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[822] Nr. 229
Vermerk des Ministerialrats Vogels über eine Besprechung mit Vertretern der Industrie und des Arbeitgeberverbandes am 29. Januar 1931, 12.30 Uhr
Der Reichskanzler empfing in Gegenwart der Reichsminister Dietrich und Stegerwald folgende Herren vom Reichsverband der Industrie und des Arbeitgeberverbandes: Geheimrat Kastl, Herrn Brauweiler, Blohm (Blohm & Voß), Frowein, Dorfs (Generaldirektor des Krupp-Werks Rheinhausen) und Knüttel (Baugewerbe, Boswau & Knauer); ferner nahmen teil: Ministerialdirektor Dr. von Hagenow, Ministerialrat Vogels.
Die Erschienenen bezweckten mit ihrem Besuch in der Hauptsache eine zum mindesten auf die gegenwärtige Zeit der Wirtschaftskrise ausgedehnte allgemeine gesetzliche Suspendierung der staatlichen Verbindlichkeitserklärung von Schiedssprüchen zu erreichen1. Diese Forderung wurde von Herrn Blohm vorgetragen und von den Herren Frowein, Dorfs und Knüttel durch Einzelausführungen unterstützt. Zur Begründung wurde vorgebracht, daß die deutsche Wirtschaft nur dann eine Wiederbelebung erfahren könne, wenn die Selbstkosten der Produktion weitgehend, d. h. um 20–25% gesenkt würden. Bei dem jetzt geübten Schlichtungsverfahren sei die Erreichung eines derartigen Zieles nicht möglich. Das Verfahren führe nur zu einer unerwünschten Entfremdung der Verhandlungsparteien. Die Arbeitgeber waren der Auffassung, daß sich ohne Schlichtungsverfahren im Wege der freien Vereinbarung mit den Arbeitnehmern das Ziel einer weitgehenden Lohnsenkung würde durchsetzen lassen.
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Nach § 6 der VO über das Schlichtungswesen vom 30.10.23 konnte der Schlichter einen Schiedsspruch für verbindlich erklären (RGBl. I, S. 1043).
Reichsminister Stegerwald erwiderte, daß er bei der Erfüllung dieser Wünsche unmöglich mitwirken könne. Er habe sich in öffentlichen Reden erst in der jüngsten Vergangenheit dahin festgelegt, daß er den Fortbestand des Schlichtungswesens sichern werde. Im übrigen werde die Erfüllung der Wünsche der Arbeitgeber nicht den von ihnen erstrebten Erfolg haben. Ein Einbruch in die Schlichtungsgesetzgebung werde die Sozialdemokratie zwangsläufig in die Opposition zur jetzigen Reichsregierung führen. Infolgedessen werde sich das jetzige Kabinett nicht mehr halten können und werde alsdann, so wie die Dinge in Deutschland zur Zeit lägen, nur von einer extremen Rechtsregierung abgelöst werden können. Die Forderung der Industrie laufe daher praktisch auf eine rechtsradikale Diktatur hinaus. Kündigungen der Auslandskredite und Erschütterung des deutschen Kredits auf dem Weltmarkt werden die weiteren Folgen sein, so daß die Arbeitslosigkeit in Deutschland nicht abnehmen, wohl aber stark zunehmen werde. Die Angelegenheit sei aus diesem Grunde eine hochpolitische und ihre Entscheidung hänge daher auch nicht von ihm allein ab. Er erklärte weiter, daß das Schlichtungswesen, wie es jetzt praktisch gehandhabt werde, auch nach seiner Überzeugung an großen Mängeln leide. Soweit[823] es an ihm liege, werde er alles aufbieten, um für die Zukunft eine größere Beweglichkeit und größere Elastizität in das Schlichtungswesen hineinzubekommen. Auch werde er sich in Zukunft bezüglich der Verbindlichkeitserklärung von Schiedssprüchen größte Zurückhaltung auferlegen.
Der Reichskanzler hatte sich während der Aussprache vorzeitig entfernen müssen, weil er durch andere Besprechungen in Anspruch genommen war.
Reichsminister Dietrich erklärte, daß der Reichskanzler bereit sei, das Verhandlungsthema wegen seiner außerordentlichen Tragweite, das ja auch nicht im Rahmen einer kurzen Besprechung erschöpft werden könne, zu einer späteren Zeit mit etwas mehr Ruhe zu vertiefen2.
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Eine weitere Besprechung über das Schlichtungswesen hat zwischen dem RK und den Arbeitgebern offenbar nicht mehr stattgefunden. Ein entsprechender Vermerk wurde nach mehrfacher Wiedervorlage am 5.6.31 zu den Akten geschrieben (R 43 I/2039, Bl. 164–165).
Die Erschienenen nahmen hiervon mit Befriedigung Kenntnis.
Gestreift wurde in der Aussprache ferner das vom Reichsminister Dietrich in seiner bekannten Stuttgarter Rede behandelte Problem der Lohnzuschüsse zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit3. Die erschienenen Industriellen erklärten, daß sie jede Subventionspolitik bezüglich der Löhne für verfehlt hielten und sie daher bekämpfen müßten. Wenn man dagegen daran denke, öffentlichen Betrieben wie z. B. der Reichsbahn-Gesellschaft, mit öffentlichen Mitteln die Finanzierung größerer Aufträge zu ermöglichen – Reichsminister Dietrich hatte davon gesprochen, die Reichsbahn-Gesellschaft mit finanzieller Reichshilfe zur Bestellung von 1 Millionen Tonnen Eisen zu bewegen –, so sei dies auch nach ihrer Auffassung ein durchaus begrüßenswerter und wirksamer Weg zur Belebung der deutschen Wirtschaft.
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Auf der Landesversammlung der DStP Württembergs und Hohenzollerns am 6.1.31 in Stuttgart hatte sich der RFM u. a. mit der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit auseinandergesetzt. Das privatkapitalistische Wirtschaftssystem, das er bejahe, gerate in Lebensgefahr, wenn es die Arbeitslosen nicht beschäftigen könne. Die Hauptgefahr sehe er in der Verdrängung des selbständigen Unternehmers, auf dessen Erfindergeist und Wagemut das privatkapitalistische System beruhe, durch die großen Konzerne, die in ihrer Unbeweglichkeit, Unwirtschaftlichkeit und mit ihrer großen Beanspruchung des Kapitalmarkts auf die Dauer eine Gefahr bedeuteten. Die ALV habe das Band der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ebenso gelockert wie den Verantwortungssinn der Familienangehörigen für die Familienmitglieder. Mit der Wohlfahrtsunterstützung der Gemeinden würden gegenwärtig etwa 3 Mrd. RM ohne Gegenwert für die Arbeitslosen ausgegeben. „Das ist so ungeheuerlich, daß alle grauen Theorien und theoretischen Bedenken zurücktreten und neue Wege gewagt werden müssen. Wir müssen versuchen, an irgendeinem Punkt anzusetzen, um den Produktionsprozeß zu beleben, entweder indem wir bei den wichtigsten Urprodukten zufassen und dabei gleichzeitig die Preise herunterbringen, oder aber indem wir bei verarbeitenden Industrien einsetzen, die besonders wichtige Rohstoffe verbrauchen. Ich stelle mir das nicht im Wege einer Subvention vor, sondern so, daß wir für die mehrbeschäftigten Arbeiter einen Zuschuß leisten, der der Verbilligung dient“ (WTB Nr. 35 vom 6.1.31, R 43 I/2039, Bl. 94).
Vogels