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Nr. 221
Vermerk des Ministerialrats Feßler über agrarpolitische Forderungen der Grünen Front. 19. Januar 1931
Das neue Programm der Grünen Front bedeutet in seiner Totalität die Forderung, die ganze deutsche Wirtschaftspolitik auf die Interessen der Landwirtschaft abzustellen1. Von Rücksichtnahme auf die anderen Erwerbsstände, insbesondere die Industrie und die Verbraucher kann bei diesen Plänen nicht mehr gesprochen werden.
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Die Forderungen der Grünen Front waren zusammen mit einer Stellungnahme des REM dem RK am 17.1.31 zugesandt worden. Die Grüne Front hatte Änderungen in der Zoll- und Handelspolitik, auf innerwirtschaftlichem Gebiet, in der Kredit- und Steuerpolitik und in der Osthilfe verlangt. Der REM hatte sich diese Forderungen fast vollständig zu eigen gemacht (Forderungen der Grünen Front mit Anschreiben des REM an den RK vom 17.1.31 in R 43 I/2545, Bl. 281–291, Bemerkungen des REM zu den Forderungen der Grünen Front, a.a.O., Bl. 292–309).
Die Grüne Front will das gesamte Preisniveau agrarischer Erzeugnisse restlos vom Weltmarkt lösen. Sie will durch Gleitzölle für alle agrarischen Produkte[790] der Regierung die Möglichkeit geben, den Einfluß der Weltmarktpreise auf das Preisniveau des Inlandes vollkommen auszuschalten2.
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Die Grüne Front hatte verlangt, daß der RReg. die Ermächtigung erteilt werde, die Zölle für alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse je nach der Wirtschaftslage herab- oder heraufzusetzen (R 43 I/2545, Bl. 285). Für den REM hatte die auch von ihm für notwendig gehaltene Ermächtigung die Folge, „daß die von der Ermächtigung betroffenen Zölle nicht mehr Gegenstand der Handelsvertragspolitik sein können“ (R 43 I/2545, Bl. 300).
Diesem Ziele soll auch der Kampf gegen alle Bindungen agrarischer Zölle dienen, die bestehen oder in Zukunft in Frage kommen könnten.
Die Preissteigerung auf dem Inlandsmarkte soll, soweit sie nicht durch Zölle herbeigeführt wird, einmal durch eine außerordentlich starke und kostspielige Erweiterung des Einfuhrscheinsystems, und andererseits durch die Ermöglichung eines Verwendungszwanges3 auf breitester Basis erreicht werden. Ziel ist, die Bodenerzeugnisse des Auslandes möglichst restlos von Deutschland fernzuhalten.
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„Soweit nur irgend möglich, muß durch gesetzgeberische Maßnahmen – wie es beim Getreide geschehen ist – dafür gesorgt werden, daß inländische landwirtschaftliche Erzeugnisse überall dort verwendet werden, wo sie gleichartige ausländische Erzeugnisse ersetzen können. Aus diesem Grunde wird die Einführung und sofortige Anwendung eines Verwendungszwanges, z. B. für Fette, Flachs, Wolle, Zichorie, Holz, Karpfen usw. notwendig sein“ (Forderungen der Grünen Front, R 43 I/2545, Bl. 286). Der REM hatte die Auffassung vertreten, daß der Verwendungszwang auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen würde, und hatte vorgeschlagen, den RWiR um ein Gutachten zu bitten (R 43 I/2545, Bl. 301).
Diesen Grundgedanken dienen die Einzelvorschläge auf dem Gebiete der Getreidewirtschaft4, der Veredelungsproduktion5, der Forstwirtschaft6 und der Handelspolitik7. Die Absatzsteigerung soll auch durch ein neues Brotgesetz8,[791] bei Kartoffeln durch Heraufsetzung der Brennrechtsquote und Steigerung des Beimischungszwanges zu Treibstoffen sowie Fortsetzung der Kartoffelflockenherstellung und -einlagerung erreicht werden9. Zuckerstoffe sollen vermehrt verfüttert werden, möglichst in Verbindung mit zollbegünstigter Futtergerste. Im übrigen soll die Zuckerwirtschaft nicht durch Kontingentierung, sondern durch Vereinbarungen zwischen ihr und der Landwirtschaft unter Rücksichtnahme auf die Familienbetriebe in Ordnung gebracht werden10.
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Der Getreidemarkt sollte nach den Vorstellungen der Grünen Front durch eine Ausdehnung des Anbaus von Hülsenfrüchten gestützt werden. Außerdem seien folgende Maßnahmen notwendig: die unbefristete Verlängerung der Ermächtigung, die Getreidezölle je nach der Wirtschaftslage herab- oder heraufzusetzen; Ausdehnung der Ermächtigung, den Zoll für Erbsen herab- oder heraufzusetzen, auf sämtliche Hülsenfrüchte bei gleichzeitiger Erhöhung der Zölle auf 20 RM; Beseitigung der Zollfreiheit für Industriestroh; unbefristete Verlängerung der Ermächtigung zur Regelung des Einfuhrscheinwesens bei sofortiger Wiedereinführung der Einfuhrscheine für Saatgut von Getreide und Hülsenfrüchten, für Müllereierzeugnisse aus Getreide und Hülsenfrüchte und für Malz (R 43 I/2545, Bl. 282). Der REM hatte sich diesen Forderungen angeschlossen (R 43 I/2545, Bl. 292–294).
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Der Butterzoll sollte auf 100 RM je dz erhöht werden, der Zoll für lebende Schweine auf 60 RM, für Fleisch aller Art auf 80 RM je dz; für die Zeit vom 16. 7.–15. 10. sollte auf lebende Gänse ein Zoll von 1,50 RM, für die übrige Zeit von 4 RM erhoben werden. Außerdem war die Erhöhung des Zolls für Eigelb auf 65 RM und die Einführung eines Zolls von 50 RM für Eiweiß sowie die Erhöhung des Kaseinzolles auf 40 RM verlangt worden. Die Zwischenzölle für Speck und Schmalz sollten sofort beseitigt, die Einfuhrscheine für Rindvieh, Schafe und Fleisch wieder eingeführt werden (R 43 I/2545, Bl. 284). Der REM hatte diese Forderungen ebenfalls unterstützt (R 43 I/2545, Bl. 294–298).
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Zur Unterstützung der notleidenden Forstwirtschaft hatte die Grüne Front die Einführung labiler Zölle und Einfuhrscheine für Holz und Holzprodukte gefordert (R 43 I/2545, Bl. 284). Der REM hatte diesem Verlangen zugestimmt (R 43 I/2545, Bl. 299).
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Sämtliche handelspolitischen Bindungen für agrarische Produkte sollten gelöst werden. Ebenso sollten Abkommen über den kleinen Grenzverkehr, besonders gegenüber der Schweiz und Litauen revidiert werden, um die schweren Absatzstockungen der Landwirtschaft in den dt.-schweizerischen und dt.-litauischen Grenzgebieten zu beseitigen (Forderungen der Grünen Front R 43 I/2545, Bl. 285–286). Auch der REM hatte es für unumgänglich notwendig gehalten, „daß die Reichsregierung nunmehr sich entschließt, schrittweise die in Frage kommenden Handelsverträge abzuändern und die dazu aufzunehmenden Verhandlungen mit aller Entschlossenheit durchzuführen“ (R 43 I/2545, Bl. 300).
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In einem ergänzenden Schreiben an den REM vom 24.1.31 teilte Graf Kalckreuth mit, daß der RLB die Einführung einer Beimischung von 20% Roggenmehl zum Weizenmehl unter Mühlenkontrolle und bei stärkster Drosselung der Einfuhr von Brot- und Futtergetreide für unerläßlich halte (Durchschrift in R 43 I/2545, Bl. 331). Eine Mühlenkontrolle anstelle der Bäckereienkontrolle hatte der Direktor des RLB v. Sybel bereits in einem Schreiben an den RK vom 23.12.30 vorgeschlagen (R 43 I/2545, Bl. 263–265).
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Das Brennrecht sollte von 70 auf 100% erhöht werden, entsprechend sollte die Bezugsquote von Spiritus zu Treibstoffzwecken vom 1.4.31 ab auf 10% statt bisher 3½% mit der Tendenz weiterer Steigerung erhöht werden (Forderungen der Grünen Front, R 43 I/2545, Bl. 287). Der REM hatte die Erhöhung des Brennrechts auf 90% für erforderlich gehalten (R 43 I/2545, Bl. 301).
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Gegen die tendenzielle Bevorzugung der Familienbetriebe gegenüber den Großbetrieben, die durch RM a. D. Hermes in die Forderungen der Grünen Front aufgenommen worden war, wandte sich Graf Kalckreuth in einem Schreiben an den REM vom 24.1.31 mit der Begründung, „daß man durch Gesetz in die freie Entwicklung der Wirtschaft nicht eingreifen darf, umsomehr, als auch hier es sich wahrscheinlich nur um konjunkturelle Verschiebungen handelt“. MinR Feßler vermerkte dazu handschriftlich am Rande: „Wird aber von der Landwirtschaft dauernd verlangt“ (R 43 I/2545, Bl. 332–335, Zitate Bl. 333).
Finanzielle Opfer werden verlangt für Meliorationen, Hochwasserschutz, Produktionsförderung, Rationalisierung des Genossenschaftswesens und Kredite11. Die Rentenbank-Kreditanstalt soll in die Hilfsaktionen, insbesondere für den Osten, mehr als bisher eingeschaltet, die öffentlichen Stellen sollen veranlaßt werden, Geld an die Landwirtschaft über das bisherige Maß auszuleihen unter Einschränkung der Kreditgabe an die Kommunalverbände.
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Die Grüne Front hatte u. a. verlangt: Sicherstellung der Ausdehnung der Zinsverbilligung für Bodenverbesserungsdarlehen von 5 auf 10 Jahre; Bereitstellung von Mitteln für vorbeugende Hochwasserschutzmaßnahmen; Verlängerung der Laufzeit der aus den Mitteln der Reichsgetreidestelle für Meliorations- und Siedlungszwecke gegebenen Darlehen um 10 auf 25 Jahre; finanzielle und sonstige Mitwirkung des Reichs bei der Rationalisierung bäuerlicher Genossenschaften; Verlängerung der Laufzeit der aus den Mitteln der Reichsgetreidestelle für Zwecke der Produktionsförderung gegebenen Darlehen um 5 auf 10 Jahre; Niederschlagung der Winzerkredite, der Saatgutkredite, der Unwetter- und Katastrophenschädenkredite aus den Jahren 1926 und 1927 (R 43 I/2545, Bl. 289–290).
Auf dem Gebiete der Steuern wird die alte Forderung erhoben und erweitert, rückständige Beträge in Roggen oder anderen Erzeugnissen zu entrichten. Die sozialen Lasten, die Aufwendungen für Wegebau, Deichunterhaltung und Schulen sollen ermäßigt, für Südfrüchte, Parfümerien u. a. soll eine Luxus-Umsatzsteuer eingeführt werden12.
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Der REM hatte die Steuerforderungen in seinen „Bemerkungen“ unterstützt (R 43 I/2545, Bl. 306).
Im Rahmen der Osthilfe, die auf alle Gebiete östlich der Elbe und Notgebiete an den übrigen Grenzen ausgedehnt werden soll, sollen die Steuern und öffentlichen Lasten sowie die Zinsen und ersten Hypotheken um 3% des Einheitswertes ermäßigt werden.
[792] Interessant ist der Gedanke, die Durchführung der Osthilfe der provinziellen Selbstverwaltung unter Aufsicht eines Kommissars anzuvertrauen13. Der Silverberg’sche Plan für die Umschuldung soll durchgeführt werden14.
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„Die Durchführung der Osthilfe und der Um- und Entschuldung ist den provinziellen Selbstverwaltungsorganen unter Aufsicht eines Reichskommissars zu übertragen“ (Forderungen der Grünen Front, R 43 I/2545, Bl. 291).
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In einer Rede auf der ao. Mitgliederversammlung des RdI am 12.12.29 hatte Silverberg vorgeschlagen, daß die (mit dem Ende des Dawesplan auslaufende) Industrieumlage fünf Jahre lang zugunsten der ostdt. Landwirtschaft in der Höhe von 200 Mio RM jährlich weiter erhoben werden sollte (Veröffentlichungen des Reichsverbands der Deutschen Industrie Nr. 50, Januar 1930, S. 31–32, ZSG 1–14/4). Vgl. auch Dok. Nr. 45, Anm. 4 und diese Edition, Das Kabinett Müller II, Dok. Nr. 481, P. 2.
Stellungnahme:
Die Industrie wird den Forderungen der Landwirtschaft stärksten Widerstand leisten müssen15, die sich in einer Zerstörung des mühsam aufgebauten Handelsvertrags-Systems und in einer entschiedenen Abkehr wichtiger Staaten zum Protektionismus auswirken werden. Sie wird auch dem Verwendungszwang und der Belastung ihrer Produktion – soweit ihre Rohstoffe in Frage kommen – widersprechen müssen.
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Der RdI wandte sich in einem Schreiben an den RK vom 28.1.31 gegen die Versuche, für landwirtschaftliche Veredelungserzeugnisse Zollerhöhungen durchzusetzen. Die dt. Agrarpolitik habe schon in den letzten Jahren der dt. Industrie schwere Opfer auferlegt. Rücksicht auf landwirtschaftliche Interessen hätten den Abschluß von befriedigenden Handelsverträgen mit den Ländern Südosteuropas verzögert oder verhindert. Die dt.-finnischen Verhandlungen und die Erhöhung des Butterzolls hätten eine Boykottbewegung in Dänemark und in den Niederlanden ausgelöst und zu der Bildung eines handelspolitischen Blocks der nordwesteuropäischen Staaten mit deutlicher Spitze gegen Dtld geführt. Nordwesteuropa nehme ein Viertel der dt. Ausfuhr auf. Eine Käsezollerhöhung würde Frankreich den Anlaß geben, das Problem des dt.-frz. Handelsvertrags in seiner Gesamtheit aufzurollen. Eine Zollerhöhung für Südfrüchte würde vor allen Italien und Spanien berühren. Zusammenfassend stellte der RdI fest: „Die Gefahr einer handelspolitischen Einkreisung Deutschlands zeichnet sich ab. Die sich daraus ergebenden Rückwirkungen auf die gesamten außenpolitischen Beziehungen Deutschlands und insbesondere auf die Lösung des Reparationsproblems brauchen nur angedeutet zu werden. Die Verflechtung der deutschen Wirtschaft mit dem Auslande macht den Weg der Zollerhöhungen für die landwirtschaftliche Veredelungserzeugung unbeschreitbar. Die Industrie muß deshalb noch einmal ihre ernsten Bedenken gegen weitere Zollerhöhungen für landwirtschaftliche Veredlungserzeugnisse aussprechen. Gleichzeitig richtet die Industrie immer wieder die Bitte an die Reichsregierung, durch Förderung der landwirtschaftlichen Selbsthilfe, insbesondere durch Verbesserung der landwirtschaftlichen Absatzorganisationen, der deutschen Landwirtschaft jede mögliche Hilfe zu bringen“ (Schreiben Kastls an den RK vom 28.1.31, R 43 I/2426, Bl. 192–194, Zitat Bl. 194). Auch der DIHT warnte vor den Folgen von Agrarzollerhöhungen: „Eine ernste Beeinträchtigung der deutschen Ausfuhr und gar eine gewisse Isolierung Deutschlands aber würde unzweifelhaft den wirtschaftspolitischen Erfordernissen einer positiven Reparationspolitik zuwiderlaufen“ (Schreiben Hamms an den RK vom 2.2.31, R 43 I/2546, Bl. 115–118, Zitat Bl. 116–117).
Die Vorschläge müssen sich schließlich in einer starken Steigerung der Lebenshaltungskosten auswirken. Die Industrie würde in ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltmärkten auch dadurch auf das schwerste beschränkt. Die Verbraucher würden zu einer Herabsetzung ihres Lebensstandards gezwungen sein. Die Arbeitslosigkeit würde perpetuiert.
Es ist nicht zu verstehen, daß die Landwirtschaft nicht erkennt, wie schwer sie selbst unter dieser Entwicklung beim Absatz, insbesondere ihrer Veredelungsproduktion, leiden müßte.
[793] Mit welchen Beträgen sich die Vorschläge hinsichtlich der Erweiterung des Ausfuhrscheinsystems auswirken würden, ist nicht angegeben und dürfte ziemlich uferlos sein, zumal, wenn der Inlandsabsatz bei Auswirkung der Pläne noch weiter nachläßt.
Es dürfte bei dem gegenwärtigen Stande der Reichsfinanzen ganz ausgeschlossen sein, diese Forderungen zu befriedigen.
Auch die Kreditwünsche und Anträge auf steuerlichem Gebiete scheinen die Lage der öffentlichen Finanzen völlig zu verkennen. Sie gehen in mehreren Punkten auch dem Ernährungsminister zu weit (Winzerkredite, Senkung der öffentlichen Lasten im Osten)16. Wenn die Rationalisierung des Genossenschaftswesens mit 25 Millionen Reichsgeldern und 50 Millionen der Preußenkasse und Rentenbank-Kreditanstalt noch nicht hat durchgeführt werden können, so dürften weitere Opfer aus öffentlichen Mitteln nicht angezeigt erscheinen.
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Der REM hatte die völlige Niederschlagung der Winzerkredite abgelehnt, da keine Veranlassung bestehe, den großen Qualitätsgütern die Kredite zu erlassen. Die Kredite für die kleinen Winzer sollten allerdings niedergeschlagen werden (R 43 I/2545, Bl. 304). Zur Ausdehnung der Osthilfe hatte der REM bemerkt, daß der bisherige finanzielle Rahmen von 300 Mio RM bestenfalls die Umschuldung im bisherigen Osthilfegebiet ermögliche. Gleichwohl könne auf eine Erweiterung des Osthilfegebiets nicht verzichtet werden (R 43 I/2545, Bl. 307–309).
Auch die örtliche Ausdehnung der Osthilfe ist eine Geldfrage. Sie dürfte sich grundsätzlich verbieten. Vielleicht aber könnte ein mäßiger Betrag für Sonderfälle bereitgestellt werden. Die außerordentlich starken Bemühungen Mecklenburg-Schwerins um Stützung der Landwirtschaft des Landes dürften Förderung durch den beantragten Zinszuschuß verdienen.
Generelle Lastensenkung der Landwirtschaft kommt Betrieben zugute, die darauf nicht unbedingt angewiesen sind. Sie fällt anderen Betrieben zu, die auch dadurch nicht mehr gerettet werden können. In der Mittelschicht der Betriebe wirkt sie sich gewiß günstig aus und scheint berechtigt. Immerhin dürfte aber die individuelle Behandlung der Betriebe mehr der Gerechtigkeit und rationellen Verwendung der Mittel entsprechen, wenn sie ausreichend beschleunigt werden könnte.
F.[eßler]