Gemäß Anordnung 1/44 des Reichsschatzmeisters vom 07.01.1944 wurde hinsichtlich der Aufnahme von weiblichen und männlichen HJ-Angehörigen der Jahrgänge 1926 und 1927 verfügt, dass das Aufnahmealter von 18 auf 17 Jahre herabzusetzen war. Neben einer HJ-Dienstzeitbescheinigung war ein NSDAP-Aufnahmeantrag von den Betroffenen eigenhändig auszufüllen und unterschrieben an den zuständigen HJ-Führer abzugeben. Die Gauleitungen hatten sodann die Anträge per Sammelsendung an die Reichsleitung (Reichsschatzmeister) weiterzuleiten. Als Aufnahmedatum war der 20.04.1944 vorgesehen.
Die gleiche Verfahrensweise ist auch in den Anordnungen 43/42 und 26/43 vorgesehen.