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Deutsches Reich: Kaiserreich (1871-1918) einschließlich Norddeutscher Bund (1867-1871)

Friedrichsruh.- Reichskanzler Fürst Otto von Bismarck (links, mit Hund) und Kaiser Wilhelm II., 30. Oktober 1888

Der Norddeutsche Bund vereinte von 1866 bis 1871 alle deutschen Staaten nördlich der Mainlinie unter preußischer Führung. Mit der Reichsgründung und der neuen Verfassung ging er am 1. Januar 1871 im Kaiserreich auf, das als konstitutionelle Monarchie bis zum Ende des Ersten Weltkrieges existierte.

Im Bundesarchiv kann das staatliche Archivgut zentraler ziviler und militär­ischer Stellen des Nord­deutschen Bundes und des deutschen Kaiser­reichs benutzt werden. Es wird ergänzt durch Bilder und Plakate, Filme und ergänzende Dokumente zur Film­geschichte, Karten, Nachlässe historisch bedeutsamer Persönlich­keiten, Schriftgut von Parteien, von Vereinen und Verbänden, Sammlungen sowie Amtliche Druck­schriften.

Benutzung

Schriftliche Unterlagen zum Kaiserreich und zum Nord­deutschen Bund finden Sie vor allem an unseren Dienst­orten in Berlin und Freiburg.