2.240 (bru1p): Nr. 240 Aufzeichnung des Ministerialrats Feßler über eine Besprechung des Reichskanzlers mit dem Reichsernährungsminister wegen der Agrarzölle am 11. Februar 1931

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Nr. 240
Aufzeichnung des Ministerialrats Feßler über eine Besprechung des Reichskanzlers mit dem Reichsernährungsminister wegen der Agrarzölle am 11. Februar 1931

R 43 I /2546 , Bl. 252–256

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft brachte vor dem Reichskanzler im Beisein von Staatssekretär Dr. Pünder und Ministerialrat Dr. Feßler (Protokollführer) folgendes vor:

Der Schriftwechsel wegen des Ergebnisses der Verhandlungen über die Agrarpolitik beruhe von seiner Seite auf Besprechungen mit den Vertretern der Grünen Front und dem Sachverständigen Professor Warmbold. Sie teilten die in seinem Schreiben vom 4. Februar niedergelegte Auffassung1.

1

StS Pünder hatte in einem Schreiben an den REM vom 30.1.31 das Ergebnis der agrarpolitischen Besprechungen aus der Sicht des RK noch einmal wiederholt (vgl. Dok. Nr. 231, Anm. 11. Eine Durchschrift dieses Briefes befindet sich in R 43 I /2546 , Bl. 73–76). In seiner Antwort hatte der REM einige Formulierungen Pünders kritisiert. So sei beschlossen worden, daß mit Italien nicht nur wegen der Aufhebung der Zollbindungen für Obst und Gemüse Verhandlungen aufgenommen werden sollten, sondern ebenso wegen der Aufhebung der Zollbindungen für Eier, Geflügel und ital. Käsearten. Pünder hätte nach Meinung des REM die projektierten Verhandlungen mit Schweden und Österreich über die Schnittholzzölle erwähnen müssen. Schließlich wäre in Pünders Schreiben die Einigung über die Ausdehnung der labilen Zölle Tiere, tierische Erzeugnisse und Holz sowie über die weitere Gewährung von Einfuhrscheinen für Produkte der Land- und Forstwirtschaft nur sehr vage zum Ausdruck gekommen (Schreiben des REM an den StSRkei vom 4.2.31, R 43 I /2546 , Bl. 186 bis 188). In einem weiteren Schreiben hatte Pünder die Kritik Schieles zurückgewiesen: „Die von Ihnen gewünschten Formulierungen sind zum Teil dem Sinne nach in dem Wortlaut meines Schreibens enthalten. Soweit dies nicht zutrifft, gehen sie über die Zusagen hinaus, die der Herr Reichskanzler beim Abschluß der Verhandlungen machen konnte. Der Herr Reichskanzler, der auch von diesem meinem Schreiben Kenntnis hat, würde dankbar sein, wenn Sie […] bei der Bearbeitung des Gesamtplanes und der sich daraus ergebenden Folgerungen den Brief in seinem ursprünglichen Wortlaut gütigst zugrunde legen wollten. Soweit Sie Maßnahmen für erforderlich halten, die diesen Rahmen überschreiten, darf ich ergebenst bitten, sie nicht als mit den Vertretern der Landwirtschaft vereinbart bezeichnen, sondern als Anträge des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft und von Vertretern der agrarischen Organisationen bezeichnen zu wollen“ (Durchschrift des Schreibens Pünders an den REM vom 6.2.31, R 43 I /2546 , Bl. 192–194, Zitat Bl. 193–194).

[858] In der Holzfrage lege er auf Zölle keinen entscheidenden Wert. Wenn es nicht möglich sei, bei Österreich eine Aufgabe der Bindung zu erzielen, dann nützten auch Verhandlungen mit Schweden nichts. Die Holzwirtschaft sei aber derart bedroht, daß es nötig sei, an einem Punkte wenigstens in ihrem Interesse anzusetzen. Daher trete er für Einfuhrscheine in mäßigem Umfange ein.

Der Reichskanzler hielt es bei der gegenwärtigen politischen Lage für ausgeschlossen, Österreich zur Aufgabe von Zollbindungen auf dem Holzgebiete zu bewegen2. Einfuhrscheine für Holz seien für die süddeutschen Länder von deren Vertretern vorgeschlagen worden, würden aber keinesfalls nur für gewisse Landesteile gegeben werden können. Im übrigen sei dies eine finanzielle Frage.

2

Mit dieser Bemerkung spielte der RK wohl auf die bevorstehenden dt.-österreichischen Verhandlungen über die Zollunion an: vgl. Dok. Nr. 252, P. 3. Außerdem war der dt.- österreichische Handelsvertrag vom 12.4.30 erst am 2.2.31 in Kraft getreten (RGBl. 1931 II, S. 12 ).

Soweit ohne schwere handelspolitische Störungen Verhandlungen mit Italien über Gemüse und Obst hinaus ausgedehnt werden könnten, sei er der letzte, der Schwierigkeiten mache.

Hierzu hatte der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft ausgeführt, ein Sachverständiger, Busse aus Rom, habe ihm bestätigt, daß es möglich sein werde, bei Eiern und Käse in Verhandlungen mit Italien zu einem Ergebnis zu gelangen, weil Italien Eiereinfuhrland sei und auch im Käse, insbesondere bei den in Frage kommenden Sorten, nicht besonders stark an der Ausfuhr nach Deutschland interessiert wäre.

Hinsichtlich der Frage der Einfuhrscheine stehe er in einem starken Gegensatz zum Reichsminister der Finanzen. Der Etat des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sei bis auf Pos. 9 a bereinigt, die sich mit der Einfuhrscheinfrage befasse. Er habe die Verhandlungen im Unterausschuß3 über diese Position zurückgehalten, um Auseinandersetzungen mit dem Reichsfinanzministerium vor dem Ausschuß auf alle Fälle zu vermeiden.

3

Unterausschuß des 5. RT-Ausschusses (Reichshaushalt).

[859] Ursprünglich seien 103 Millionen RM für Einfuhrscheine vorgesehen gewesen. Von dieser Summe seien im Jahre 1930 vom Ausschuß durch Nachtrag 46 Millionen RM zur inneren Bereinigung des Marktes freigegeben worden.

Der Titel sei der Rückhalt der gesamten Agrarpolitik des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft. Unter der Voraussetzung, daß er zu seiner Verfügung stände, habe er sich mit dem Abstrich von 20 Millionen vom Etat einverstanden erklärt. Der Reichsrat habe diesem Titel zugestimmt.

Nunmehr verlange der Reichsminister der Finanzen die Beseitigung des Dispositivs. Statt 100 Millionen setzte er bloß 30 Millionen ein, ohne mit ihm Fühlung zu nehmen.

Trotz mehrfacher Bemühungen sei es ihm nicht gelungen, bisher eine Aussprache mit dem Reichsminister der Finanzen herbeizuführen. Bei Besprechungen mit den zuständigen Beamten des Reichsfinanzministeriums sei Einverständnis darüber erzielt worden, daß die Höhe der zur Verfügung zu stellenden Summen von dem Eingang der Agrarzölle abhängig gemacht werden solle und bei Meinungsverschiedenheiten die Entscheidung des Reichskanzlers herbeizuführen wäre.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft übergab die beiliegende Aufstellung der Einfuhrscheinmittel 1931 und erläuterte sie im einzelnen4.

4

Die Einfuhrscheinmittel für 1931 sollten folgendermaßen aufgeteilt werden:

(R 43 I /2546 , Bl. 257).

Einer Änderung der Zahl von 45 Millionen unter I könne er gegebenenfalls zustimmen.

Grundsätzlich halte er es für notwendig, den Haferpreis niedrig zu halten, um zu einer Umstellung auf andere Früchte anzuregen. Gleichwohl möchte er 9 Millionen für die Förderung der Ausfuhr bereitgestellt sehen.

[860] Den Kaseinzoll möchte er vermeiden. Dagegen halte er die Unterstützung von Neuanlagen für die Herstellung von Kasein durch Hergabe von 3 Millionen für zweckmäßig.

Bei der Finanzierung von 12 x 1 Million Zentnern Kartoffelflocken handele es sich nicht um einen verlorenen Zuschuß, weil die Kartoffelflocken in der Verbindung mit der Einfuhr von Gerste wieder verkauft würden. Der Reichskasse würde höchstens ein Schaden von etwa 2 Millionen entstehen. Der Absatz von Kartoffelflocken hebe sich bereits, obwohl erst vom 1. April an nach Bereinigung der Eosin-Roggen-Frage stärkere Maßnahmen einsetzen würden. Von den 150 000 t Kartoffelflocken, die in Bewirtschaftung seien, seien bereits 33 000 t verkauft. Insgesamt handelt es sich um den Verbrauch von 15 Millionen Zentnern Kartoffeln bei 150 000 t Flocken.

Für das Jahr 1931 rechne er mit einer Einfuhr von Gerste in Höhe von 800 000 und von Mais in Höhe von 200 000 t, die in Verbindung mit Kartoffelflocken und Eosinroggen zu verkaufen wären. 10 Millionen von den 12 ständen später also wieder zur Verfügung. Zur Förderung des Flachsbaus seien 2,3 Millionen vorgesehen. Er möchte sie im Zusammenhang mit den Röstereien verwenden, um diesen die Möglichkeit zu geben, den deutschen Flachs zu einem Vorzugspreise zu kaufen. Dem Wunsch der Länder, Anbauprämien vorzusehen, möchte er nicht nachkommen, weil die Gefahr der Berufungen bis zur Kartoffel bestände. Für die Magazinierung von Getreide seien im laufenden Etatsjahr 35 Millionen verbraucht worden, im kommenden Jahr seien 20 Millionen vorgesehen. Die Stützung müsse möglich sein, bis die Umstellung der Bodennutzung erfolgt sei.

Zur Beendigung der Rationalisierungsmaßnahmen für Genossenschaften seien 5 Millionen eingesetzt, die auch in einer Kabinettsvorlage erbeten seien5. Der Reichsminister der Finanzen widerspreche. Die Preußenkasse sei mit ihm darin einig, daß die Zahlung erfolgen müsse, um insbesondere das Absatzgenossenschaftswesen leistungsfähig zu gestalten.

5

Diese Forderung hatte der REM in der Kabinettsvorlage vom 20.1.31 erhoben (R 43 I /1297 , Bl. 70–73).

Um das Brennrecht um weitere 20% heraufsetzen zu können, sei die Aufnahme von 600 000 hl durch die Reichsmonopolverwaltung notwendig. Zur Zinszahlung für die hierzu aufzuwendenden Mittel seien 2 Millionen vorgesehen.

1 Million solle zur Förderung des Gemüse-, Obst- und Weinbaus verwendet werden, weil zollpolitische Maßnahmen nicht möglich seien. Die 0,5 Millionen zur Förderung des Hopfenbaus sollten angesetzt werden, um den Verwendungszwang nach Möglichkeit zurückzustellen. Grundsätzlich halte er es für nötig, von dem Verwendungszwang möglichst wenig Gebrauch zu machen, weil sich Unzuträglichkeiten ergäben. Er müsse aber als Druckmittel vorgesehen werden.

Im Herbst müsse der Weizenmarkt durch Ausfuhr von 200 000 t entlastet werden. Den Aufwendungen für Einfuhrscheine in Höhe von 28 Millionen würden[861] 50 Millionen Zölle gegenüberstehen, die bei der Wiedereinfuhr der Menge einkämen. Die Differenz von 22 Millionen stände dann also zur Verfügung6.

6

Diese Begründung stand auch in der vom REM überreichten Aufstellung der Einfuhrscheinmittel (s. Anm. 4).

Auf Einwände des Reichskanzlers erklärte er weiter, ein Heraufschnellen der Weizenpreise würde durch Milderung des Beimahlungszwanges verhindert werden.

Für die Knappschaften seien die Weizenzölle bestimmt, die bei der Einfuhr von 900 000 t noch aufkommen würden.

Er rechne mit Weizenzöllen in Höhe von 236 Millionen RM. Die Einfuhr werde um rund 1 Million t geringer sein als im Vorjahre. Um ebensoviel werde die Einfuhr von Gerste zurückgehen (800 000 t), die Maiseinfuhr werde 200 000 t betragen. Die Vieh- und Fleischeinfuhr werde 2/3 der Einfuhr von den Jahren 1929/1930 ausmachen; die Zölle aber seien inzwischen erheblich gestiegen.

Obwohl die Maßnahmen auf dem Gebiete der Butterwirtschaft bisher geringen Erfolg gehabt hätten, werde die Einfuhr auf 1 Million Doppelzentner geschätzt gegen 1,5 Mill. im Vorjahre.

Insgesamt würden die Agrarzölle somit rund 375 Millionen erbringen, also 80–90 Millionen mehr als im Vorjahre. Auch daraus ergebe sich die Berechtigung seiner Forderung wegen des Etatstitels 9 a.

Wegen des Gesamtanbauplanes der Landwirtschaft verweise er auf die Kabinettsvorlage. Die Denkschrift7 sei in enger Verbindung mit Professor Warmbold ausgearbeitet worden. Für den Mehranbau von Gerste seien etwa 550 000 Hektar frei. Für die Öffentlichkeit werde eine besondere Denkschrift ausgearbeitet, in der die Grundlinien noch stärker herausgebracht werden sollten als es in der Kabinettsvorlage geschehen ist. Eine Sitzung mit den Genossenschaften habe stattgefunden.

7

Zur Kabinettsvorlage vom 4. 2. und zur Denkschrift des Raiffeisenverbands vgl. Dok. Nr. 244, Anm. 19.

Die deutsche Bauernschaft gehe in den Grundforderungen mit den anderen Vertretern der Landwirtschaft einig. Auch sie halte labile Zölle für ein notwendiges erzieherisches Mittel zur Umstellung der Landwirtschaft8. Über die Höhe müsse das ganze Reichskabinett entscheiden.

8

Der RK hatte am 4. 2. im Beisein des REM Vertreter der „Dt. Bauernschaft“ empfangen. Die „Dt. Bauernschaft“ hatte u. a. bewegliche Zölle, die Verbilligung von Futtermitteln, die Erhöhung des Beimischungszwangs für Kartoffelspiritus auf 20%, die Verbesserung der Erzeugungs- und Absatzorganisation für Milch und Eier und die Förderung des bäuerlichen Bildungswesens vorgeschlagen (Aufzeichnung Feßlers vom 4.2.31, R 43 I /2546 , Bl. 121–122). In einem Schreiben an den RK vom 7.2.31 hatten H. Lübke und A. Müller die Vorschläge der „Dt. Bauernschaft“ erläutert. Zur Begründung der Förderung des bäuerlichen Bildungswesens war in dem Schreiben ausgeführt worden: „Erst wenn auch die Masse des Landvolks mit aller Deutlichkeit die Grenzen, die der Reichs- und Staatsregierung in ihren Hilfsmaßnahmen für die Landwirtschaft gezogen sind, erkennen [sic], wird sich das notleidende Bauerntum von der radikalen Phrase und von der Bedrohung der staatlichen Ordnung abwenden und sich mit aller Kraft auf die Maßnahmen der Selbsthilfe einstellen“ (R 43 I /2546 , Bl. 238–245, Zitat Bl. 244–245).

Wenn der Brotgetreidemarkt in Ordnung gebracht sei, werde es möglich sein, auf dem Futtergetreidemarkte die getroffenen Maßnahmen abzuschwächen.[862] Im allgemeinen habe die Getreidepolitik bisher Erfolg gehabt. An Roggen seien 700 000 t mehr verbraucht als im vorigen Jahre. Er bitte für die Grüne Front um eine Besprechung im Laufe des späten Nachmittags. Um 5 Uhr finde eine interne Sitzung statt, in der die Frage Graf Kalckreuth und Landbund energisch behandelt werden solle9. Es würde zur Bereinigung der Lage beitragen, wenn im Anschluß daran die Besprechung beim Reichskanzler stattfinden könne.

9

Der Bundesvorstand des RLB hatte in einer Entschließung vom 1.2.31 der RReg. die Verschleppung des landwirtschaftlichen Reformprogramms vorgeworfen. Die RReg. hätte sich vom ersten Tage an auf die Kräfte stützen sollen, die bereit waren, das Tributproblem anzupacken und sich von den marxistischen Kräften, die gegenwärtig Preußen und von da aus die Reichspolitik beherrschten, gelöst hätte. Der RLB hatte den Rücktritt der RReg. gefordert, wenn sie nicht sofort und ungeschmälert sein Programm in die Tat umsetze. Den 10. RLB-Tag hatte Präs. Graf Kalckreuth am 2.2.31 in Berlin mit einer scharfen Kritik an der Agrarpolitik der RReg. eröffnet. Präs. Bethge hatte die Kundgebung mit dem Kampfruf geschlossen: „Fort mit diesem System! Kampf dieser Reichsregierung! Zurück zur Bismarckpolitik, zu einer Politik der Bodenständigkeit!“ (DAZ Nr. 53–54 vom 3.2.31). Text der Entschließung des RLB vom 1.2.31 in: Ursachen und Folgen, Bd. VIII, Dok. Nr. 1833.

Der Reichskanzler sagte zu, daß am 12. oder 13.2.1931 eine gemeinsame Besprechung mit dem Reichsminister der Finanzen wegen der Differenzpunkte stattfinden werde10. Vor der Entscheidung über die Kabinettsvorlage werde es erforderlich sein, die beabsichtigte Besprechung mit Reichsminister a. D. Hermes wegen des Genossenschaftswesens und insbesondere der Zinsfrage durchzuführen11. England habe übrigens ein Zwangsgesetz für Absatzorganisationen eingebracht.

10

In der Besprechung mit dem RFM am 12.2.31 wurde auf Vorschlag des REM folgende Einigung erzielt: Wegen der Verwendung der einmaligen Ausgaben der aus Ersparnissen an Einfuhrscheinen bereitgestellten Mittel werde der REM in dauernder Fühlungnahme mit dem RFM bleiben. Sollten im Rechnungsjahr 1931 die Einnahmen aus landwirtschaftlichen Zöllen in einem außergewöhnlichen Mißverhältnis zu den aus Ersparnissen an Einfuhrscheinen gewonnenen Mitteln bestehen, so würden REM und RFM, falls sie sich über die Verwendung nicht einigen könnten, eine Entscheidung durch eine gemeinsame Besprechung mit dem RK herbeiführen. Diese Regelung gelte nur, wenn aus den ersparten Einfuhrscheinen 1931 mehr als 30 Mio RM bereitgestellt würden (Vermerk Feßlers vom 17.2.31, R 43 I /2546 , Bl. 258–259).

11

Vgl. Dok. Nr. 247, P. 1.

Bis nachmittags 3 Uhr werde mitgeteilt werden, ob es möglich sei, am späten Nachmittag die Grüne Front zu empfangen12.

12

Die Besprechung mit der Grünen Front hat nicht stattgefunden.

Nach der Besprechung erklärte Minister Schiele dem Referenten auf eine Frage, daß bei der günstigen Lage des Roggenverbrauchs voraussichtlich nicht nötig sein werde, den Verzehr bei der menschlichen Ernährung weiter zu steigern. Zweckmäßig werden die dänischen Maßnahmen geprüft werden, inzwischen werde hoffentlich das Problem durch Verbrauch der Vorräte gelöst sein.

F.[eßler]

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