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Filme und Unterlagen von Filmproduzenten und Filmproduktionsfirmen

Das Filmarchiv im Bundesarchiv: Was ist das?

Das Filmarchiv ist eine Abteilung des Bundesarchivs und gleichzeitig eines der größten Filmarchive der Welt und das zentrale deutsche Filmarchiv. Wir bewahren Dokumentar- und Spielfilme, Fotografien, Plakate und sonstige Filmbegleitmaterialien von historischer und kulturelle Bedeutung auf.

In einem Verbund der deutschen Kinematheken arbeiten wir mit anderen filmsammelnden Einrichtungen in Deutschland zusammen. Auf internationaler Ebene sind die Filmarchive in der FIAF zusammengeschlossen. Das Filmarchiv hat klimatisierte Filmlager sowie für die analoge und digitale Restaurierung ausgebildete Fachkräfte. Filme - auch und gerade, wenn sie für den Kino-Verleih nicht mehr von Interesse sind - können hier unter international anerkannten technischen Rahmenbedingungen auf Dauer erhalten werden.


Was sammelt das Filmarchiv im Bundesarchiv?

Die Filmbestände des Bundesarchivs gliedern sich im Wesentlichen in vier Gruppen:

  1. Filme, die als Unterlagen bei den im Bundesarchivgesetz bezeichneten Stellen des Bundes entstanden sind und dort für die Aufgabenwahrnehmung nicht mehr benötigt werden. Diese als Eigenproduktion oder im Auftrag der Bundesverwaltung produzierten Filme werden einer archivischen Bewertung unterzogen.
  2. Filme, die aus dem Besitz des Deutschen Reiches oder der DDR auf den Bund übergegangen sind.
  3. Kopien von Filmen, die nach dem Filmförderungsgesetz gefördert wurden.
  4. Filme, die dem Bundesarchiv auf der Basis privatrechtlicher Verträge überlassen wurden.


Was sammelt das Filmarchiv im Bundesarchiv nicht?

Fernsehproduktionen werden hier nicht gesammelt, da die Fernsehanstalten eigene Archive haben. Auch internationale Filmproduktionen, soweit nicht in deutscher Koproduktion entstanden, werden Sie hier nicht finden.


Was wünschen wir uns von Filmproduzenten?

Durch die Konzentration auf deutsche Filme haben wir nicht ausschließlich das Ziel, herausragende Filme zu sammeln, sondern die deutsche Filmproduktion insgesamt in einer repräsentativen Auswahl abzubilden. Deshalb interessiert für die filmographische Dokumentation zunächst jeder Titel und wir wünschen uns, daß Sie dem Filmarchiv regelmäßig Produktionsverzeichnisse mit Stabangaben und kurzen Inhaltsbeschreibungen schicken. Von Relevanz für die Archivierung ist eine Kopie des Endschnitts Ihrer Filme; Schnittreste und Produktionsvorstufen wie Arbeits-, Schnittkopien, Mischbänder usw. interessieren uns weniger. Technische Vorgaben zur Übernahme digitaler Filme finden Sie im nebenstehenden Artikel zur Übernahme von Belegexemplaren.


Was wünschen wir uns von privaten Abgebern?

Um die Überlieferungsgeschichte der Filme zu dokumentieren, sind bei Amateur- und Privatfilmen Angaben zur Entstehung und zum Inhalt der Filme hilfreich. Die Auflistung und Nummerierung der einzelnen Filmrollen oder -büchsen erleichtert die Akzessionierung des Materials.


Was wünschen wir uns von anderen (institutionellen) Abgebern?

Hilfreich für den Abgleich der angebotenen Filme mit der im Bundesarchiv bereits existierenden Überlieferung ist die Aufstellung der Filmtitel und ggf. der Produktionsjahre. Die zu übergebenden Filme sollten in einer entsprechenden Liste zusammengefasst benannt werden.


Was bieten wir?

Das Bundesarchiv-Filmarchiv verfügt über umfassend klimatisierte Räumlichkeiten zur Lagerung von Filmen. So weisen die Magazine für die Aufbewahrung von Farbmaterialien hier nicht nur die erforderlichen Kältegrade im Tiefkühlbereich auf, sondern auch die für den langfristigen Erhalt von Farbmaterial optimale Luftfeuchtigkeit von nur 25% auf.

Ihrer Filme werden in die Film-Datenbank aufgenommen, dort inhaltlich beschrieben und verschlagwortet, so dass deren Recherche und Nutzung nach konservatorischer Bearbeitung möglich wird.


Welche Rechte haben Sie?

Wir schließen mit Ihnen einen Vertrag, der die Bedingungen der Einlagerung regelt. Wir schlagen Ihnen einen Vertragstext vor, der ggf. entsprechend Ihrer Vorstellungen modifiziert werden kann. Wann immer Sie wollen, können Sie auf Ihr Material zurückgreifen. Wir organisieren den Transport. Die Kosten müssen allerdings Sie tragen. Eine Nutzung in unseren Räumen ist ebenso möglich, entweder durch Sie oder durch eine von Ihnen beauftragte Person.


Welche Rechte hat das Bundesarchiv?

Wir erwarten, daß Sie uns als Gegenleistung für die unentgeltliche Lagerung eine Kopierlizenz einräumen. Wir werden also zu gegebener Zeit Ihr Material möglicherweise als Ausgagsmaterial verwenden und Duplikate anfertigen. Wir verfolgen damit zwei Ziele: Zum einen benötigen wir ein Duplikat als Sicherungsstück, das bei Schäden an Ihrem Material Ersatz garantiert. Dieses Sicherungsstück ist öffentlich nicht zugänglich. Zum anderen stellen wir ein weiteres Duplikat als Benutzungsstück her. Diese Duplikate sind materiell betrachtet Eigentum des Bundesarchivs. Da sie aus Steuermitteln finanziert werden, besteht der Anspruch auf eine Sichtung der Benutzungskopien in den Räumen des Bundesarchivs für Interessenten auf Antrag. Ihr Ausgangsmaterial bleibt unter Verschluss und wird weiterhin nur Ihnen oder unmittelbar von Ihnen Beauftragten vorgelegt.


Welche Pflichten hat das Bundesarchiv?

Sobald ein Interessent die Benutzungskopie für eine Vorführung oder eine Duplizierung ausleihen möchte, kann er das nicht ohne Ihre Genehmigung bzw. diejenige des Rechteinhabers tun. Das Bundesarchivgesetz legt zweifelsfrei fest, daß in diesen Fällen das Urheberrecht das höhere Rechtsgut ist, das es zu beachten gilt. Sollte also der Wunsch betehen, eine Kopie auszuleihen, wird diese für den Interessenten hier zunächst nur reserviert und erst dann verschickt, wenn er einen Lizenzvertrag abgeschlossen hat und wir die schriftliche Genehmigung des Rechteinhabers für einen Versand vorliegen haben. Kopien für eine Vorführung werden den Spielstellen dann unmittelbar zugeleitet. Für eine Duplizierung schicken wir das Material ausschließlich in gewerbliche Kopierwerke und händigen es den Interessenten nicht unmittelbar aus. Kosten, die im Zusammenhang mit Versand, Vorführung und Duplizierung entstehen, trägt vollständig der Benutzer.


Wann fertigen wir weitere Kopien an?

Das Filmarchiv ist ein historisches Archiv: Zwischen dem Erwerb eines Filmes und seiner aktiven konservatorischen Sicherung durch Herstellung von Duplikaten liegen in aller Regel mehrere Jahre. Trotzdem möchten wir auch das Material neu produzierter Filme schon jetzt hierher holen, um es durch optimale Lagerbedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt bereits passiv sichern zu können.