Text
Nr. 164
Abgeordneter Drewitz an den Reichskanzler. 10. November 1930
[Haltung der Wirtschaftspartei zur Reichsregierung]
Sehr geehrter Herr Reichskanzler!
Ich halte es für meine Pflicht, Sie darauf aufmerksam zu machen, daß meine Fraktion nicht in der Lage ist, gegen die Aufhebung der Notverordnung zu stimmen, wenn nicht unser Antrag, die Schankverzehrsteuer herauszulassen, angenommen wird1. Ich möchte Sie daher dringend bitten, vor der Sitzung[614] am Mittwoch eine Einigung unter den Regierungsparteien in dem Sinne zu erzielen, daß durch einen Initiativantrag der Absatz, der sich auf die Schankverzehrsteuer bezieht, herausgenommen wird. Da ich leider am Mittwoch nicht in Berlin sein kann, würde unser Mitglied im Haushaltsausschuß zu evtl. Verhandlungen in meiner Vertretung kommen2.
- 1
Antrag der WP vom 16.10.30 auf Aufhebung der Gemeindebiersteuer und der Gemeindegetränkesteuer in der NotVO vom 26.7.30 (RGBl. I, S. 311), RT-Bd. 448, Drucks. Nr. 95.
- 2
Die Anträge zur Aufhebung bzw. Änderung der NotVO vom 26.7.30 wurden vom RT-Haushaltsausschuß nicht ab Mittwoch, den 12. 11., sondern erst ab Donnerstag, den 20. 11., behandelt. Zum Antrag 95 nahm der WP-Abg. Köster am 25. 11. im Haushaltsausschuß Stellung (10. Sitzung des 5. Ausschusses V. Wahlperiode 1930, S. 111–113). Der Haushaltsausschuß beschloß am 2.12.30, die Anträge, die nur eine partielle Aufhebung der NotVO betrafen (also auch den Antrag der WP) für nicht zulässig zu erklären (16. Sitzung des 5. Ausschusses, S. 177). Vgl. auch Dok. Nr. 174, P. 6.
Ihnen im voraus bestens dankend, zeichne
mit vorzüglichster Hochachtung
ergebenst
Drewitz
Mitglied des Reichstages