zur Arbeitslosenunterstützung abzuführen hat.
Zur Entlastung des Arbeitsmarktes ist weiterhin erforderlich die Anrechnung des Arbeitsentgelts auf alle Pensionen und Wartegelder, soweit ihre Empfänger in beruflicher Arbeit stehen.
Der Bundesausschuß fordert weiter die Beseitigung der schweren Ungerechtigkeiten, die in dem sozialpolitischen Teil der Notverordnungen enthalten sind. Er verlangt darüber hinaus zur Sicherstellung der Arbeitslosenversicherung und Krisenfürsorge die Aufrechterhaltung der Darlehenspflicht des Reiches und die Einsetzung der notwendigen Summen in den Reichsetat3. Die Krisenfürsorge muß auf alle Berufe und auf die ganze Dauer der Arbeitslosigkeit ausgedehnt werden.
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Der ALV-Etat sollte nach den Plänen der RReg. künftig ohne Inanspruchnahme des Reichshaushalts sichergestellt werden. Der Reichsanteil an der Krisenfürsorge sollte auf 420 Mio RM beschränkt werden („Wirtschafts- und Finanzplan der Reichsregierung“, WTB Nr. 1971 vom 30.9.30, R 43 I/1446, Bl. 335).
[533] III.
Angesichts der heutigen schwierigen Wirtschaftslage Deutschlands stellen die bestehenden Reparationslasten, deren Maß schon längst die Wiedergutmachung der durch den Krieg verursachten Schäden überschritten hat, eine Bürde dar, die das wirtschaftliche, das soziale und das staatliche Leben auf das äußerste gefährden.
Die deutschen Gewerkschaften sind schon vor einem Jahrzehnt für die Annullierung der internationalen Kriegsschulden eingetreten. Diese grundsätzliche Haltung haben die Gewerkschaften niemals aufgegeben. Nur um die unberechenbaren Folgen der Sanktionspolitik der ersten Nachkriegsjahre abzuwehren und in den Grenzen des Möglichen die günstigsten Bedingungen für die Erhaltung der deutschen Wirtschaft und die politische Bewegungsfreiheit des deutschen Volkes zu schaffen, haben auch sie der Übernahme dieser schweren Bürde zugestimmt. Sie haben aber niemals einen Zweifel darüber gelassen, daß das Ziel der deutschen Politik die Revision der Reparationsabkommen und die Wiederherstellung der vollen Souveränität des deutschen Volkes sein muß.
Es steht fest, daß die Milliarden, die Deutschland an seine Gläubiger zu zahlen hat, nicht nur eine der Ursachen der ungeheuren Arbeitslosigkeit in Deutschland, sondern auch der Störungen in der Weltwirtschaft sind. Deshalb ist es ein Gebot wirtschaftlicher und staatsmännischer Einsicht, diese Hemmungen einer gesunden weltwirtschaftlichen Entwicklung auszuschalten.
Die deutsche Arbeiterschaft, die stets aufrichtig für einen dauernden und gerechten Frieden eingetreten ist, fühlt sich jetzt gerade aus diesem Grunde zu dieser ernsten Mahnung berechtigt und verpflichtet. Die schwere Reparationsbelastung gefährdet nicht nur die Bewegungsfreiheit der deutschen Wirtschaft und damit die sozialen Errungenschaften der deutschen Arbeiterschaft, sondern sie erschwert die Überwindung der Weltwirtschaftskrise, unter deren verhängnisvollen Folgen die Arbeiterschaft der gesamten Welt heute leidet.
IV.
Die Gewerkschaften sind und bleiben der starke Schutzwall gegen soziale Not und Bedrückung; sie vertreten das Recht der Arbeiterschaft auf entscheidende Mitwirkung in Staat und Wirtschaft. Sie nehmen dieses Recht, gestützt auf ihre im Vertrauen der Arbeiterschaft begründete Macht auch jetzt für sich in Anspruch. Mit unerschütterlicher Zuversicht in die befreiende Kraft der Arbeiterbewegung treten fünf Millionen Arbeiter und Arbeiterinnen ein für die Stärkung der Gewerkschaften, für die Erfüllung ihrer Forderungen. Die Arbeiterbewegung hat in den Jahrzehnten ihrer Geschichte mehr als einmal den Druck wirtschaftlicher und politischer Gegenkräfte siegreich überwunden, die unvergleichlich fester gegründet waren als die, von denen gegenwärtig Freiheit und Recht des werktätigen Volkes bedroht sind. Der Aufstieg der Arbeiterschaft kann zwar durch reaktionäre Gewalten, deren Streben in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise einen günstigen Nährboden findet, vorübergehend gehemmt werden, jedoch der Wille der Arbeiter und die Kraft ihrer Organisationen wird auch diese Widerstände überwinden.
[534] Gegen den Abbau der Krisenfürsorge
Am Freitag, dem 10. Oktober 1930, nahm der Verwaltungsrat der Reichsanstalt Stellung zu einem Verordnungsentwurf des Reichsarbeitsministers zur Krisenunterstützung4. Nach längerer Diskussion dieser Vorschläge, die einen geradezu unerhörten Abbau vorsehen, gaben einmütig sämtliche Arbeitnehmer einschließlich der Christlichen und Hirsch-Dunckerschen Gewerkschaften folgende Erklärung ab, aus der die von der Regierung geplanten Maßnahmen erkennbar sind.
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Die VO über die Krisenfürsorge für Arbeitslose vom 11.10.30 ist im RGBl. I, S. 463 veröffentlicht worden.
„Dem Bericht der Regierungsvertreter entnehmen wir, daß die Vorschläge zur Änderung der Krisenfürsorge durch die finanzpolitischen Beschlüsse des Kabinetts von vornherein an einem bestimmten, unseres Erachtens völlig unzulänglichen Kostenbetrag gebunden waren. Demgegenüber sind wir der Auffassung, daß der § 101 AVAG5 die Regelung der Krisenfürsorge nach Maßgabe des Arbeitsmarktes und der sozialen Bedürfnisse der von der Arbeitslosenversicherung nicht unterstützten Arbeitslosen verlangt. Diesen Gesichtspunkten tragen die Vorschläge in keiner Weise Rechnung. Durch die Herausnahme der Arbeitslosen mit kurzer Anwartschaft, durch die Verkürzung der Unterstützungsdauer, durch die Herauslassung der Arbeitslosen unter 21 Jahren, durch die unterschiedliche Behandlung der Arbeitslosen in Gemeinden mit weniger als 25 000 Einwohnern, durch die unerträgliche Herabsetzung der Unterstützungssätze und durch die ungeheuere Verschlechterung der Bedürftigkeitsprüfung würde nicht nur die Krisenfürsorge unter das Niveau der Wohlfahrtspflege herabgedrückt, sondern auch den Gemeinden eine Belastung auferlegt werden, unter der sie einfach zusammenbrechen müßten. Damit würde aber auch die allernotwendigste Unterstützung aller aus Versicherungsmitteln nicht unterstützten Arbeitslosen überhaupt in Frage gestellt werden.
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§ 101 AVAVG ermächtigte den RArbM, in Zeiten andauernd besonders ungünstiger Arbeitsmarktlage nach Anhörung der RAfAuA die Arbeitslosenunterstützung als Krisenunterstützung zu gewähren (RGBl. 1927 I, S. 199).
Im Hinblick auf diese voraussehbaren Auswirkungen der geplanten Änderungen der Krisenfürsorge halten wir die Diskussion über einzelne Punkte der Vorlage und etwaige diesbezügliche Abänderungsvorschläge für überflüssig.
Obwohl wir die Finanzlage des Reiches durchaus nicht verkennen, müssen wir im Interesse der Arbeitslosen und der Gemeinden die Weitergeltung der Bestimmungen über die Höhe der Unterstützungssätze und der Bedürftigkeitsprüfung sowie eine grundlegende Änderung der Bestimmungen über Personenkreis und Unterstützungsdauer nach folgenden Gesichtspunkten fordern:
1. | Ausdehnung des Personenkreises auf alle Berufe und Altersgruppen. |
2. | Verlängerung, mindestens aber Beibehaltung der bisherigen Unterstützungsdauer. |
3. | Gleichmäßige Behandlung aller Arbeitslosen unabhängig von der Größe der Gemeinden. |
Die Arbeitnehmergruppe im Verwaltungsrat der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung.“
[535] Eine ähnliche Erklärung gaben auch die Vertreter der öffentlichen Körperschaften ab, während die Vertreter der Arbeitgeber sich mit dem geplanten Abbau einverstanden erklärten. In einer vorhergehenden Sitzung des Reichsrats waren die Vorschläge des Reichsarbeitsministers einmütig abgelehnt worden.