Text
[326] Nr. 81
Vermerk des Staatssekretärs Pünder über die Auflösung des Reichstags. 16. Juli 1930
Der Herr Reichskanzler hat heute Vormittag dem Herrn Reichspräsidenten über die politische Lage Vortrag gehalten. Ein allgemein gehaltenes Kommuniqué über den Vortrag wird von Herrn Staatssekretär Dr. Meissner herausgegeben1. Der Herr Reichskanzler hat darüber hinaus vom Herrn Reichspräsidenten die Ermächtigung erhalten, in der Pressekonferenz mündlich noch ergänzende Erklärungen über die ihm vom Herrn Reichspräsidenten erteilten Vollmachten machen zu lassen. Letzteres habe ich, im Einverständnis mit dem Herrn Reichskanzler, mir nochmals ausdrücklich von Herrn Staatssekretär Dr. Meissner bestätigen lassen. Danach kann und soll in der Pressekonferenz (nicht in formulierter Form, damit die Mitteilungen nicht zu offiziell klingen) mündlich erklärt werden, daß in dem heutigen Vortrag der Herr Reichspräsident die bisher von ihm bereits erteilten Vollmachten erneut bestätigt hätte, die bekanntlich dahin gehen, im Falle Versagens des Reichstags, die Deckungsvorlagen im Wege der Notverordnung in Kraft zu setzen und im Falle der Aufhebung dieser Notverordnung durch den Reichstag, den Reichstag aufzulösen. Letztere Ermächtigung zur Reichstagsauflösung soll sich jetzt aber darüber hinaus auch auf die Fälle erstrecken, daß ein Mißtrauensvotum im Reichstag angenommen wird oder sich aus irgend welchen anderen bedeutsamsten Gründen eine sofortige Reichstagsauflösung als unbedingt geboten erweisen sollte2.
Pünder